Rechsteiner Paul · Ständerat · 2013-11-27
Rechsteiner Paul · Ständerat · St. Gallen · Sozialdemokratische Fraktion · 2013-11-27
Wortprotokoll
Ich möchte doch noch Herrn Ständerat Graber kurz antworten.
Wenn Sie die Interpellation gelesen und meiner Argumentation vorher zugehört haben, stellen Sie fest, dass es hier um eine singuläre Zensurmassnahme geht, wie es sie in jüngerer Zeit sonst auf keinem Gebiet gegeben hat. Wie Professor Kreis, die Schweizerische Gesellschaft für Geschichte und auch die Herausgeberschaft der Diplomatischen Dokumente der Schweiz sagen, war diese Zensur gegenüber der schweizerischen Öffentlichkeit und gegenüber Schweizer Historikern von vornherein unbegründet und ist in einem demokratischen Rechtsstaat auch nicht zu rechtfertigen. Das ist das Entscheidende.
Es ist falsch, nur auf Amerika fixiert zu operieren, wie das leider in verschiedenen Bereichen passiert: Wenn die Amerikaner sagen, sie wollen die Dokumente, dann gibt man sie. In der Schweiz ist es so, dass hier, mit diesem Zensurakt, die Forscher an ihrer Arbeit gehindert werden. Die schweizerische Öffentlichkeit hat aber einen Anspruch auf Einsicht in diese Archive.
Es gab eine Zeit - im Zweiten Weltkrieg, danach und zu Beginn des Kalten Krieges -, in der die Archive über diese Phase verschlossen waren. Auch Professor Bonjour, der ja als Einziger die Möglichkeit hatte, die Geschichte dieser Phase zu schreiben, war zur Geheimhaltung verpflichtet und durfte nicht einmal Kopien machen, sondern musste Exzerpte schreiben und musste auch das Ergebnis seiner Arbeit zuerst dem Bundesrat vorlegen. Diese Zeit ist überwunden, man hat Schlussfolgerungen daraus gezogen.
Der Zensurakt mit der vorliegenden Einsichtssperre bleibt singulär. Er ist antidemokratisch und muss deshalb aufgehoben werden. Nächstes Jahr werden zwanzig Jahre seit dem Beginn der Demokratie und der definitiven Überwindung der Apartheid in Südafrika verflossen sein.
Es wäre jetzt wirklich Zeit, Frau Bundesrätin, hier über die Bücher zu gehen.