Luginbühl Werner · Ständerat · 2013-03-21
Luginbühl Werner · Ständerat · Bern · Fraktion BD · 2013-03-21
Wortprotokoll
Es wurde bereits eine breite Auslegeordnung gemacht. Auch von aussen war sichtbar, dass die Kommission sich sehr intensiv mit dieser Vorlage befasst hat und sich dann auch schwertat. Ich möchte nur auf einen einzigen Aspekt zu sprechen kommen.
Die bedeutendste vom Bundesrat beantragte Änderung ist die Einführung eines Teilkartellverbotes und die vollumfängliche Überbindung der Beweislast für eine Rechtfertigung an die involvierten Unternehmen. Das heisst, gewisse Abreden werden ohne Rücksicht auf ihre tatsächlichen Auswirkungen auf den Wettbewerb künftig als unzulässig erklärt. Die WAK übernimmt in ihrer Mehrheit diese Regelung in leicht abgeschwächter Form; dies, obwohl harte Kartelle bereits heute verboten sind und sanktioniert werden können. Auch das Teilkartellverbot ist durch die Problematik des starken Frankens ausgelöst; das wurde dargelegt. Konkret heisst das, dass wir, gestützt auf eine temporäre währungspolitische Situation, gesetzgeberisch tätig werden. Da muss man sich tatsächlich die Frage stellen, ob das sinnvoll ist. Wurde vorgängig wirklich eine fundierte ökonomische und juristische [PAGE 320] Analyse gemacht? Verschiedene frühere Publikationen des Bundes deuten doch in eine etwas andere Richtung. Wenn ich den Expertenbericht zur Evaluation des Kartellgesetzes 2008/09 nehme, sehe ich, dass es doch Passagen gibt, in denen ganz eindeutig zum Ausdruck kommt, dass die Wirkung von weitgehenden Teilkartellverboten bezweifelt wird. Der Bundesrat selbst hat zuerst eine Lockerung der Vertikalabreden vorgeschlagen, bis die Frankendebatte ihn zu einer Kehrtwende veranlasst hat.
Ein weiteres Problem: Gemäss Bundesverfassung Artikel 96 ist eine Eingriffsvoraussetzung im Bereich der Wettbewerbspolitik die volkswirtschaftliche Schädlichkeit. Die vom Bundesrat vorgeschlagene Lösung scheint dieser Bestimmung zu widersprechen. Zudem fehlt in der Schweiz eine einschlägige Rechtsprechung. Es ist also für die Unternehmen nicht möglich, die Kriterien für die volkswirtschaftliche Effizienz von Abreden zu erkennen. Die dadurch geschaffene Rechtsunsicherheit könnte dazu führen, dass Unternehmen auch auf wettbewerbsfördernde Kooperationen wie Konsortien und Einkaufsgemeinschaften verzichten, was das Gegenteil von dem bewirken würde, was wir eigentlich anstreben.
Insgesamt konnte ich mich bei der Vorbereitung dieses Geschäftes des Eindrucks nicht erwehren, dass wir hier etwas tun, damit wir etwas getan haben. Die Gefahr scheint mir dabei gross, dass die unerwünschten Nebenwirkungen, sprich administrativer Aufwand für die Unternehmung, grösser sein werden als die erwünschte Wirkung, sprich Kostensenkung.
Weil man nicht aus der Optik einer konjunkturpolitischen Sondersituation heraus legiferieren sollte, müsste man eigentlich Artikel 5 zur Ablehnung empfehlen. Realistischerweise ist das im jetzigen Zeitpunkt nicht mehrheitsfähig.
Insofern bitte ich Sie zumindest, bei Artikel 5 auf die Lösung der Minderheit einzutreten.