Widmer-Schlumpf Eveline · Bundesrat · 2013-11-27
Widmer-Schlumpf Eveline · Bundesrat · Graubünden · 2013-11-27
Wortprotokoll
Ich möchte etwas vorwegnehmen: Es geht hier nicht um Verbrechensvertuschung durch den Bundesrat, es geht auch nicht um Banalitäten, die offengelegt werden sollten. Das ist, denke ich, nicht die richtige Darstellung. Vielmehr geht es um die Einhaltung rechtsstaatlicher Prinzipien auch von dieser Seite her, Prinzipien, die wir alle immer sehr hochhalten; es geht auch um die schweizerische Demokratie, um unser Verständnis von Demokratie und davon, was wir machen können und was nicht.
Herr Ständerat Rechsteiner, Sie wissen, dass nur jene Akten, in welchen einzelne Banken und Unternehmen sowie allfällige Kunden genannt werden, dieser Teilsperre unterstehen. Sie wissen auch, dass allgemeine Akten, also Sachakten - z. B. Briefe der Verwaltung, Protokolle, Akten der Bundesverwaltung, des Bundesrates und der Nationalbank zur Ausgestaltung von Kapitalexporten oder zu wirtschaftlichen und politischen Auswirkungen -, von dieser Sperre nicht betroffen sind. Es geht also wirklich um eine Teilsperre, die sich auf Unternehmen und auf mögliche Kunden bezieht, und um nichts anderes. Was der Staat gemacht hat und wie er sich verhalten hat, ist dieser Teilsperre nicht unterstellt. Sie wissen auch - und ich denke, dass wir darüber auch nicht weiter diskutieren müssen -, dass wir im Bundesarchiv im Vergleich zum Ausland diesbezüglich eine sehr weitgehende Einsichtspraxis haben. Vergleichen Sie sie einmal mit jener unserer Nachbarstaaten und anderer Staaten. So muss man, denke ich, die Situation sehen und das einordnen.
Sie haben selbstverständlich Recht: Sobald ein erstinstanzlicher Entscheid vorliegt und die Unternehmen bzw. die [PAGE 988] ehemaligen Unternehmen, die dort tätig waren, und/oder die Kunden nicht mit einer Sammelklage rechnen müssen bzw. die Situation dort geklärt ist, werden wir eine zeitnahe Anpassung dieser Einsichtspraxis vornehmen. Das ist selbstverständlich - wenn sich die Sachlage ändert. Es gibt seit 2009 im Übrigen auch keine schweizerischen Unternehmen mehr, die direkt von der Sammelklage betroffen sein könnten. Wir haben im Jahr 2010 gesagt, dass wir das erstinstanzliche Urteil abwarten; es liegt leider aber noch nicht vor. Wir werden dann, selbstverständlich, sachdienlich und entsprechend der Entwicklung die Praxis auch anpassen. Es gibt keine neuen Anhaltspunkte seit 2010, die es rechtfertigen liessen, jetzt diesen Beschluss des Bundesrates von 2010 zu ändern oder zu widerrufen.
Ich möchte Sie einfach bitten, jetzt noch zuzuwarten, bis dieser erstinstanzliche Entscheid vorliegt. Dann werden wir die Sachlage selbstverständlich wieder beurteilen und entsprechend auch die Praxis anpassen.