Graber Konrad · Ständerat · 2013-11-27
Graber Konrad · Ständerat · Luzern · Fraktion CVP-EVP · 2013-11-27
Wortprotokoll
Ich habe bei dieser Frage keine spezielle Interessenlage. Aber wenn ich den Wortlaut der Interpellation und dann die Antwort des Bundesrates lese und jetzt Herrn Rechsteiner höre, habe ich einfach den Eindruck, Herr Rechsteiner wärme hier etwas auf, das bereits im Jahr 2010 diskutiert wurde. Der Bundesrat kam am 24. September 2010 zum Schluss, die Zugangseinschränkung bei den Unterlagen zum Schutz der Rechtsgleichheit sei so lange aufrechtzuerhalten, bis das erstinstanzliche Urteil vorliege, und in der Antwort auf die Interpellation schreibt er: "Das erstinstanzliche Gericht hat jedoch noch immer keinen endgültigen Entscheid gefällt. Die Sachlage bleibt damit dieselbe ..." Herr Rechsteiner, ich muss sagen, ich hätte von Ihnen in erster Linie erwartet, dass Sie uns aufzeigen, dass sich die Sachlage geändert hat. Aber die Sachlage hat sich, wie ich lese, nicht geändert. Ich bin der Auffassung, dass deshalb der Argumentation des Bundesrates gut gefolgt werden kann, wonach er, solange sich die Sachlage nicht geändert hat, keinen Anlass sieht, auf den getroffenen Entscheid zurückzukommen. Ich verstehe nicht, weshalb Sie die Sache aufwärmen, ohne auf die Argumentation des Bundesrates in der Beantwortung der Interpellation einzutreten.