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Fluri Kurt · Nationalrat · 2012-03-15

Fluri Kurt · Nationalrat · Solothurn · FDP-Liberale Fraktion · 2012-03-15

Wortprotokoll

Es geht um zwei Initiativen, um die Standesinitiative Basel-Stadt und um die parlamentarische Initiative Donzé, übernommen von Frau Streiff.

Die Standesinitiative Basel-Stadt verlangt, dass Artikel 72 der Bundesverfassung durch einen neuen Religionsartikel zu ersetzen sei, der das Verhältnis zwischen den Kirchen, den anderen Religionsgemeinschaften und dem Staat umfassender und verbindlicher regelt. Der heutige Artikel 72 der Bundesverfassung sieht in Absatz 1 vor, dass die Kantone für die Regelung des Verhältnisses zwischen Kirche und Staat zuständig sind, und in Absatz 2, dass Bund und Kantone im Rahmen ihrer Zuständigkeit Massnahmen zur Wahrung des öffentlichen Friedens zwischen den Angehörigen der verschiedenen Religionsgruppen treffen.

Die Initiative Donzé verlangt, dass Verfassung und Gesetz so zu ändern seien, dass bewährte christliche und freiheitliche Werte nachhaltig geschützt werden, die Rechtsordnung respektiert und der Religionsfriede gewährleistet wird.

Die Begründung der beiden Initiativen lautet zusammengefasst etwa so: Der säkulare Staat stehe zunehmend einer multireligiösen Gemeinschaft gegenüber. Es sei zwar nicht seine Aufgabe, Religion zu organisieren, wohl aber sei es Aufgabe des Staates, den inneren Zusammenhalt, den Religionsfrieden, die Freiheitsrechte und die Menschenwürde zu gewährleisten. Neuere Entwicklungen würden das christliche und freiheitliche Erbe bedrohen, und wenn Glaubensfragen politisiert würden, drohten eine Radikalisierung der Gesellschaft und aus deren Abwehr dann eine Verbotskultur. Es wird auf die Abstimmung zur Minarett-Initiative hingewiesen, welche überraschend deutlich ein Unbehagen und die Furcht der Bevölkerung vor einem Verlust bewährter Werte und den Ruf nach dem Staat zeige.

Die Mehrheit der Mitglieder der Staatspolitischen Kommission lehnt die beiden Initiativen ab. Sie anerkennt zwar im Grundsatz die Bedeutung der durch die beiden Initiativen aufgeworfenen Fragen, bezweifelt jedoch, dass diese durch die Einführung einer neuen Verfassungsbestimmung beantwortet werden könnten. Die geltende Rechtsordnung biete genügend Instrumente, um Gefährdungen des Religionsfriedens entgegenzutreten, soweit dieser mit rechtlichen Instrumenten überhaupt gesichert werden könne. Ein Religionsartikel in der Verfassung wird von der Mehrheit auch deswegen als problematisch erachtet, weil der Staat in religiösen Fragen neutral sein müsse und ein wachsender Teil der Bevölkerung sich keiner Religion mehr zugehörig fühle. Zudem bestehe die Gefahr, dass mit der Diskussion über eine neue Verfassungsbestimmung oder über einen neuen Gesetzesartikel eben gerade diese Dissonanzen betont würden und dadurch der Religionsfriede gefährdet werden könnte.

Im Weiteren ist die Kommissionsmehrheit der Auffassung, dass der bestehende Artikel 72 der Bundesverfassung, der die Kompetenz der Regelung der Religionsfragen der Ebene der Kantone zuweist, nach wie vor richtig sei. Sie erinnert gleichzeitig an den geltenden Artikel 35 Absatz 3 der Bundesverfassung, wonach die Behörden dafür zu sorgen haben, dass die Grundrechte - und dazu gehört natürlich auch die Freiheit, Religionen zuzugehören und sich religiös zu betätigen -, soweit sie sich dazu eignen, auch unter Privaten wirksam werden. Die sogenannte Drittwirkung der Grundrechte ist bereits heute im Aufgabenbereich der Behörden nach Artikel 35 Absatz 3. Die Tatsache, dass diese Bestimmung eigentlich unbekannt geblieben ist, zeigt, dass man das Problem des Konfliktes zwischen Angehörigen verschiedener Religionen - sofern dieses Problem besteht - nicht auf Stufe Verfassung und Gesetzgebung als lösbar erachtet, sondern durch die tatsächliche Ausübung von Toleranz und durch die Pflege des Religionsfriedens.

Das ist zusammengefasst die Meinung der Mehrheit Ihrer Kommission. Die Kommission lehnt die Standesinitiative Basel-Stadt mit 19 zu 5 Stimmen bei 1 Enthaltung und die parlamentarische Initiative Donzé mit 21 zu 4 Stimmen ab. Ich bitte Sie im Namen dieser Mehrheit, auch so zu entscheiden.

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