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Kessler Margrit · Nationalrat · 2014-03-06

Kessler Margrit · Nationalrat · St. Gallen · Grünliberale Fraktion · 2014-03-06

Wortprotokoll

Gerne nehme ich Stellung zum Jahresbericht 2013 der GPK und der GPDel. Ein Dankeschön den Präsidenten der GPK und den Präsidentinnen und Präsidenten der Subkommissionen, welche die Sitzungen vorbildlich leiten. Ein besonderer Dank steht der PVK zu, die uns Parlamentariern die Geschäfte vorbereitet und ausgezeichnete Arbeit leistet. Im Laufe des Jahres 2013 schloss die PVK vier Evaluationen ab; neue Themenvorschläge wurden für das Jahr 2014 ausgearbeitet und den Räten von der GPK vorgelegt.

Ein Thema, die Besetzung von Topkaderstellen des Bundes, hat in den vergangenen Jahren heftige Kontroversen ausgelöst. In der Evaluation durch die PVK wurde festgestellt, dass das Verfahren für die Wahl des obersten Kaders durch den Bundesrat vorwiegend vom zuständigen Departement abhängt. In den Departementen hat die PVK neben ausgezeichneten auch mangelhafte Verfahren eruiert. Der Bundesrat trifft die Hälfte seiner Entscheide, ohne das Ergebnis der Personensicherheitsprüfung zu kennen. Oft wird diese erst nach der Besetzung der Kaderstelle durchgeführt. Einzelne Verfahren waren für die PVK nicht nachvollziehbar, obschon der Bundesrat in seiner Stellungnahme zur Inspektion der GPK-NR zum Fall Nef angekündigt hatte, mit entsprechenden Massnahmen dafür zu sorgen, dass die Nachvollziehbarkeit der Wahlgeschäfte bezüglich Vorgehen, Auswahlverfahren und Entscheide jederzeit gewährleistet sei.

Seitdem das Abkommen zur Personenfreizügigkeit im Juni 2002 in Kraft getreten ist, hat die Einwanderung aus den EU- und Efta-Staaten stark zugenommen. Das hat grosse Diskussionen ausgelöst. Die PVK wurde beauftragt, eine Evaluation zum Aufenthalt von Ausländerinnen und Ausländern im Zuge der Personenfreizügigkeit vorzunehmen. Sie prüfte die Auswirkungen der Zuwanderung und ob die Bundesstellen die notwendigen Vorkehrungen getroffen hatten und die Kantone das Abkommen angemessen umsetzten. Sie analysierte den Aufenthaltsverlauf der zugewanderten Personen und beachtete dabei, ob die Zugewanderten Arbeitslosenentschädigung bzw. Sozialhilfe beanspruchten und welche Konsequenzen sich daraus für ihr Aufenthaltsrecht ergaben. Ich bin überzeugt, dass diese Evaluation noch einiges zu reden geben wird. Sie zeigt einige Probleme der Umsetzung des Abkommens auf. Sie weist auch darauf hin, dass noch Verbesserungen im Vollzug möglich sind.

Für diese wertvolle Arbeit der PVK und den grossen Einsatz aller Beteiligten möchte ich mich bei dieser Gelegenheit nochmals bedanken.

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