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Schmid Martin · Ständerat · 2013-03-21

Schmid Martin · Ständerat · Graubünden · FDP-Liberale Fraktion · 2013-03-21

Wortprotokoll

Wenn Sie nur die Fahne anschauen, könnten Sie das Gefühl haben, dass es sich die Kommission mit dieser Sachfrage relativ einfach gemacht hat. Das ist aber bei Weitem nicht so, und ich möchte Ihnen beliebt machen, das auch in den Protokollen nachzuschauen. Wir haben intensivste Debatten über dieses Kartellgesetz geführt, und es zeigte sich auch - ich glaube, das ist ein entscheidender Punkt -, dass die Erwartungen an das Kartellgesetz vielschichtig sind. Die einen erwarten den Schutz des Wettbewerbs als Zielsetzung des Kartellgesetzes, die anderen erwarten, dass das Kartellgesetz Konsumentenschutzanliegen erfüllen und dafür sorgen solle, dass die Importpreise sinken.

Die wichtigste Frage, um zu entscheiden, ob wir überhaupt auf die Vorlage eintreten sollten, war für mich: Haben wir einen Handlungsbedarf? Wie schlecht ist das heutige formelle und materielle Kartellrecht? Der Bundesrat hat sich nach 2005 auch mit dieser Frage beschäftigt und hat sich so dem Thema angenähert. Er hat eine Expertengruppe eingesetzt und eine Evaluation durchgeführt, ob das Kartellgesetz verbessert werden könnte und wo Handlungsbedarf bestünde. Interessanterweise kam die Expertengruppe damals zum gleichen Schluss wie jetzt die Kommissionsmehrheit: dass zwar die Weko professionalisiert werden sollte, dass aber eigentlich das bisherige Modell als solches grundsätzlich doch zu sehr guten Resultaten geführt habe.

Deshalb beantrage auch ich, wie es Ihnen im Bereich der institutionellen Reform auch eine kleine Minderheit vorschlägt, dass man das grundsätzliche Konzept des Behördenmodells beibehält und nicht zum Wettbewerbsgericht wechselt. Das wäre aus meiner Sicht auch im internationalen Vergleich kein Fortschritt, denn die Geschwindigkeit der Entscheidungen ist auch im Kartellrecht ein wesentliches Kriterium.

Die Evaluation kam dann auch zum Schluss, dass gerade im Bereich der vertikalen Kartelle keine Verschärfung angebracht ist. Im Gegenteil, denn gerade vertikale Absprachen können in einer KMU-organisierten Wirtschaftsstruktur, wie sie die Schweiz kennt, auch wettbewerbsfördernd sein. Das ist genau die Crux im Kartellrecht: Teilweise können selbst Absprachen wettbewerbsfördernd sein. Das muss man sich immer vor Augen halten. Wenn sich zwei kleinere Unternehmen zusammenschliessen, um in einem Bewerbungsverfahren offerieren zu können, kann das zu mehr Wettbewerb führen, obwohl sich diese Unternehmen absprechen. Wenn man sich dieses Modell vor Augen hält, dann sieht man, dass das Kartellrecht eine äusserst schwierige Materie ist und dass wir hier versuchen müssen, das Optimale zu finden, damit der Wettbewerb geschützt wird und damit gleichzeitig auch nicht Verbote erlassen werden, die letztlich wettbewerbsbehindernd sind. Denn Unternehmen können sich beispielsweise vertikal integrieren, damit sie eben nicht unter diese Normen fallen. Das hat dann auch dazu geführt, dass die Expertengruppe kein Teilkartellverbot im vertikalen Bereich vorgeschlagen hat. Man sieht auch in anderen Rechtsordnungen, so etwa im angelsächsischen Raum, dass das Verbot vertikaler Kartelle letztlich nicht wettbewerbsfördernd ist. Da kann man auch auf die Rechtspraxis dieser Staaten hinweisen.

