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Schmid Martin · Ständerat · 2013-03-21

Schmid Martin · Ständerat · Graubünden · FDP-Liberale Fraktion · 2013-03-21

Wortprotokoll

Vielleicht ist nicht allen Ratsmitgliedern klar, über welches Thema wir hier diskutieren, weil es doch um eine komplexe Angelegenheit geht. Ich versuche nochmals zusammenzufassen, wo wir jetzt stehen und was wir zu entscheiden haben. Wir beschäftigen uns damit, wie die institutionelle Ausgestaltung in Zukunft aussehen soll. Wir haben nach meiner Auffassung - der Kommissionspräsident hat das sehr gut dargelegt - grundsätzlich vier wesentliche Varianten:

Wir halten am Status quo fest, wie das Sekretariat und die Wettbewerbsbehörde bisher organisiert sind. Dazu gibt es keinen Antrag. Niemand will am Status quo festhalten.

Die zweite Möglichkeit, die wir haben, ist die des Bundesrates, der in Zukunft ein Wettbewerbsgericht einführen will. Eine Wettbewerbsbehörde soll die Verfahren führen, die Untersuchungen abschliessen und dann vor dem Wettbewerbsgericht die Entscheidung erwirken. An diesem Modell hält bisher nur der Bundesrat fest.

Dann gibt es die dritte Variante, die davon ausgeht - hier bin ich mit der Kommissionsmehrheit einig -, dass es letztlich zielführend ist, dass wir die Wettbewerbskommission professionalisieren. Das geschieht durch eine Verkleinerung und dadurch, dass wir in Zukunft voll- und hauptamtliche Mitglieder der Wettbewerbskommission durch den Bundesrat wählen lassen. Das hat zur Konsequenz, dass die Verbandsvertreter die Wettbewerbskommission verlassen müssen bzw. keinen Anspruch mehr haben, als Verbandsvertreter gewählt zu werden. Der Bundesrat ist dann frei in der Zusammensetzung der Wettbewerbskommission. Diesbezüglich bin ich mit der Kommissionsmehrheit einig, dass dies der richtige Weg ist. Ich habe dann aber auch das Argument des Bundesrates aufgenommen, der darauf hingewiesen hat, dass Zweifel daran aufgekommen sind, ob es aus rechtsstaatlichen Gesichtspunkten genügend sei, wenn die Behörde, die Sekretariate, die Untersuchung führen und dann die Wettbewerbskommission entscheidet.

Ich meine, das genügt. Auch diese Lösung ist zumindest EMRK-konform, weil die Unternehmen oder die Beschuldigten in sämtlichen Verfahren die Möglichkeit haben, den Entscheid der Weko an das Bundesverwaltungsgericht weiterzuziehen. Wenn das Bundesverwaltungsgericht sich keine Zurückhaltung auferlegt und auch den Sachverhalt und die Rechtsfragen frei überprüft, haben wir überhaupt keine Einschränkung.

Ich habe einen Minderheitsantrag eingereicht, der den Unternehmen, denen ein wettbewerbswidriges Verhalten vorgeworfen wird, die Möglichkeit geben würde zu verlangen, dass erstinstanzlich nicht mehr die Weko, sondern das Bundesverwaltungsgericht entscheidet. Wenn ein Unternehmen den Entscheid freiwillig ans Bundesverwaltungsgericht delegieren würde, hätte das zur Folge, dass die Weko die Untersuchung führen und dann eben dem Bundesverwaltungsgericht entsprechende Anträge stellen müsste, sodass ein rechtsstaatliches Verfahren mit sämtlichen Verteidigungsrechten gewährleistet wäre. Ich meine eben, dass dieser Weg der effizienteste ist, wenn man den Gesichtspunkt der Geschwindigkeit und Beschleunigung der Verfahren vor Augen hat; auch der Kommissionspräsident hat das nicht in Abrede gestellt. Dadurch, dass ein Unternehmen diesen Weg wählen würde, würde nämlich eine Instanz wegfallen. Das Unternehmen würde also freiwillig auf eine Instanz verzichten.

