Leuthard Doris · Bundesrat · 2012-06-12
Leuthard Doris · Bundesrat · Aargau · 2012-06-12
Wortprotokoll
Herr Nationalrat Hutter hat für seine Motion ein Thema gewählt, das grundsätzlich berechtigt ist. Der Bundesrat teilt seine Einschätzung, dass wir einen eigentlichen Schilderwald haben in der Schweiz. Aber wenn man genau hinsieht, sind es dann oft Schilder und Hinweise auf eine Ortschaft, auf ein kulturelles Institut, auf Tourismus: Man überquert jetzt die Reuss, man ist im Kanton Zürich usw. Dieser Schilderwald ist weit grösser als der Schilderwald mit Verkehrsbeschränkungen. Aber hier wie auch bei den eigentlichen Verkehrsschildern haben wir das Problem, dass der Bund zum grössten Teil nicht zuständig ist und deshalb nur sehr beschränkt Einfluss nehmen kann. Der Vollzug des Bundesrechts liegt im Zuständigkeitsbereich der Kantone. Ihnen obliegt es, dafür zu sorgen, dass kein Schilderwald entsteht und dass unnötige Signale entfernt werden. Bereits heute nämlich ist im Bundesgesetz und in der Verordnung festgehalten, dass Signale nicht unnötigerweise angebracht werden dürfen. Sie haben zu Recht ein paar Beispiele von "Blüten" dargelegt, bei den das auch aus unserer Sicht der Fall ist.
Leider ist ein Entgegentreten hier sehr oft schwierig. Wir haben zum Beispiel im Rahmen der Totalrevision der VRV und der SSV vorgeschlagen, dass die Innerortsgeschwindigkeit ab der Ortstafel gelten soll und somit nicht mehr separat angezeigt werden muss. In der Anhörung wurde das massiv kritisiert, wegen Kostenfolgen und möglichen negativen Auswirkungen auf das Geschwindigkeitsverhalten. Somit wird auch das ein weiteres Beispiel dafür sein, dass wir wahrscheinlich auf eine Regulierung verzichten.
In Tempo-30-Zonen gibt es immer wieder Wünsche der Gemeinden, man solle den Fussgängerstreifen und allenfalls einen aufgehobenen Rechtsvortritt und Parkregimes anzeigen. Es gibt eben immer wieder gute Gründe, um zu sagen, diese Beschilderung diene doch der Rechtssicherheit.
Somit, Herr Nationalrat Hutter, teilen wir in der Stossrichtung komplett Ihre Einschätzungen. Unsere bisherigen Gespräche mit den Kantonen haben ergeben, dass es beim Rückbau vorhandener Signale sehr viel Widerstand gibt. Man findet aber auch sehr viele gute Gründe für den Rückbau.
Es gibt eine Möglichkeit, etwas zu tun, wenn man den Eindruck hat, ein Kanton sorge nicht dafür, den Schilderwald abzubauen und unnötige Signale zu entfernen: den Weg der [PAGE 1067] Beschwerde und Einsprache. Dieser steht offen. Er ist ein wirksames Mittel, wenn man in einer Situation den Fall so beurteilt, dass bundesrechtliche Anforderungen nicht erfüllt sind. Dieser Weg steht jedem Bürger und jeder Bürgerin frei.