Lexipedia

Leuthard Doris · Bundesrat · 2012-06-12

Leuthard Doris · Bundesrat · Aargau · 2012-06-12

Wortprotokoll

Es ist eine mühsame Motion. Ich verstehe die neuen Mitglieder der UREK; sie waren bei der Entstehung des Gewässerschutzgesetzes nicht dabei, kennen die Diskussionen nicht, und somit sind sie empfänglich für neue Argumente. Aber dieses Gesetz hat eine Geschichte, die mit den Hochwasserkatastrophen begonnen hat, die wir in den Jahren 1987, 1999, 2000, 2005 und 2007 hatten. Danach kam der Ruf - notabene von den betroffenen Kantonen; Herr Nationalrat Vogler, auch Ihr Kanton war darunter! - nach Hochwasserschutz: Dieser sei wichtig, hiess es, man brauche einen besser geschützten Gewässerraum, der Bundesgesetzgeber solle handeln. Wir haben uns entsprechend bemüht und haben diese Bemühungen für einen Hochwasserschutz ernst genommen; das war der erste Grund für diese Revision, dieser war damals völlig unbestritten.

Der zweite Grund lautete: Es gab eine Volksinitiative "Lebendiges Wasser" aus Kreisen der Fischer; diese war sehr beliebt, sehr breit abgestützt. Sie beeinflusste die parlamentarische Diskussion selbstverständlich, und in unzähligen Diskussionen bauten Nationalräte und Ständeräte ein Konstrukt, damit der Gewässerraum für Tausende von Fischern in der Schweiz besser geschützt wäre. Das hat zu diesem Konstrukt zugunsten eines besser geschützten Raumes, zugunsten einer Verankerung dieser Anliegen geführt. Den Bauern war das damals von A bis Z klar, und den Kantonen war es von A bis Z klar. Gerade im Ständerat, und das wurde richtig gesagt, wurden die Räume sogar in Metergenauigkeit in die Diskussion gegeben, um den Fischern den Rückzug ihrer Initiative schmackhaft zu machen - sie haben sie dann gestützt darauf und im Vertrauen auf die Zusagen des Parlamentes auch zurückgezogen. Das muss ich schon auch nochmals in Erinnerung rufen.

Jetzt zu ein paar Elementen der Motion und der Diskussion, bei der ich auch der Meinung bin, dass wir immer noch ein grosses Informationsdefizit bezüglich der Ausgestaltung dieser Verordnung haben, die eben genau den Vorgaben der parlamentarischen Diskussion in den Kommissionen entspricht:

Zur Bedeutung des Gewässerraumes: Ich habe auf die Hochwasserdiskussion und auf die Volksinitiative hingewiesen. Die in der Verordnung als Minimum festgeschriebenen Gewässerraumbreiten waren die Grundlage der parlamentarischen Diskussion. Die Auswirkungen auf die Landwirtschaft waren bekannt, und deshalb hat das Parlament beschlossen, den Landwirtschaftskredit um 20 Millionen Franken pro Jahr aufzustocken. Herr Bourgeois müsste das wissen; er kann es vielleicht im Nachhinein noch bestätigen. Aber das war der damalige Deal, dass man sagte: Okay, wenn der Rückzug der Initiative erreicht wird und die Landwirte hier im Gewässerraum durch die definierten Breiten einen Nachteil erleiden, geben wir ihnen 20 Millionen Franken pro Jahr mehr. Somit gehe ich also davon aus, dass Sie, wenn Sie die Motion annehmen würden, im Budget 2013 die 20 Millionen Franken konsequenterweise wieder streichen würden, denn dann wären diese Ertragseinbussen nicht mehr vorhanden respektive zur Disposition gestellt. Solche Deals können Sie natürlich nicht jedes Jahr wieder rückgängig machen. Das war Teil der damaligen parlamentarischen Beratungen, nicht des Bundesrates, sondern dieser beiden Räte, welche diese Deals gezimmert haben.

Die BPUK: Auch ich war schon Anfang Jahr bei der BPUK, und da hiess es, es gebe noch Informationsdefizite, es müsse noch evaluiert werden. Heute wird behauptet, letzte Woche hätte man anders entschieden, aber ich habe davon keine Kenntnis. Ich finde es auch ein bisschen bemühend, wenn wir Workshops machen und versuchen, den Kantonen bei der Auslegung zu helfen, und dann die Kantone gleichzeitig sagen, dass sie keine Hilfe bei der Auslegung, sondern Autonomie möchten. Was will man jetzt? Möchte man vom Bafu möglichst explizite Auslegungen in Form von Weisungen? Oder übernimmt man die Verantwortung dafür, als Kanton selber den Raum, den einem das Gesetz lässt, auszufüllen? Ich kann nicht bestätigen, dass die BPUK anders entschieden hat; uns wurde das nicht zugetragen. Ich kann aber selbstverständlich auch nicht das Gegenteil behaupten.