Es wurde darauf hingewiesen, dass dies ein in unserer Rechtsordnung unübliches Vorgehen sei. Ich möchte zumindest den Juristen zur Antwort geben, dass wir gerade im Verwaltungsbereich Verfahren wie die Sprungbeschwerde oder den Sprungrekurs kennen. Wir gingen materiell in eine ähnliche Richtung, indem man in diesem Sinne eben eine Instanz überspringen könnte. Aus meiner Sicht machten wir hier nichts, was unüblich oder gar nicht umsetzbar wäre. Unausgesprochen - deshalb erwähne ich es jetzt selber - wird meinem Modell vorgeworfen, dass es dazu führen könnte, dass die Weko in eine Situation käme, in der sie erpresst werden könnte: Die Unternehmen könnten, wenn kein mildes Urteil zu erwarten wäre, darauf hinweisen, dass sie direkt ans Bundesverwaltungsgericht gelangen wollten. Das ist eigentlich das unausgesprochene, im Hintergrund gegen mein Modell vorgebrachte Argument.

Ich möchte Ihnen hier zu bedenken geben, dass wir, wenn wir eine professionalisierte Weko einführen, dort wirklich qualifizierte Personen haben, welche letztlich dieses Wettbewerbsrecht beurteilen und sich nicht ohne Weiteres von einem solchen Motiv leiten lassen. Denn auch heute ist es schon so, dass ein Entscheid der Weko an das Bundesverwaltungsgericht weitergezogen und dort auch umgestossen werden kann. Wenn Sie - höchstwahrscheinlich - der Mehrheit folgen, wird das auch beim zukünftigen Modell so sein: Auch dann kann das Bundesverwaltungsgericht einen Entscheid der Weko umstossen. Ich halte diese Ängste also für unbegründet.

Mir geht es aber um das Wettbewerbsrecht und - ich möchte das in einer generellen Aussage doch nochmals wiederholen - auch um die Geschwindigkeit. Es nützt uns nichts, wenn wir jahrelange Verfahren haben, indem beispielsweise BMW, Nikon oder Elmex von der Wettbewerbskommission sanktioniert werden und allenfalls erst Jahre später vom Bundesverwaltungsgericht noch ein Entscheid getroffen wird. Das hilft dem Wettbewerb nicht. Mir persönlich wäre manchmal lieber, Unternehmen, denen ein wettbewerbswidriges Verhalten vorgeworfen wird, könnten sich mit der Weko einigen; indem dieser Verstoss zugegeben würde, könnte das Verfahren abgeschlossen werden. Dann würde auch der Konsument profitieren, weil rasch abgeschlossene Verfahren gegenüber lange dauernden Verfahren zu tieferen Preisen führen.

Mir geht es auch nicht um die Maximierung der Kartellbussen. Mir geht es eher darum, dass auch in Zukunft die Wettbewerbsbehörde wieder vermehrt präventiv tätig werden könnte. In der Vergangenheit hat sich die Weko sehr stark zu einer repressiven Behörde entwickelt, nicht zu Unrecht. Vielleicht auch aufgrund des politischen Drucks, den wir alle hier entwickelt haben, ist die Weko stärker repressiv tätig geworden, um Einzelfällen nachzugehen. Für den Wettbewerb und den Konsumenten wären präventive Aussagen im Wettbewerb viel wichtiger. Wenn nämlich die Weko Zeit hätte, präventiv darauf hinzuweisen, wo sie wettbewerbswidrige Absprachen vermutet, und auch entsprechende Signale aussenden könnte, die dann von den Unternehmen auch aufgenommen würden, hätte das einen grösseren Einfluss, als wenn sie einfach ein Unternehmen herauspickt und sämtliche Ressourcen darauf konzentriert.

Mit diesem neuen System der Minderheit würde sozusagen ein Checks-and-Balances-System eingeführt. Wenn die Unternehmen die Möglichkeit haben, ein Gerichtsverfahren direkt einzugehen, hat die Weko umgekehrt einen Anreiz, ihre Verfahren den üblichen rechtsstaatlichen Prinzipien anzupassen, ihre Entscheidungen noch sorgfältiger zu begründen und zu fällen und gleichzeitig schneller als ein Gericht zu sein.

Ich meine, das wären genügend Argumente, um hier der Minderheit zu folgen. [PAGE 327]

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