AB 147916
Leutenegger Oberholzer Susanne · Nationalrat · Basel-Landschaft · Sozialdemokratische Fraktion · 2014-03-06
Wortprotokoll
Am 22. Februar 2012 hat der Bundesrat dem Parlament die Botschaft zur Änderung des Kartellgesetzes und zum Bundesgesetz über die Organisation der Wettbewerbsbehörde zugeleitet. Wir beraten diese Vorlage als Zweitrat. Bundesrätliches Ziel der Vorlage ist es, das Kartellgesetz griffiger zu gestalten. Es ist die dritte Revision nach den Änderungen von 1995 und 2003. Drei Vernehmlassungsverfahren wurden durchgeführt. Bisher hatte die Schweiz im Gegensatz zu anderen Ländern eine milde Kartellgesetzgebung. Wir setzten auf ein Missbrauchsverbot. Neu soll dieses durch ein Teilkartellverbot mit Rechtfertigungsmöglichkeit verschärft werden.
Die Logik der Vorlage: Der Wettbewerb ist in einer marktwirtschaftlichen Ordnung konstitutiv. Mit einem funktionierenden Wettbewerb soll die gesamtwirtschaftliche Effizienz gesteigert werden. Die Revision umfasst im Wesentlichen die folgenden Punkte:
1. Institutionelle Reformen: Diese betreffen die Zusammensetzung der Wettbewerbskommission und ihres Sekretariates. Der Bundesrat schlägt vor, eine unabhängige Wettbewerbsbehörde zu schaffen. Sie wäre gleichsam Untersuchungsbehörde und für den Entscheid ein unabhängiges Wettbewerbsgericht, das beim Bundesverwaltungsgericht angesiedelt würde. Damit will der Bundesrat die Unabhängigkeit der Untersuchung wie auch der Entscheide stärken. Der Bundesrat verspricht sich davon schliesslich auch eine Beschleunigung der Verfahren, da eine Beschwerdeinstanz entfällt.
2. Mit der Revision von Artikel 5 des Kartellgesetzes sollen die Preis-, Mengen- und Gebietsabreden sowie vertikale Preisbindungen in Bezug auf Mindest- und Festpreise und absolute Gebietsabschottungen verboten werden. Bei diesen fünf Formen von besonders schädlichen Abreden wird gesetzlich vermutet, dass sie den Wettbewerb erheblich einschränken. Mittels Effizienznachweis, den die Unternehmungen zu erbringen haben, können die Abreden als zulässig erklärt werden. Es handelt sich somit um ein Teilkartellverbot mit einer Rechtfertigungsmöglichkeit.
3. Gestärkt werden schliesslich die Endkundinnen und Endkunden im Zivilprozess. Sie werden neu zur Klage legitimiert.
4. Es wird die Zusammenschlusskontrolle verbessert. Die negativen und positiven Auswirkungen von Zusammenschlüssen sollen ganzheitlich neu berücksichtigt werden.
5. In Umsetzung der Motion Schweiger 07.3856 werden unternehmerische Compliance-Programme sanktionsmildernd berücksichtigt.
6. Schliesslich wird mit Artikel 49a Absatz 3 des Kartellgesetzes das Widerspruchsverfahren verbessert.
Erstrat war der Ständerat. Er ist auf die Vorlage des Bundesrates eingetreten und hat substanzielle Änderungen daran vorgenommen. Er hat gegen unzulässige Behinderungen des Einkaufs im Ausland einen neuen Artikel 7a im Gesetz verankert. Damit wurde auch eine Motion - es ist die Motion Birrer-Heimo 11.3984 - umgesetzt, die von unserem Parlament gutgeheissen worden war; sie wurde in diesen Gesetzentwurf aufgenommen. Bei den institutionellen Reformen ist der Ständerat dem Bundesrat nicht gefolgt. Er hat aber die Weko verkleinert und professionalisiert. Der Ständerat hat das Gesetz in der Frühjahrssession 2013 beraten und mit 25 zu 9 Stimmen bei 3 Enthaltungen gutgeheissen.
Weit schwieriger waren die Beratungen in der WAK-NR. Sie mündeten schlussendlich in einen Nichteintretensantrag. Wie ist es dazu gekommen? Die WAK hat das Gesetz an vier Doppelsitzungen beraten. Es wurden zahlreiche Zusatzberichte erstellt, und die WAK-NR hat, obschon Zweitrat, nochmals Hearings durchgeführt. Das Eintreten war insofern nicht bestritten, als ein Nichteintretensantrag schliesslich zurückgezogen wurde.