Zu den Informationen - und das möchte ich jetzt auch für die Kantone und die Bedenkenträger nochmals darlegen: Es ist offenbar nicht bekannt, dass für künstlich angelegte [PAGE 1063] Gewässer wie Suonen, Be- und Entwässerungskanäle kein Gewässerraum festgelegt werden muss. Ich gebe das hier zuhanden der schriftlichen Materialien öffentlich bekannt: Es ist so. Auch in Fällen, wo auf einer Uferseite Anlagen am Gewässer vorhanden sind und der Gewässerraum auf der anderen Uferseite nicht im Landwirtschaftsland ist, muss nicht kompensiert werden, sondern der Gewässerraum kann die bestehenden Anlagen überlagern. Auch das ist etwas, das immer wieder falsch dargelegt wird.

In voralpinen Graslandgebieten hat es sehr viele und oft sehr kleine Gewässer in den Wiesen. Um die Bewirtschaftung in diesen Gebieten nicht übermässig einzuschränken, kann der Kanton darauf verzichten, den Gewässerraum für die sehr kleinen Gewässer festzulegen, das heisst für alle Gewässer, die nicht auf der Karte 1:25 000 verzeichnet sind. Ich bitte, auch das zur Kenntnis zu nehmen. Es ist so, ich bestätige es, es gibt keine Zweifel. Auch hier würde die Sachlage, wenn man die Erläuterungen zur Verordnung lesen würde, relativ klar.

Von den Landwirten wird gesagt, sie hätten Schwierigkeiten mit dem späten Schnitttermin. Auch hier: Der Schnitttermin des Streifens im Gewässerraum kann mit dem zweiten Schnitt der übrigen Fläche zusammengelegt werden. Damit fällt kein zusätzlicher Aufwand an. Das ist problemlos mit der Gewässerschutzverordnung vereinbar.

Nun kommt noch die Frage der Fruchtfolgefläche (FFF), welche jetzt auch wieder Bestandteil dieser Motion ist. Es war Nationalrat Bourgeois, welcher bei der Gesetzesberatung die Vorschrift eingebracht hat, wonach keine FFF im Gewässerraum liegen dürfen.

Der Schutz der wertvollsten Landwirtschaftsflächen ist unbestritten. Die Flächen im Gewässerraum, die bisher als Ackerland intensiv genutzt wurden, können nur noch extensiv genutzt werden, sie gehen aber nicht endgültig verloren, sondern können bei Bedarf wieder intensiv genutzt werden, so, wie dies der Sachplan Fruchtfolgeflächen vorsieht. Es ist daher richtig, dass diese Flächen weiterhin zum Kontingent der FFF gezählt werden können. Jene FFF, die durch Bauprojekte oder die natürliche Erosion der Gewässer tatsächlich verlorengehen, müssen konsequent kompensiert werden.

Die Fruchtfolgeflächen wurden bei der Beratung des Gegenvorschlags sehr ausführlich diskutiert. Der Nationalrat wollte diese Bestimmung in das Gesetz aufnehmen, der Ständerat hat sich schliesslich dem Nationalrat angeschlossen, aber darauf hingewiesen, dass dies nicht dazu führen darf, dass die Festlegung des Gewässerraums und die Revitalisierung der Gewässer verhindert würde. Auch hier entspricht die getroffene Regelung dem Willen des Parlamentes. Sie können selbstverständlich jedes Jahr Ihre Meinung ändern, aber geben Sie dann nicht der Verwaltung die Schuld - dann muss das Parlament vielmehr seine eigene gesetzgeberische Tätigkeit hinterfragen.

Auch für eingedolte Gewässer, das habe ich heute auch wieder gehört, muss kein Gewässerraum festgelegt werden. Wir haben in der Verordnung extra zugunsten der Kantone auch darauf verzichtet, Herr Nationalrat Fässler, den Gewässerraum für die grossen Gewässer über 15 Meter Breite festzuschreiben; hier können die Kantone im Einzelfall den Gewässerraum autonom festlegen. Also auch hier gibt es eine grosse Flexibilität für die Festlegung des Gewässerraums, und das im Einklang mit dem Siedlungsgebiet.

Gesetz und Verordnung sind seit einem halben Jahr in Kraft. Es gibt Auslegungsfragen, die von den Kantonen zu lösen sind, weil sie hier zum grössten Teil Autonomie geniessen und bezüglich der Anlage im konkreten Fall auch entscheiden können. Bei der Festlegung des Gewässerraumes als Korridor steht den Kantonen ein grosser Vollzugsspielraum zur Verfügung, den sie den erforderlichen, auch den lokalen Verhältnissen anpassen können. Niemand will die Bauern durch die Gewässerräume zusätzlich beeinträchtigen. Es ist alles so erfolgt, wie es das Parlament diskutiert und festgelegt hat. Ansonsten würde ich Sie wirklich bitten, das Gesetz wieder anzupassen, dann aber auch die Diskussion mit den Fischern respektive mit jenen Kreisen zu suchen, die damals, im Vertrauen auf die parlamentarischen Versprechen, ihre Initiative zurückgezogen haben.