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Engler Stefan · Ständerat · 2013-11-27

Engler Stefan · Ständerat · Graubünden · Fraktion CVP-EVP · 2013-11-27

Wortprotokoll

Hauptziel dieser Revision ist, das Bauprodukterecht an die neuen Bestimmungen der EU anzupassen, um so mehr Transparenz, Verfahrensvereinfachungen und Rechtssicherheit zu schaffen. Die Vorteile des bilateralen Abkommens mit der EU über die gegenseitige Anerkennung von Konformitätsbewertungen sollen in diesem für die schweizerische Volkswirtschaft doch bedeutenden Wirtschaftssektor erhalten werden, ohne dass neue Handelshemmnisse entstehen.

Der Bereich der Bauprodukte ist wie gesagt ein interessanter Markt für die Schweiz. Konkret werden pro Jahr Bauprodukte für 5,3 Milliarden Franken aus der EU in die Schweiz importiert und Bauprodukte für 2,4 Milliarden Franken aus der Schweiz in die EU exportiert. Gemessen am Gesamthandel mit Bauprodukten machte dies im Jahre 2011 bei den Importen rund 90 und bei den Exporten etwa 81 Prozent des Handelsvolumens aus. Nun hat die EU ihre Bauprodukteverordnung neu definiert und per 1. Juli 2013 in Kraft gesetzt. Soll die Gegenseitigkeit des Marktzutritts erhalten bleiben, ist eine Anpassung des schweizerischen Rechts notwendig, es sei denn, man nähme Nachteile für den Export in Kauf, indem für schweizerische Produkte, die in der EU verkauft werden, zusätzliche Atteste verlangt werden könnten. Exportierende Herstellerinnen würden bei einem Abseitsstehen gegenüber ihren Wettbewerberinnen aus der EU und dem EWR benachteiligt, weil sie Zusatzkosten für Zweitprüfungen und Doppelzertifizierungen tragen müssten. Schweizer Dienstleistungsunternehmungen, die heute als Konformitätsbewertungsstellen europaweit ihre Dienste anbieten, könnten ihren Status als bezeichnete Stellen verlieren. Dies könnte mittelfristig zur Abwanderung wichtiger Kompetenzen im Bausektor ins Ausland führen.

Die WAK hat sich davon überzeugen lassen, dass die uns unterbreitete Vorlage, die in enger Absprache mit den Akteuren der Bauwirtschaft entstanden ist, sowohl erforderlich als auch geeignet ist, der schweizerischen Exportwirtschaft im Bereich der Bauprodukte zu gleich langen Spiessen auf dem Markt zu verhelfen. Die Bauproduktegesetzgebung regelt eine ausserordentlich technische und vielschichtige Materie. Die Übernahme der europäischen Vorschriften wird in diesem Bereich noch über längere Zeit im Fluss sein. Ein direkter Einbezug der Schweizer Bauwirtschaft ist vor diesem Hintergrund auch in Zukunft von grosser Bedeutung.

Es handelt sich inhaltlich wie gesagt um eine vorwiegend technische Vorlage. Inhalt und Struktur der europäischen Bauprodukteverordnung sollen deshalb wo immer möglich übernommen werden, um auf diese Weise die Gleichwertigkeit des schweizerischen Bauprodukterechts zu erreichen. Eine Teilrevision des Bauproduktegesetzes aus dem Jahre 2001 würde nicht ausreichen, um diese Gleichwertigkeit zu erreichen.

Die europäische Bauprodukteverordnung sieht neu einen leistungsorientierten Ansatz als Konzept zur Harmonisierung vor. Dieser neue Ansatz verlangt auch eine systematische Anpassung des schweizerischen Bauproduktegesetzes. An der bestehenden Kompetenzaufteilung zwischen Bund und Kantonen ändert sich durch die Vorlage für ein neues Bauproduktegesetz nichts. Die Kantone bleiben im Grundsatz zuständig für die Regelung der Verwendung von Bauprodukten in Bauwerken. Die kantonalen Kompetenzen schliessen somit auch die Kontrolle von in Bauwerken eingebauten Bauprodukten mit ein, wenn diese Teil des Bauwerkes sind und damit eine Rolle im Rahmen der Bauwerksicherheit spielen. Die Marktüberwachung von Bauprodukten im eingebauten Zustand bleibt somit in der Zuständigkeit der Kantone. Die finanziellen und personellen Auswirkungen der Totalrevision des Bauproduktegesetzes werden derzeit auf zusätzliche 700 000 Franken pro Jahr geschätzt; 300 Stellenprozente sollen notwendig sein, um dieses Gesetz dann auch anzuwenden.

Die WAK empfiehlt Ihnen, auf die Vorlage einzutreten und bis auf Artikel 2 Ziffer 18 dem Entwurf des Bundesrates zuzustimmen.

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