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Feri Yvonne · Nationalrat · 2014-03-06

Feri Yvonne · Nationalrat · Aargau · Sozialdemokratische Fraktion · 2014-03-06

Wortprotokoll

Die Vertraulichkeit der GPK-Geschäfte hat eine sehr hohe Bedeutung. Heute nun liegt der Jahresbericht vor - Vertrauliches wird öffentlich -, und der sollte Sie sehr interessieren. Ich erlaube mir, drei Themen aus der grossen Vielfalt des Berichtes herauszunehmen und Ihnen im Detail näherzubringen, weil niemand hier in diesem Saal, dessen bin ich mir bewusst, Zeit hat, den ganzen Bericht zu lesen.

Zur Unternehmenssteuerreform: Am 24. Februar 2008 sprach sich das Schweizer Stimmvolk in einer Referendumsabstimmung mit einer knappen Mehrheit von 50,5 Prozent für das Unternehmenssteuerreformgesetz II aus. Diese Reform verursachte Steuerausfälle in Milliardenhöhe für Bund, Kantone und Gemeinden, und dies, obwohl im Vorfeld der Abstimmung in den Erläuterungen nichts davon zu lesen war. Das EFD bestätigte, dass die Reform wesentlich höhere Steuerausfälle nach sich ziehen würde, als man angenommen hatte und in den Abstimmungserläuterungen des Bundesrates ausgewiesen worden waren. Aufgrund dieser Situation prüfte die GPK-NR, ob der Sachverhalt bzw. ob die Geschäftsführung von Bundesrat und Verwaltung bezüglich Ausarbeitung der Vorlage und Information der Öffentlichkeit zu untersuchen sei. Die Kommission kam jedoch zum Schluss, dass kein Handlungsbedarf bestand, da sowohl der Bundesrat als auch das Parlament die Mängel erkannt hatten.

Das Bundesgericht hat zwar die Beschwerden zu dieser Abstimmung abgewiesen und das Abstimmungsergebnis nicht für ungültig erklärt, kam aber zum Schluss, dass die Informationen des Bundesrates nicht ausreichten, um den Stimmberechtigten eine sachliche Meinungsbildung zu ermöglichen, und dass somit die verfassungsrechtliche Abstimmungsfreiheit tatsächlich verletzt worden sei. Insbesondere warf das Bundesgericht dem Bundesrat vor, verschwiegen zu haben, dass verlässliche Schätzungen nicht möglich waren. Meiner Meinung nach ist es nicht nachvollziehbar, warum das Bundesgericht zu diesem Entscheid gekommen ist, trotz wirklich groben Mängeln.

Im März 2012 reichte Nationalrätin Susanne Leutenegger Oberholzer die parlamentarische Initiative 12.415, "Unternehmenssteuerreform II. Eklatante Fehleinschätzung der Folgen. Verantwortlichkeit", ein. Das Büro des Nationalrates lud vor dem Hintergrund der mittlerweile gefällten Bundesgerichtsentscheide die GPK-NR ein, sich erneut mit den Ursachen der in der Initiative erwähnten Fehleinschätzungen und den damit einhergehenden Verantwortlichkeiten zu befassen. Das Büro beantragte daraufhin dem Nationalrat, der Initiative keine Folge zu geben; der Nationalrat folgte diesem Antrag in der Frühjahrssession 2013.

Die GPK-NR folgte der Aufforderung des Büros und überprüfte die Sachlage in dieser Angelegenheit erneut. Der Bundesrat versicherte der GPK-NR, dass er aus diesem Fall seine Lehren gezogen habe, und erklärte, künftig darauf zu achten, dass alle Kostenschätzungen oder sonstigen Aussagen zu den möglichen Folgen einer Abstimmungsvorlage dokumentiert und verifizierbar wären. Wo dies nicht möglich wäre, sollten die Stimmberechtigten über die Gründe informiert werden, weshalb der Bundesrat keine verlässlichen Schätzungen über die in der Regel finanziellen Folgen einer Vorlage habe vornehmen können.