Warum hat der Bundesrat diesen Vorschlag trotzdem aufgenommen? Es ist eine Tatsache, dass zur Zeit der Frankenstärke - meine Vorrednerin und mein Vorredner haben schon darauf hingewiesen - auch die Forderung laut wurde, die Politik müsse etwas gegen die hohen Importpreise tun; wenn ich das so offen und ehrlich in den Raum stellen darf. Jetzt im Inland ein Teilkartellverbot einzuführen, um dafür zu sorgen, dass die Importpreise sinken, erachte ich persönlich nicht als das richtige Instrument. Das ist nicht die richtige Massnahme. Auch ich ärgere mich über die hohen Importpreise. Ich bin mir aber auch bewusst, dass wir in der Schweiz ausserordentlich hohe Löhne haben. Wir müssen auch einmal darauf hinweisen, dass gerade das inländische Preisniveau zu 70 Prozent durch staatlich regulierte Preise bestimmt ist und dass wir in Bezug auf die staatlich regulierten Preise auch mit dieser Kartellgesetzrevision nichts ändern. Ich möchte nicht auf alle staatlich regulierten Preise im Bereich der Landwirtschaft oder auf jene im Bereich des Gesundheitswesens, im Bereich der Bildung eingehen, wo wir als Gesetzgeber eben dafür gesorgt haben, dass wir das entsprechende Preisniveau der Schweiz, wie es jetzt vorherrscht, haben.

Wenn wir auf diese Vorlage eintreten - das werde ich tun, und das möchte ich auch Ihnen empfehlen -, sollten wir im Bereich des Teilkartellverbots der Minderheit Föhn folgen und darauf verzichten, ein Teilkartellverbot im Bereich der horizontalen und vertikalen Kartelle zu erlassen. Ich möchte darauf hinweisen, dass in diesem Bereich schädliche Kartelle auch dann verboten wären, wenn Sie der Minderheit folgen würden. Die Minderheit sieht allerdings vor, dass auch in Zukunft die Erheblichkeit einer Wettbewerbsbeschränkung nachgewiesen werden muss; und das ist, gemäss der Minderheit, die Aufgabe der Weko. Das ist eben der zentrale Unterschied zum Antrag der Kommissionsmehrheit, welche ein Verbot statuieren will und auf diese Erheblichkeitsprüfung verzichten würde.

Ich meine auch, dass die bisherige Praxis der Weko gar nicht so schlecht war. Wir haben den BMW-Fall, der im Verlaufe unserer Kommissionsberatungen publik wurde und bei dem die Weko BMW mit über 100 Millionen Franken gebüsst hat, weil wettbewerbswidriges Verhalten nachgewiesen [PAGE 318] werden konnte. Wir müssen uns die Frage stellen, ob denn unser bisheriges Kartellrecht nicht funktioniert. Ich bin nicht dieser Meinung. Vielmehr meine ich, dass die Weko und dieses System besser funktionieren, als wir das wahrhaben wollen. Ich gebe zu, dass man in gewissen Bereichen noch optimieren kann. Ob das aber dafür reicht, in Artikel 5 einen solchen Paradigmenwechsel vorzunehmen, möchte ich bezweifeln; damit hätte ich grosse Mühe. Wenn man den Schutz des Wettbewerbs, den Schutz des Marktes und nicht den Schutz des Individuums vor tiefen Preisen an die erste Stelle stellt, kommt man, meine ich, zu dieser Schlussfolgerung.

Ich gebe offen zu, dass das Problem der Importpreise auch die Minderheit sehr intensiv beschäftigt hat. Auch wir haben uns die Frage gestellt, ob es eine Lösung gibt, um marktmissbräuchliches Verhalten von Konzernen, die für hohe Importpreise sorgen, zu sanktionieren. Ich bin der Meinung, dass das die Weko, sofern es um ein marktmissbräuchliches Verhalten geht, schon heute kann. Geht es aber nicht um ein marktmissbräuchliches Verhalten, dann ist die Frage zu stellen, ob wir als Konsumenten ein Belieferungsrecht zu einem fixierten Preis haben. Da muss ich Ihnen, aus meiner liberalen Grundhaltung zum Wettbewerb, Folgendes sagen: Nein, das haben wir nicht. Es ist kein Menschenrecht, im eigenen Staat Nivea zu einem billigen Preis zu erhalten. Wir werden darauf aber sicher noch im Detail zurückkommen.

