Schmid Martin · Ständerat · 2013-11-27
Schmid Martin · Ständerat · Graubünden · FDP-Liberale Fraktion · 2013-11-27
Wortprotokoll
Als nächstes Traktandum behandeln wir die von Nationalrat Daniel Fässler am 15. Juni 2012 eingereichte Motion zum Thema der Eckwerte, welche im Rahmen des Dialogs über die Unternehmensbesteuerung mit der Europäischen Union von den Verhandlungsführern und Diplomaten zu beachten sind. Ich werde darauf zurückkommen - einigen von Ihnen kommt diese Motion vielleicht schon sehr bekannt vor.
Sofern der Bundesrat mit der EU in einen Dialog über die Unternehmensbesteuerung treten sollte - was ja zwischenzeitlich geschehen ist - oder konkrete Verhandlungen darüber aufnimmt, sollen seitens der Schweiz mindestens die folgenden Forderungen gestellt werden: Die erste ist, dass eine Übernahme des Code of Conduct ausgeschlossen sein sollte. Bei der zweiten Forderung geht es darum, dass im Falle allfälliger Anpassungen der von der EU kritisierten Privilegierung bei der Besteuerung von Holdinggesellschaften und gemischten Gesellschaften angemessene Übergangsfristen von zehn Jahren zu garantieren seien. Drittens soll die EU ihrerseits garantieren, dass bisherige steuerliche Regelungen einzelner EU-Staaten, welche in der Schweiz ansässige Unternehmungen gegenüber solchen in EU-Mitgliedstaaten diskriminieren, aufgehoben werden und dass künftig auf derartige Regelungen verzichtet wird.
Aus Sicht des Motionärs kommt der Attraktivität des schweizerischen Steuersystems eine hohe Bedeutung zu, gerade auch um unsere fiskalische Basis sicherzustellen und Arbeitsplätze zu erhalten bzw. neue zu schaffen. Unbestreitbar ist - das wissen wir ja alle -, dass unser Steuersystem, wegen der besonderen Besteuerung gewisser Unternehmensformen, seitens der EU seit Längerem unter Druck steht, teilweise unter weniger starkem, teilweise unter sehr starkem. Als souveränem Staat und Drittstaat im Verhältnis zur EU soll es immer noch uns - konkret unserem Parlament - obliegen, unser Steuerrecht weiterzuentwickeln. Sollte die Schweiz mit der EU in Bezug auf die Weiterentwicklung des schweizerischen Steuerrechts in einen Dialog treten oder konkrete Verhandlungen aufnehmen, sollen gemäss der Motion Minimalforderungen gestellt und auch gegenüber der EU eingebracht werden.
Der Bundesrat verwies in seiner Stellungnahme vom 15. August 2012 - also vor mehr als einem Jahr - darauf, dass er nach Einreichen der Motion das Mandat für den Dialog mit der EU über Unternehmenssteuerregimes verabschiedet habe. Dies geschah am 4. Juli 2012. Der Bundesrat erklärte sich in seiner Stellungnahme zwar damit einverstanden, dass die Übernahme des EU-Verhaltenskodex zur Unternehmensbesteuerung durch die Schweiz nicht Gegenstand des Dialogs sein könne. Der Bundesrat erklärte sich im Weiteren auch damit einverstanden, dass der Dialog die Souveränität der Schweiz und die Steuerhoheit der Kantone respektieren müsse und daher auch genügend lange Übergangsfristen zu vereinbaren seien. Schliesslich wies der Bundesrat auch darauf hin, dass sich der Dialog auch mit den Abwehrmassnahmen der EU-Mitgliedstaaten gegen die Schweiz zu befassen habe. Da aber der Mandatstext zum EU-Dialog den zuständigen Kommissionen der eidgenössischen Räte zur Konsultation unterbreitet und von diesen gutgeheissen worden sei, beantragte der Bundesrat trotz der grossen inhaltlichen Übereinstimmung die Ablehnung der Motion.
Im Ständerat reichte unser jetziger ehrenwerter Präsident, Ständerat Germann, eine gleichlautende Motion ein, welche in der Herbstsession 2012 vom Ständerat abgelehnt wurde, insbesondere auch mit der Begründung, dass das Mandat zwischenzeitlich erlassen worden sei und dass es materiell quasi identisch sei. Demgegenüber traf der Nationalrat eine andere Entscheidung in Bezug auf die gleichlautende Motion Fässler Daniel. Mit dem deutlichen Ergebnis von 131 zu 59 Stimmen wurde die Motion in einer namentlich durchgeführten Abstimmung angenommen. Deshalb hat sich heute der Ständerat nochmals mit dieser Thematik zu beschäftigen.