Die Kommission stellte fest, dass der Bundesrat den auch vom Bundesgericht identifizierten Mängeln in Zukunft gebührend Rechnung tragen will und zu diesem Zweck verschiedene Massnahmen ergriffen hat. Sie beschloss deshalb, das Geschäft abzuschliessen und das Büro schriftlich über das Ergebnis ihrer Arbeiten zu informieren. Blende ich zurück auf die Abstimmung vom 9. Februar 2014, muss ich hier noch erwähnen, dass nach der Abstimmung viel klarer, offener und intensiver über die Folgen der Zustimmung zur Masseneinwanderungs-Initiative diskutiert wurde, als es vor der Abstimmung der Fall war.

An dieser Stelle wollte ich über das Informatikprojekt Insieme informieren, doch meine Vorredner haben das bereits ausführlich gemacht, und deshalb lasse ich das weg. Der Abschluss der Inspektion wird auf das Jahr 2014 oder 2015 angesetzt, und dann werden wir ausführlich darüber sprechen können.

Dann komme ich zum letzten Thema, zur Vergabepraxis des Fonds für Verkehrssicherheit: Die GPK-NR befasste sich aufgrund einer Aufsichtseingabe mit der Art und Weise der Verteilung von finanziellen Mitteln an Projekte zur Förderung der Verkehrssicherheit. Der Urheber der Aufsichtseingabe stellte in seinem Schreiben an die GPK die Unabhängigkeit des Fonds für Verkehrssicherheit (FVS) infrage, da dessen Verwaltungskommission, welche über die Gesuche zur Mittelvergabe entscheidet, oft auch mit Vertretern der [PAGE 143] gesuchstellenden Organisationen besetzt ist. Zudem wurde moniert, dass kleinere Institutionen nur ungenügend berücksichtigt würden.

Die GPK-NR lud die Vorsteherin des UVEK zu einer Stellungnahme über die Vergabepraxis des FVS ein. Sie wollte von der Vorsteherin insbesondere wissen, wie sie das Spannungsverhältnis beurteile, wenn von der Verwaltungskommission des FVS Projekte vergeben würden und gewisse Organisationen einerseits in der Verwaltungskommission Einsitz hätten und andererseits als deren potenzielle Auftragnehmer infrage kämen. Ausserdem bat die Kommission das UVEK darum, ihr über die Anwendung der Ausstandsregelung in der Verwaltungskommission detailliert Auskunft zu geben. Zudem forderte die GPK-NR vom FVS eine Auflistung aller Projekte, die in den letzten Jahren finanziert worden waren.

Bei der Behandlung der ausführlichen Antwortschreiben kam die GPK-NR zum Schluss, dass der Ausstandsregelung in der Verwaltungskommission des FVS ein grosser Stellenwert zugemessen wird. Die Kommission stellte keine Hinweise auf eine Verletzung der rechtlichen Voraussetzungen fest. Sie nahm ausserdem zur Kenntnis, dass auch die Eidgenössische Finanzkontrolle das Vorgehen des FVS überprüft hatte und dabei zu einer positiven Beurteilung gelangt war. Die Kommission war sich bewusst, dass bei Expertengremien wie der vorliegenden Verwaltungskommission des FVS immer ein gewisses Spannungspotenzial besteht, da die Experten oft selber Akteure im jeweiligen Bereich und damit von den Entscheidungen des Gremiums betroffen sind. Das Fachwissen der Experten trägt jedoch auch wesentlich zur Qualität der Entscheide bei.

Da im vorliegenden Fall keine Hinweise darauf bestanden, dass die Ausstandsregelung ungenügend ausgestaltet oder in der Praxis nicht beachtet worden wäre, sah die Kommission keinen weiteren Handlungsbedarf seitens der parlamentarischen Oberaufsicht und beschloss, ihre Abklärung abzuschliessen. Sie regte aber an, in Zukunft möglichst auch kleinere Institutionen bei der Vergabe von finanziellen Mitteln zu berücksichtigen.

Zum Schluss ein grosses Dankeschön der SP-Fraktion an die Mitarbeitenden der gesamten Bundesverwaltung: Sie leisten einen grossen Einsatz für uns alle.