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Leuthard Doris · Bundesrat · 2012-06-12

Leuthard Doris · Bundesrat · Aargau · 2012-06-12

Wortprotokoll

Auch der Bundesrat war eigentlich der Meinung, diese Anpassung des Übereinkommens sei eine völlige Lappalie. Seit Inkrafttreten gab es nicht das geringste Problem. Auch diese marginale Anpassung ist nach Beurteilung des Bundesrates weder ein Hemmnis für die Wirtschaft noch eine Bedrohung für einzelne Projekte, noch gibt die Schweiz irgendetwas von ihrer Souveränität ab, die auf dem Spiel stehen würde. Wir haben denn auch in der Vernehmlassung von 46 Antworten und Stellungnahmen lediglich deren 6 erhalten, die negativ waren. Der ganze Rest, die überwiegende Zahl der Vernehmlassungsteilnehmer, unterstützt diese Anpassung des Übereinkommens von Espoo.

Die Espoo-Konvention, ein Abkommen über die Umweltverträglichkeitsprüfung im grenzüberschreitenden Rahmen, wurde 1991 unterzeichnet. Die Schweiz ratifizierte das Übereinkommen 1996. Heute machen 45 Staaten, darunter alle Nachbarländer der Schweiz, bei diesem Übereinkommen mit. Man hat mit dem Übereinkommen gute Erfahrungen gemacht, denn es gibt zunehmend Projekte, bei welchen der grenzüberschreitende Kontakt und Austausch wichtig sind und die wir ohne Zusammenarbeit mit unseren Nachbarn gar nicht aufgleisen und realisieren können. Deshalb verstehe ich hier den Freisinn nicht, der sich irgendwie von dieser Realität verabschiedet. Es ist völlig normal, dass man auch bei solchen Projekten - von Energie- bis zu Strassenprojekten usw. - den Nachbarn braucht. Unsere Nachbarstaaten Deutschland, Frankreich und Österreich haben diese Anpassung des Übereinkommens denn auch bereits ratifiziert - weil sie eben die Zusammenarbeit und nicht die Konfrontation suchen.

Es wurde gesagt: Wir haben durchaus positive Erfahrungen mit dem Übereinkommen gemacht. Es gab auch schon Fälle, bei denen die Schweiz intervenieren konnte - ich verweise auf das Wasserkraftwerk im Onsernonetal, das Frau Nationalrätin Wyss erwähnt hat. Wenn man es nicht weiss, kann man auch nicht intervenieren. Diese Konvention beinhaltet Spielregeln, die besagen, dass der Nachbarstaat ein möglicherweise betroffenes Land informieren muss. Beim erwähnten Projekt konnte der Kanton Tessin, mit dem Bund, seine Bedenken darlegen - es hätte Auswirkungen auf den Tourismus gehabt. Die italienischen Behörden sind in ihrer Meinungsbildung ja frei - wie umgekehrt auch die Schweiz in ihrem Entscheid selbstverständlich frei wäre.

Aber die Bedenken eines Nachbarstaates sind bekannt und müssen in die Erwägungen mit einbezogen werden. Denken Sie an den Flughafen Basel-Mülhausen. Dieser ist zwar ein Schweizer Landesflughafen, aber er ist extraterritorial angesiedelt. Das ILS-Landesystem, das auch mit Lärmbelastungen verbunden ist, darf nicht vorgelegt werden, wenn sich nicht auch die Schweiz dazu äussern kann.

Herr Wasserfallen, Sie haben die Kernkraftwerke angesprochen; es gibt regelmässig Interventionen des Kantons Genf, was Bugey betrifft, sowie von Basel und der Nordwestschweiz, was Fessenheim betrifft. Ja, wenn es nicht Spielregeln gäbe, nach denen man intervenieren kann, wäre es nicht möglich, dass man sich auch aus der Schweiz heraus wehren kann, dass man seine Stimme erheben kann gegenüber Projekten, die auch Auswirkungen auf unser Land haben. Um nichts weniger geht es. Das hat sich bewährt, und deshalb sind auch die Ergänzungen des Übereinkommens von Espoo absolut sinnvoll.

Artikel 14bis ist erwähnt worden; dazu muss ich sagen, dass dieser eine Berichterstattung enthält, die schon heute Praxis ist und die jetzt einfach in der Konvention explizit verankert wird. Wir haben weitere Ergänzungen betreffend das UVP-Pflichtenheft. Auch dazu muss ich sagen, dass es im nationalen Recht grundsätzlich keine Änderung braucht, weil sich auf der Liste Projekte befinden, die bereits heute Gegenstand der UVP-Verordnung sind und in der Schweiz somit allesamt bereits heute UVP-pflichtig sind. Wir erweitern also auch hier den Katalog nicht - das an die Adresse von Herrn Nationalrat Knecht. Es ist falsch, was Sie sagen, wonach man hier erneut die Bürokratie fördere und neue Bewilligungsverfahren einleite. Das, was auf dieser Liste ist, ist bereits heute UVP-pflichtig.

Zum Stromnetz: Es ist schön, dass jetzt die SVP die Energiepolitik des Bundesrates unterstützt. Ich freue mich auf die Vernehmlassung, die somit von Ihrer Seite her positiv ausfallen wird. Glauben Sie, Sie können ein Stromnetz grenzüberschreitend bauen, ohne dass Sie das mit dem Nachbarn absprechen, ohne dass Sie nur schon die Projektierung absprechen und die Fragen, wo die Leitung durchgehen soll und welche Dimensionierung sie haben soll? Glauben Sie, dass das nur aus Berner Büros heraus möglich ist? Das ist wirklich ein Trugschluss, da bitte ich Sie, mit den Stromnetzbetreibern mal das Gespräch zu suchen. Es ist völlig normal und Realität, dass die Schweiz, die gerade auch im Bereich der Stromnetze darauf angewiesen ist, dass man genügend Kapazitäten baut, sowohl über die Projektierung als auch über die Dimensionierung nur in Absprache mit den Nachbarn entscheiden kann. Wir entscheiden souverän, wir nehmen aber andere Meinungen zur Kenntnis, wie das auch zu einer Demokratie gehört.

Die Auswirkungen der Änderung des Übereinkommens sind deshalb marginal. Die Liste der Projekte ist eine massvolle, sinnvolle Erweiterung, weil sie Anlagen betrifft, die eben erhebliche grenzüberschreitende nachteilige Auswirkungen haben könnten. Die Projektierenden müssen die Auswirkungen auf die Umwelt mit einem Bericht aufzeigen, das ist heute ganz normal und im Rahmen der normalen Umweltverträglichkeitsprüfung ohnehin zu tun. Es entsteht also kein Mehraufwand. Was hinzukommt, ist lediglich die Information des Auslands, der Nachbarstaaten und die Einholung von deren Stellungnahmen. Das ist die Aufgabe der zuständigen Behörde, das beeinträchtigt also das betroffene Unternehmen und die Wirtschaft somit nicht. Dem gegenüber steht der Gewinn, dass auch über die Landesgrenzen hinaus Vorhaben auf umweltbelastende Auswirkungen geprüft werden, dass auch wir unsere Stimme zum Wohl unserer Bevölkerung erheben können.

Ich bitte Sie daher, auf die Vorlage einzutreten.