Unbestritten ist - das ist in der Kommissionsdiskussion zutage getreten -, dass die Motion und die zentralen Elemente des Mandats inhaltlich nahezu identisch sind. Nach einer nochmaligen Beurteilung des Anliegens und insbesondere der in der Zwischenzeit erfolgten Hinweise auf die Schwierigkeiten im Dialog mit der EU, der gestartet worden ist, folgt die Kommission mit 7 zu 4 Stimmen der Argumentation des Motionärs und des Nationalrates. Insbesondere scheint es der Kommission wichtig zu sein, dass der Verzicht auf Retorsionsmassnahmen und damit die Schaffung von Rechtssicherheit ein zentrales Element der Forderungen der schweizerischen Verhandlungsdelegation bleibt. Es ist mit Nachdruck darauf hinzuweisen, dass bei den Verhandlungen mit einigen europäischen Staaten auch heute noch erhebliche Unsicherheiten und Probleme bestehen. Ein prominentes Beispiel ist Italien, wo schweizerische Unternehmen diskriminiert werden und in der Praxis bisher noch keine Entspannung in Sicht ist. Es ist der Kommission sehr wichtig, dass der Verhandlungsdelegation in diesen Punkten eine klare Zielrichtung vorgegeben und damit letztlich auch der Rücken gestärkt werden kann.
Nach der Kommissionssitzung konnte den Medien auch einiges über die Schwierigkeiten des Staatssekretariates für Wirtschaft im Zusammenhang mit dem Dialog mit der EU entnommen werden. Ich möchte hier nur auf den Bericht der "NZZ" von letzter Woche verweisen. Man darf nicht immer alles für bare Münze nehmen, was in der Zeitung steht, aber was in diesem Artikel in der "NZZ" wiedergegeben wurde, hat doch einen hohen Plausibilitätsgrad. In diesem Artikel stand insbesondere - die Finanzministerin schüttelt den Kopf, das wäre eigentlich in unserem Sinne -, dass es in Brüssel eine kalte Dusche für unseren Staatssekretär de Watteville gegeben habe; ich hoffe, dass das auch dementiert werden kann. Die Begründung war dahingehend, dass Herr Staatssekretär de Watteville den schweizerischen Ansatz in Brüssel wiedergegeben habe und dass insbesondere die materiellen Punkte, die wir hier diskutieren, vorgebracht worden seien, indem der schweizerische Ansatz zur Beilegung des bilateralen Streits über bestimmte Unternehmenssteuerregimes dargelegt worden sei. Entsprechend sei die Schweiz bereit, ich wiederhole die einzelnen Punkte nicht, bei den bestrittenen Steuerregimes Konzessionen zu machen. Umgekehrt müsse aber die EU in der Zeit der Verhandlungen auf in diesem Streit ergriffene Gegenmassnahmen verzichten; das ist ein wichtiger Punkt für die Kommissionsmehrheit. Bis zu diesem Schritt wäre eigentlich alles in Butter gewesen. Wenn man den Artikel liest, dann erfährt man aber auch noch die Gegenposition. Es wird dargelegt, dass gewisse EU-Vertreter klargemacht hätten, dass aus Sicht der EU insbesondere eine Übergangsfrist in dieser Länge inakzeptabel sei und dass die EU nicht bereit sei, während des laufenden Dialogs auf die schon ergriffenen Retorsionsmassnahmen zu verzichten.
Wir hatten in der Kommission bei der Diskussion über diese nationalrätliche Motion die Ausgangslage, dass wir schon eine gleichlautende Motion behandelt hatten und dass der Bundesrat ein quasi identisches Mandat erliess. Die Kommission ist zur Überzeugung gelangt, dass der Verhandlungsdelegation der Rücken gestärkt werden kann, wenn der Rat die Motion mit diesen Eckwerten annimmt und damit zum Ausdruck bringt, dass diese Forderungen, welche auch von unserem Staatssekretär in Brüssel vorgebracht worden sind, den Rückhalt des Parlamentes haben und er sich diesbezüglich auch auf unsere Unterstützung verlassen kann. Wir haben auch über die andere Variante diskutiert, über eine Ablehnung der Motion durch unseren Rat. Eine solche würde ja bedeuten, dass wir uns bei diesen Eckwerten ein Nachgeben gut vorstellen könnten. Deshalb hat die Kommission der Motion, im Wissen um die Komplexität, die ich jetzt darzulegen versucht habe, zugestimmt, obwohl der Bundesrat eben die Ablehnung beantragt hat und wir auch schon einmal eine Diskussion geführt haben. [PAGE 984]
In diesem Sinne beantrage ich Ihnen namens der Kommission - sie entschied mit einem Verhältnis von 7 zu 4 Stimmen -, die Motion anzunehmen und dem Bundesrat damit eine aus Sicht der Kommission verbesserte Ausgangsposition in dem schon laufenden Dialog mit der EU zur Unternehmensbesteuerung zu ermöglichen.