Materiell strittig sind folgende Punkte - das sehen Sie dann auch auf der Fahne -: das Teilkartellverbot, das Teilverbot unzulässiger Abreden in Artikel 5 des Entwurfes, der von der Mehrheit gestrichen worden ist; dann der neue Artikel 7a zur Bekämpfung der unzulässigen Behinderung des Einkaufs im Ausland - auch hier liegt eine Streichung durch die Mehrheit vor -; schliesslich auch die Neuordnung der Wettbewerbsinstitutionen, hier fand die Schaffung einer Wettbewerbsbehörde und eines Wettbewerbsgerichtes keine Gnade. Einzig die Verkleinerung und die unabhängigere Ausgestaltung der Wettbewerbskommission mit neu fünf Mitgliedern, wie vom Ständerat vorgeschlagen, fanden gemäss Artikel 18 eine Mehrheit.
Dieses Resultat hat sich denn auch bei der Gesamtabstimmung in der WAK niedergeschlagen: Die WAK hat das Resultat der Beratungen zum Kartellgesetz mit 16 zu 9 Stimmen bei 0 Enthaltungen abgelehnt. Das kommt einem Nichteintretensantrag gleich.
Ich erlaube mir, dieses Resultat zu interpretieren. Es liegen ihm drei unterschiedliche Intentionen zugrunde: Eine erste Gruppe will gar keine Revision des Kartellgesetzes; es sind dies Kreise der Wirtschaft, des Gewerbes und der Gewerkschaften. Eine zweite Gruppe will eine Verschärfung der kartellrechtlichen Bestimmungen, vor allem auch der Instrumente zur Bekämpfung der Hochpreisinsel Schweiz im Sinne des Ständerates; hierzu zählen vor allem die Organisationen der Konsumentinnen und Konsumenten, doch sie blieben durchwegs in der Minderheit. Eine dritte Gruppe erhofft sich vom Ständerat wohl kompromissfähigere Resultate.
Nach Artikel 74 Absatz 5 des Parlamentsgesetzes in Verbindung mit Artikel 46 Absatz 1 kommt eine Ablehnung in der Gesamtabstimmung wie gesagt einem Nichteintretensantrag an den Rat gleich. Die Kommission hat aber aus [PAGE 119] Effizienzgründen beschlossen, trotzdem eine Detailberatung durchzuführen und gleichsam Eventualanträge zu stellen, für den Fall, dass Sie auf die Vorlage eintreten. Das gleiche Vorgehen haben wir bereits bei der Revision des Arbeitslosenversicherungsgesetzes gewählt. Deswegen liegen Ihnen Detailanträge im Sinne von Eventualanträgen vor. Dieses Vorgehen drängte sich auch auf, weil von einer Minderheit Pelli ein Antrag auf Eintreten eingereicht worden war.
Zum Schluss: Die Kommission hat noch verschiedene Motionen und Postulate diskutiert. Diese Vorstösse werden wir in der dritten Woche beraten, nachdem auch der Bundesrat dazu Stellung genommen hat.
Und ganz zum Schluss noch: Wir haben auch Petitionen behandelt. Gerne weisen wir darauf hin, wie die Petitionen behandelt worden sind. Die erste Petition ist die Petition 12.2046, "Stopp Hochpreisinsel Schweiz", eingereicht vom Konsumentenschutz (Sara Stalder). Mit der Petition werden wir aufgefordert, das Kartellgesetz umgehend derart zu verschärfen, dass der freie Wettbewerb bei den Importprodukten auch wirklich spielt und die Kaufkraft der Schweizer Konsumentinnen und Konsumenten nicht mehr durch überhöhte Preise ins Ausland abfliesst. Die zweite Petition ist die Petition 12.2080, "Missstände in der politischen Ordnung. Schutz dem Wettbewerb", eingereicht vom Komitee "Schutz dem Wettbewerb" (Hansjörg Bracher). Mit der Petition wird gefordert, den Aufgabenbereich des Preisüberwachers auszudehnen. Er soll einen Meldekanal einrichten und bei Schädigung des Wettbewerbs die entsprechenden Meldungen entgegennehmen. Die Methoden werden in der Petition skizziert. Aus den Meldungen soll dann eine Verwarnung oder ihre Weiterleitung durch den Preisüberwacher an die zuständige Instanz resultieren.
Die Petitionen wurden von der Kommission zur Kenntnis genommen. Wir haben beschlossen, ihnen keine Folge zu geben.