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Hassler Hansjörg · Nationalrat · 2014-03-06

Hassler Hansjörg · Nationalrat · Graubünden · Fraktion BD · 2014-03-06

Wortprotokoll

Die BDP-Fraktion hat die vorgeschlagene Änderung des Kartellgesetzes ausgiebig diskutiert. Wir sind zum Schluss gekommen, dass sich eine Revision in dieser vorgesehenen Form nicht aufdrängt. Zum einen ist festzuhalten, dass das Kartellgesetz 2003 bereits revidiert wurde. Es ist also kein altes Gesetz, und es genügt unserer Meinung nach den heutigen Anforderungen nach wie vor. Wichtiger aber ist die Tatsache, dass die vorgeschlagenen Änderungen des geltenden Gesetzes nicht zu überzeugen vermögen. Es sind vor allem zwei Schlüsselartikel, die viel zu reden gegeben haben, nämlich Artikel 5 und der vom Ständerat eingebrachte Artikel 7a.

Bei Artikel 5 sind wir zum Schluss gekommen, dass er gegenüber dem heutigen Recht keine wesentlichen Verbesserungen bringt. Unsere Fraktion ist der Meinung, dass Artikel 5 für die Wirtschaft in unserem Land im Allgemeinen eher nachteilige Folgen hätte. Für die Wirtschaft ist es heute von zentraler Bedeutung, dass sie konkurrenzfähig bleiben und dass sie an Effizienz zulegen kann. Dazu dienen in vielen Fällen Arbeitsgemeinschaften in den verschiedensten Branchen wie zum Beispiel Ingenieurgemeinschaften, Einkaufsgemeinschaften, Submissionsgemeinschaften usw. Gerade bei Submissionsgemeinschaften machen Absprachen oft Sinn. Denn häufig schliesst sich dabei eine lokale kleine Unternehmung mit einer grossen internationalen Firma zusammen, und solange der Wettbewerb nicht erheblich beeinträchtigt ist, muss das weiterhin zulässig bleiben. Das Erfordernis der Beweislast den Unternehmungen zuzuweisen, die dann eben beweisen müssen, dass die Absprachen den Wettbewerb nicht erheblich beeinträchtigen, bedeutet vor allem für die KMU einen erheblichen Zusatzaufwand, den wir ihnen nicht aufbürden möchten. Wir befürchten auch, dass ein Teilkartellverbot, besonders bezüglich der vertikalen Absprachen, letztendlich zur vertikalen Integration führen könnte. