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Rechsteiner Paul · Ständerat · 2013-03-21

Rechsteiner Paul · Ständerat · St. Gallen · Sozialdemokratische Fraktion · 2013-03-21

Wortprotokoll

Ich möchte dem Gros der bisherigen Voten noch eine links-dissidente Stimme anfügen. Mit den Gewerkschaften und dem Schweizerischen Gewerkschaftsbund halte ich die vorgelegte Revision für unnötig und in den Ergebnissen teilweise für schädlich. Ich muss sogar sagen, dass ich, hätte es einen Nichteintretensantrag gegeben, der jetzt mit dem Antrag der Minderheit Föhn fast begründet worden ist, einem solchen zugestimmt hätte.

Weshalb? Es müsste grundsätzlich unbestritten sein, dass eine zeitgemässe Wirtschaftspolitik auch ein wirksames Kartellgesetz gegen den Missbrauch der Marktmacht durch Unternehmen braucht. Trotzdem steht die schweizerische Wettbewerbspolitik nicht schlecht da, wenn man Bilanz zieht und auch die wissenschaftlichen Bewertungen der bisherigen Wettbewerbspolitik insgesamt anschaut. Sie funktioniert; das Kartellgesetz funktioniert. Man muss sagen, dass die Auswirkungen im positiven Sinne der Wettbewerbspolitik auf die Preise nicht überschätzt werden dürfen, auch wenn aktuell Argumente bezüglich der Hochpreisinsel Schweiz im Vordergrund gestanden haben.

Es ist erwiesen, dass der grosse Teil der Preisdifferenzen gegenüber dem Ausland spezielle binnenwirtschaftliche und politisch regulierte Bereiche betrifft. Die Wohnkosten alleine machen mehr als die Hälfte der Preisdifferenz aus. Es kommen weitere Faktoren dazu, die durch eine spezifisch schweizerische Politik bedingt sind: Denken wir an die Landwirtschaft, denken wir an die Gesundheitspolitik. Das sind Dinge, die mit einem Kartellgesetz nicht beeinflusst werden können und die doch relevant sind. In diesem Sinn muss das relativiert werden. Wenn die Wechselkurssituation Anlass dazu geboten hat, dass der Bundesrat von seinen früheren Positionen abgerückt ist, muss man sagen, dass eine strukturelle Veränderung, eine neue Regelung im Bereich der Kartellabreden, aber auch der Wettbewerbsbehörden, keine Antwort auf das spezifische Problem eines überhöhten Wechselkurses ist. Ein überhöhter Wechselkurs muss beim Wechselkurs selber bekämpft werden. Dies galt für die Frage der Löhne. Inzwischen sind ja die Dummheiten der lohnpolitischen Reaktion durch Lohnsenkungen, die mit dem überhöhten Wechselkurs begründet wurde, beseitigt worden. Aber auch bei den Preisen ist das letztlich nicht die schlagende Antwort.

Als Ergebnis dieser Revision soll jetzt die Wettbewerbsbehörde neu ausgestaltet werden. Die Wirtschaftsverbände sollen eliminiert werden; ein weiterer Versuch wird unternommen, diesmal vielleicht erfolgreich, um die Wirtschaftsverbände aus der Wettbewerbskommission zu eliminieren. Wer sich konkret mit der Praxis beschäftigt hat, hat gesehen, das haben auch die Auswertungen gezeigt, dass mit der Stärkung der Professoren und der sogenannten unabhängigen Sachverständigen das Gegenteil des Beabsichtigten erreicht wird. Unter Professoren und unabhängigen Sachverständigen wird die Arbeit der Behörde nicht praxisnäher. Wenn man die Zahlen der Ausstände anschaut, ist es interessant festzustellen, dass nicht die Vertreter der Wirtschaftsverbände, sondern die Professoren in den Ausstand treten mussten. Denn inzwischen ist das Wettbewerbsrecht zu einem grossen Business geworden. Es wird viel Geld auf diesem Feld verdient. In diesem Sinne ist das zunehmend ein Problem dieser sogenannten unabhängigen [PAGE 321] Sachverständigen geworden. Der konkrete Nutzen der Revision für die Wirtschaft ist nicht nachgewiesen. Ich meine, dass man sinnvollerweise bei der bisherigen Ausgestaltung der Behörde bleiben sollte. Die Erfahrungen sind insgesamt günstig.

Ich benütze jetzt schon die Gelegenheit, meinen Einzelantrag anzukündigen: Wenn wir schon revidieren, müssen wir beim Ärgernis der bisherigen Praxis und des bisherigen Gesetzes in Bezug auf die politische Rolle der Wettbewerbskommission und des Sekretariates der Wettbewerbskommission ansetzen, verankert in den Artikeln 45 und 46 des Gesetzes. Ich beziehe mich insbesondere auf den Bereich des Service public der letzten zehn Jahre, welcher in der Schweiz effizient ist und zu günstigen Preisen gute Leistungen für die Bevölkerung und die Wirtschaft erbringt. Das krasseste Beispiel, wo die Weko und das Sekretariat marktliberal interveniert und Schaden verursacht haben, ist die aus ideologischen Gründen vorangetriebene Strommarktöffnung.

Dort haben wir die Situation, dass die Schweizer Bevölkerung an der Urne zur Strommarktliberalisierung Nein gesagt hat. Sie hat Nein gesagt, und dann geht die Wettbewerbskommission, die Wettbewerbsbehörde, hin und öffnet gewaltsam, also rechtlich über die Wettbewerbspolitik, den Strommarkt. Das war der Fall der Freiburger Elektrizitätswerke. Dadurch ist Schaden erzeugt worden. Das Ergebnis: Die Wirtschaft zahlt höhere Preise und nicht tiefere; das ist das wirtschaftliche Ergebnis. Solche Dinge sind negativ. Wenn wir schon revidieren, sollten wir die Gelegenheit benützen und solche falschen Entwicklungen beseitigen.

Die Weko ist kein Übergesetzgeber; sie steht weder über dem Volk noch über den politisch zuständigen Behörden. Es bietet sich deshalb hier die Gelegenheit, das auch in Form eines Antrages einzubringen.

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