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Pfister Gerhard · Nationalrat · 2012-03-15

Pfister Gerhard · Nationalrat · Zug · Fraktion CVP-EVP · 2012-03-15

Wortprotokoll

Die Kommissionsmehrheit beantragt Ihnen in Übereinstimmung mit dem Bundesrat, die Motion abzulehnen.

Zuerst ist es angebracht, darauf hinzuweisen, worauf sich diese Motion beschränkt, nämlich ausschliesslich auf Abstimmungskampagnen. Es geht nicht um Parteienfinanzierungen und die entsprechenden Transparenzforderungen, die Gegenstand anderer Vorstösse sind.

Gerade bezogen auf Abstimmungskampagnen sind die Forderungen nach Transparenz besonders schwierig umzusetzen. Es wurde in den letzten Jahren immer wieder versucht, Offenlegungspflichten festzumachen. Aber keines der Modelle wurde vom Parlament als tauglich befunden. Die Schwierigkeiten liegen in den spezifischen Eigenheiten unseres politischen Systems begründet. [PAGE 513]

Erstens haben wir im Vergleich zu anderen Ländern eine enorm hohe Anzahl von Abstimmungen. Zudem haben wir aufgrund der Möglichkeit der brieflichen Stimmabgabe eine Abstimmungszeit von gegen vier Wochen. Das erste Problem bei der Schaffung von Transparenz für die Finanzierung von Abstimmungskampagnen ist denn auch schon einmal die Frage, ab wann man die Daten erheben und einfordern will.

Zweitens besteht die Schwierigkeit zu bestimmen, wer denn einen Abstimmungskampf führt. Es gibt die Parteien und die Komitees, bei denen jeweils noch zu bestimmen wäre, welche und wie viele es sind. Das einzige Komitee, das neben den Parteien zweifelsfrei zu identifizieren ist, ist das der Initianten. Aber es kann theoretisch durchaus möglich sein, dass es Ad-hoc-Komitees gibt, von denen die Behörden gar nichts wissen und die sich der Forderung nach Transparenz problemlos entziehen könnten. Es wäre ein enorm aufwendiges administratives Verfahren nötig, um für eine Vorlage alle interessierten Gruppierungen zu identifizieren. Wenn keine lückenlose Erfassung möglich ist, und das notabene vielleicht auch noch im Hinblick auf Abstimmungssonntage wie den letzten mit fünf Abstimmungsvorlagen, wäre das eine Diskriminierung derjenigen Organisationen, die klassischerweise in Abstimmungskämpfen involviert sind, wie Parteien, Verbände usw.

Das Parlament ist schon einmal mit grosser Mehrheit zur Auffassung gelangt, dass sich im Bereich der Abstimmungen eine Regelung kaum machen lässt. Die parlamentarische Initiative 03.436, "Faire Abstimmungskampagnen", wurde jahrelang in einer Subkommission entwickelt und ging nachher ziemlich sang- und klanglos unter. Der Sprechende hat damals die Vorlage bis zum bitteren Ende unterstützt, aber diejenigen, die am Ende noch dazu stehen wollten, waren dann ziemlich allein. Es wäre nun recht inkohärent, kurz nach dem Scheitern des einen Projekts gleich ein neues anzuschieben.

Sachabstimmungen, auf die sich der Motionstext beschränkt, sind nicht isoliert von der Frage der Wahlkampffinanzierung, letztlich der Parteienfinanzierung, zu betrachten. Darüber kann man diskutieren, und darüber wird diskutiert. Eine Zustimmung zu dieser Motion bedeutet aber, dass man die Abstimmungen isoliert betrachtet, da der Motionstext nicht veränderbar und erweiterbar ist - es sei denn, der Rat ändere den Text; das tut er aber hier nicht. Das würde also bedeuten, dass man eine Vorlage ausarbeiten müsste, die nur diesen einen Aspekt der Abstimmungen regeln würde. Damit wären aber Umgehungsmöglichkeiten Tür und Tor geöffnet und eine praktikable Anwendung erneut unmöglich.

Handlungsbedarf mag durchaus für die eine oder andere Seite angezeigt sein. Aber das spielt bei der heutigen Frage, ob man eine Motion erheblich erklären will oder nicht, keine Rolle. Man hat den Motionstext; man hat darüber zu befinden, ob eine gesetzliche Regelung im Sinne des Motionstexts erstens gewünscht, zweitens vollziehbar, drittens durchsetzbar ist und ob viertens Verstösse sanktionierbar sind. Die Kommissionsmehrheit hat mindestens bei den letzten drei Kriterien die Auffassung, dass die Antwort darauf "nein" lautet.

In diesem Sinne hat die Kommission die Motion mit 12 zu 10 Stimmen abgelehnt. Die Mehrheit beantragt Ihnen, zusammen mit dem Bundesrat, dies ebenso zu tun.