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Rechsteiner Paul · Ständerat · 2013-11-27

Rechsteiner Paul · Ständerat · St. Gallen · Sozialdemokratische Fraktion · 2013-11-27

Wortprotokoll

Zu den grossen Menschheitsverbrechen des 20. Jahrhunderts gehört die Apartheid in Südafrika, die systematische und gewalttätige Diskriminierung eines grossen Teils der Bevölkerung aufgrund der Hautfarbe. Die Staatengemeinschaft ist sich einig, dass sich das Verbrechen des systematischen Rassismus nie mehr wiederholen darf, wie dies auch für die anderen grossen Menschheitsverbrechen des 20. Jahrhunderts gilt. Auch die Schweiz hat mit dem neuen Artikel 264a im Strafgesetzbuch inzwischen anerkannt, dass die Apartheid als Verbrechen gegen die Menschlichkeit einzustufen ist.

Leider spielten Teile der Schweizer Wirtschaft und teilweise auch die Politik des Schweizer Staates in den letzten Jahrzehnten des Apartheidregimes durch den offenen Bruch der Uno-Sanktionen eine bedenkliche Rolle. Die Sanktionen gegen das Apartheidregime waren aus menschenrechtlichen Gründen verhängt worden. Es waren diese Sanktionen und der Druck der demokratischen Weltöffentlichkeit, die zusammen mit dem Kampf der Befreiungsbewegungen, der demokratischen Bewegungen in Südafrika selber, das Apartheidregime Anfang der Neunzigerjahre zu Fall brachten. Durch den Bruch der Sanktionen im Bereiche der Waffen- und Nuklearindustrie, aber auch im Finanzsektor, sind diese Bewegungen zur Überwindung des Apartheidregimes sabotiert worden.

Wir haben deshalb ein grosses Interesse daran, dass dieses schwierige Kapitel schweizerischer Aussen- und Aussenwirtschaftspolitik und damit die Frage der Komplizenschaft mit dem Apartheidregime endlich aufgearbeitet wird. Das war auch der Zweck des Nationalen Forschungsprogramms 42 im Jahre 2000. Das Forschungsprogramm war unter der Leitung des Basler Geschichtsprofessors Georg Kreis gestartet worden, im Auftrag des Bundesrates, wohlgemerkt. Dieses Forschungsprogramm wurde 2003 durch die Archivsperre in wichtigen Teilen brüsk gestoppt, gegen die heftigen Proteste von Professor Kreis und der Schweizerischen Gesellschaft für Geschichte. Auch die Herausgeberschaft der Diplomatischen Dokumente der Schweiz verwahrte sich vergeblich gegen diese in jüngerer Zeit singuläre [PAGE 987] Zensurmassnahme. Die Diplomatischen Dokumente der Schweiz werden durch eine äusserst seriöse Herausgeberschaft im Auftrage des Bundes und mit Geldern des Bundes bearbeitet. Ausgerechnet der Bundesrat selber hindert die Arbeit dieser von ihm beauftragten Herausgeber durch diesen Zensurakt.

Man kann sich fragen: Was zum Teufel kann sich in diesen gesperrten Akten verbergen? Was macht sie so brisant, dass sie auch zwanzig Jahre nach der Überwindung der Apartheid nicht freigegeben werden können? Entweder geht es um die Vertuschung von Verbrechen oder der Gehilfenschaft zu Verbrechen oder sonstigen schändlichen Taten, dann hat aber die demokratische schweizerische Öffentlichkeit das Recht, dass die Wahrheit endlich aufgedeckt wird. Oder es geht um Banalitäten, dann aber handelt es sich um eine blosse Gängelung der demokratischen Öffentlichkeit durch eine Obrigkeit, die so tut, als würden die Akten ihrer Vorvorgänger ihnen gehören. Beide Varianten sind gleichermassen unerträglich.

Die Haltung des Bundesrates wird hier nicht vom Departement, das für die Archive zuständig ist, sondern vom Finanzdepartement vertreten. Das nährt den Verdacht, dass es schwergewichtig wieder einmal um die Banken geht. Was haben wir in den letzten Jahren in diesem Bereich nicht alles erlebt! Kaum schnippen die amerikanischen Behörden mit dem kleinen Finger, werden auch zuvor geheime Daten mir nichts, dir nichts ausgeliefert. Aber wenn unsere schweizerischen Forscher im Interesse der schweizerischen Öffentlichkeit das wissen wollen, was sie zur Erfüllung ihrer Aufgabe wissen müssen und auf allen anderen Gebieten des Staates auch wissen dürfen, dann fällt ihnen der Bundesrat mit dieser anachronistischen Zensurmassnahme in den Arm.

Frau Bundesrätin, die Schweiz ist eine Demokratie, und zu einer Demokratie gehört die Öffentlichkeit wie die Luft zum Atmen. Die Behörden haben in einer Demokratie kein Recht, die Akten über ihr Verhalten oder Fehlverhalten oder das Fehlverhalten ihrer Vorgänger und Vorvorgänger gegenüber der historischen Forschung zu verbergen oder auf längere Sicht geheim zu halten. Frau Bundesrätin, heben Sie diesen un- und antidemokratischen Zensurakt auf! Nächstes Jahr sind es zwanzig Jahre, seit Südafrika in einem anspruchsvollen und weltweit wegweisenden, friedlichen Prozess zur Demokratie wurde und dadurch die Apartheid erfolgreich überwand. Frau Bundesrätin, gehen Sie über die Bücher, und sorgen Sie dafür, dass der Wind der Aufklärung auch in Ihren Amtsstuben zu wehen beginnt!