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Widmer-Schlumpf Eveline · Bundesrat · 2013-11-27

Widmer-Schlumpf Eveline · Bundesrat · Graubünden · 2013-11-27

Wortprotokoll

Herr Ständerat Engler hat es gesagt: Man will mit dieser Revision ein mit der EU kompatibles Bauprodukterecht, also eine Anpassung an das neue europäische Recht gewährleisten. Man will damit das, was wir seit Jahren machen - seit 1992 vollziehen wir eigentlich immer wieder Anpassungen nach -, auch weiterhin möglich machen. Das ist meines Erachtens für unseren Markt wirklich notwendig.

Was will man mit dieser Totalrevision bewirken? Man will einmal die Gegenseitigkeit des Marktzugangs gewährleisten, was auch in diesem Bereich sehr wichtig ist. Ohne Anpassung könnte die EU übrigens ihre legal handelbaren Produkte in Anwendung des Bundesgesetzes über die technischen Handelshemmnisse in die Schweiz exportieren - Sie haben darüber auch in der Kommission gesprochen -, umgekehrt dürften Schweizer Produkte nur in die EU exportiert werden, wenn sie die Bedingungen der Bauprodukteverordnung in allen Teilen erfüllten. Es geht also darum, weiterhin den gegenseitigen Marktzugang zu gewährleisten, der für unseren Baubereich sehr wichtig ist; Herr Ständerat Engler hat auf das Volumen hingewiesen.

Weiter kann man eine Doppelzertifizierung und die Notwendigkeit zweier Prüfungen vermeiden, das heisst, man kann administrative Hürden eliminieren. Zudem wird durch eine Vereinfachung der Konformitätsnachweise die Belastung für die Hersteller reduziert, was auch wichtig ist. Auch die Erhöhung der Transparenz ist zu nennen, auch damit kann man Handelshemmnisse abbauen. Weiter gibt es eine Erhöhung der Rechtssicherheit: Es gibt klare Pflichtenhefte für Hersteller, Importeure und Händler. Schliesslich gibt es eine verbesserte Marktüberwachung, was auch im Sinne der Produktehersteller ist.

In der Vernehmlassung hat sich gezeigt, dass eine grosse Mehrheit - vor allem auch die Kantone, also die BPUK, und die grossen Verbände der Bauwirtschaft - mit dieser Vorlage einverstanden ist. Auch die direkt betroffenen Verbände sind damit einverstanden. Herr Ständerat Hess hat darauf hingewiesen, dass es auch Einzelinteressen gibt, dass es Betriebe gibt, die ausschliesslich im Binnenmarkt tätig sind und vor allem Vorbehalte und Bedenken allgemeiner Natur angemeldet haben. Wir nehmen diese Bedenken, Herr Ständerat Hess, sehr ernst. Es ist selbstverständlich, dass man versucht, die Vorschriften möglichst KMU-freundlich anzuwenden. Es ist auch selbstverständlich, dass man mit Bezug auf die Übergangsregelungen die maximale Variante realisieren möchte, sodass letztendlich allen weitestgehend gedient sein wird - das hoffen wir zumindest.

Wir haben dann noch - hierauf werden wir in der Detailberatung eingehen können - von Bauen Schweiz den Hinweis auf ein Anliegen erhalten, das auf eine Änderung von Artikel 2 abzielt. Das werden wir dann, denke ich, in der Detailberatung behandeln.

Alles in allem ist es zum einen notwendig, dass wir es so machen, wie ich es eben geschildert habe; zum anderen ist es sicher richtig, dass wir es so machen, dass es nicht zusätzliche Schwierigkeiten gibt, vor allem auch nicht für den Binnenmarkt. Darum werden wir uns bemühen.

Ich möchte Sie bitten, auf die Vorlage einzutreten und sie nach der Detailberatung auch anzunehmen.