Zur Institutionenreform habe ich mich schon geäussert. Ich meine, dass die Optimierung mit der Professionalisierung in diesem Bereich ein Weg ist, den wir durchaus gehen können. Die Kommission hat dann auch darauf verzichtet, weitere Vorgaben in Bezug auf die Anstellungsverhältnisse zu machen, weil wir diesen Bereich vertrauensvoll dem Bundesrat überlassen wollen. Es geht darum, dass dort möglichst wenig Interessenkonflikte auftreten, dass die Weko auch in unserer Konzeption unabhängig rasch entscheiden kann.

Zur Zusammenschlusskontrolle möchte ich mich nicht weiter äussern. Hier nur ein Hinweis: Ich meine, dass der vorgeschlagene Weg des Bundesrates die administrativen Aufwände der Unternehmen reduzieren und auch schnelle Entscheide ermöglichen sollte und dass er deshalb zu unterstützen ist.

Zum Widerspruchsverfahren hat sich schon Kollege Föhn geäussert. Ich möchte hier nur den Gesamtzusammenhang herstellen. Wenn der Rat dann mit der Mehrheit schon ein Teilkartellverbot einführt, möchte ich ihm Folgendes zu bedenken geben: Müsste es dann nicht konsequenterweise so sein, dass man mindestens beim Widerspruchsverfahren die Minderheit unterstützt und dort die liberalere Lösung bevorzugt? Wenn ein beabsichtigtes Verhalten verboten ist, sollten die Unternehmer eine Möglichkeit haben, es straffrei der Behörde zu melden. Die Behörde hätte dann nach meiner Auffassung die Pflicht, den Unternehmen ein "go" oder ein "don't go" zu signalisieren. Das würde der Rechtssicherheit dienen und letztlich auch dem Wettbewerb. Denn wir können nicht die Absprachen eindämmen oder Absprachen verbieten und meinen, das führe zu mehr Wettbewerb.

Das Kartellrecht entwickelt sich. Das zeigt auch die Rechtsentwicklung in den anderen Ländern. Tendenziell geht es eben dahin, dass man im Bereich der vertikalen Kartelle eine liberalere Auffassung hat. Ich wage die Prognose, dass sich dieser Trend fortsetzen wird, weil man sich in einer hochkompetitiven und spezialisierten Wirtschaft vertikal anders organisieren muss, als das in der Vergangenheit der Fall war, wo ein Konzern die Produkte über alle Verarbeitungsstufen hinweg lieferte.

Ich möchte nicht näher auf den Swatch-Fall eingehen, der dafür gerade in der Schweiz exemplarisch ist. Swatch hat eine Tochterunternehmung, welche quasi als Monopolistin Uhrwerke herstellt. Jetzt beklagen sich die anderen Uhrenhersteller, dass sie nicht mehr mit diesen Teilen beliefert würden. Da kommt das Kartellrecht zum Vorschein und die ganze Frage, ob eine Lieferverpflichtung eingeführt werden soll oder nicht.

Ich empfehle Ihnen auch, auf die Vorlage einzutreten. Ich würde mir wünschen, dass Sie in gewissen Bereichen der Minderheit Föhn folgen; bei der institutionellen Reform, darauf habe ich schon hingedeutet, bin ich auf der Linie der Kommissionsmehrheit. Ich bin überzeugt, dass wir mit einem nur optimierten, nicht revolutionär veränderten Kartellrecht letztlich alle gewinnen.