Stadler Markus · Ständerat · 2013-03-21
Stadler Markus · Ständerat · Uri · Grünliberale Fraktion · 2013-03-21
Wortprotokoll
Die wichtigsten Gründe gegen den Antrag der Minderheit Schmid Martin bei Artikel 27 Absatz 3 wurden genannt. Ich erweitere sie um einen Grund betreffend die Fälle, in denen eine Gruppe von Unternehmen untersucht wird. Stellen Sie sich das Resultat vor, wenn in der gleichen Sache die einen Unternehmen ans Bundesverwaltungsgericht gelangen könnten und die anderen an die Weko. Bei abweichenden Entscheiden würde das in der Konsequenz eigentlich zum Bundesratsmodell führen. Das Modell Schmid Martin hingegen lässt sich hier nicht halten - ausser man schliesst die Weko gleichsam aus, indem man sie dazu verknurrt zu warten, bis sichtbar ist, was das Bundesverwaltungsgericht in der gleichen Sache sagt, worauf sie dann entscheiden kann.
Auch von dieser praktischen Seite her ist dieser Minderheitsantrag nicht zu unterstützen.