Schelbert Louis · Nationalrat · 2014-03-06
Schelbert Louis · Nationalrat · Luzern · Grüne Fraktion · 2014-03-06
Wortprotokoll
Die Mehrheit der Fraktion der Grünen beantragt Ihnen, auf die Vorlage nicht einzutreten.
Das Kartellgesetz ist das Instrument, mit dem schädlicher Missbrauch von Marktmacht verhindert und sanktioniert wird. So will es die Bundesverfassung. Sie verbietet Wettbewerbsverletzungen, die sich sozial oder volkswirtschaftlich schädlich auswirken. Das Ziel ist, dass das Wirtschaften der Allgemeinheit Nutzen bringt. Das gilt auch für den Wettbewerb; er muss dem Gemeinwohl und den Interessen der Gesamtwirtschaft dienen.
Wenn eine Revision des Gesetzes notwendig wäre, würde dies bedeuten, dass diese Ziele mit dem aktuellen Erlass nicht oder nur unzureichend zu erreichen sind. Meine Frage: Ist das so? Die Wettbewerbsbehörde Weko hat in zum Teil aufsehenerregenden Verfahren diverse Unternehmen wegen wettbewerbsschädigender Praktiken mit hohen Bussen bestraft. Wichtige dieser Entscheide sind nun vor den Gerichten des Bundes hängig. Zu ihnen zählt zum Beispiel der Fall BMW. Da hat die Weko eine Busse von 156 Millionen Franken verhängt. Im Fall Gaba/Elmex, von der Weko auch als Pilotprozess verstanden, hat das Bundesverwaltungsgericht die Sanktion der Weko kürzlich bestätigt; der Entscheid ist nicht rechtskräftig. Das Urteil deutet aber darauf hin, dass die geltenden Bestimmungen genügend Biss haben.
Ein Hauptpunkt der Revisionsabsichten des Bundesrates ist das Verbot von Teilkartellen. Gleichzeitig würde die Beweislast für den Fall, dass Ausnahmen wirtschaftlich nötig wären, auf die Unternehmen überwälzt. Insbesondere die KMU brauchen aber Arbeitsgemeinschaften, um im Wettbewerb bestehen zu können. Nicht zuletzt der Staat zwingt Unternehmen zu stärkerer Zusammenarbeit. Wir erinnern Sie daran: Eines der Neat-Lose erreichte eine Höhe von 1,7 Milliarden Franken - mit dem Ergebnis, dass es im ganzen WTO-Raum gerade noch zwei Offerten gab! Das darf sich nicht wiederholen, aber einschränkende Bestimmungen gibt es bis auf den heutigen Tag nicht.
Der Bundesrat hat mit der beantragten Revision von Artikel 5 des Gesetzes einen Sturm der Entrüstung ausgelöst. Den Widerstand tragen viele Unternehmen und zahlreiche Verbände, aber auch alle Kantone, unverdächtige Zeugen also. Sie vergeben mehr als die Hälfte des Auftragsvolumens für Infrastrukturbauten an Arbeitsgemeinschaften. Wir Grünen verstehen die Proteste. Den neuen Artikel 5 halten wir für eine Fehlkonstruktion, auch in der Fassung des Ständerates. In der Kommission hat der Bundesrat argumentiert, in der Praxis ändere sich im Grunde nichts. Wenn dies das Ziel ist, braucht es sicher keine neuen gesetzlichen Bestimmungen.
Der Ständerat hat einen neuen Artikel 7a ins Gesetz eingefügt, um den Preisunterschieden zwischen der Schweiz und dem Ausland auf den Leib zu rücken. Der Einkaufstourismus kostet Schweizer Unternehmen jährlich einiges an Umsatz. Der Bundesrat hat zu diesem Thema keinen Antrag gestellt, die vorberatende Kommission hat den Beschluss des Ständerates wieder gestrichen. Damit bleibt es beim Status quo. Immerhin hat sich die Lage seit Sommer 2011, als die Unterschiede wegen der Frankenstärke zum Teil übergross waren, wieder einigermassen eingependelt. Jedoch ist die Lage nicht überall gleich. Preisunterschiede bei Produktekategorien wie Medikamente oder Mieten bleiben frappant. Das hat mit schweizerischen Regulierungen zu tun, nicht mit dem Kartellgesetz. Zu beachten ist aber auch, dass in der Schweiz nicht nur die Preise höher sind, sondern auch die Löhne. Das rechtfertigt jedoch keine Preisdiktate und Lieferverweigerungen bei bestimmten Produkten durch internationale Unternehmen.
Schliesslich will der Bundesrat eine Art Wettbewerbsgericht schaffen. Damit würden die Verbände der Wirtschaft, die Gewerkschaften usw. aus der Weko gedrängt. Das wäre aus unserer Sicht zum Nachteil der Qualität der Entscheide; die Stimmen aus der Praxis würden im ersten Spruchkörper fehlen. Neben privaten Teilnehmern der Vernehmlassung war auch das Bundesverwaltungsgericht gegen diese Idee, und es hat diese Haltung im November 2013 bestätigt. Der Ständerat entwickelte eine weitere Variante und die WAK-NR noch eine andere. Sie alle bringen aber weder dem Wettbewerb noch der Gesamtwirtschaft einen echten Nutzen. Es braucht diese Institutionenreform nicht.
Erlauben Sie mir zum Abschluss noch eine Bemerkung zu Kollege Noser. Er hat die Rechtssicherheit angesprochen. Die Rechtssicherheit wird über die anstehenden Bundesgerichtsentscheide kommen. Mit den neuen Bestimmungen aber, die jetzt vorgeschlagen werden, würden wir quasi wieder bei null beginnen, d. h., die Rechtssicherheit würde durch neue Bestimmungen nicht gestärkt, sondern wieder geschwächt.
Im Sinn meiner Ausführungen bitte ich Sie, nicht auf die Revision des Kartellgesetzes einzutreten.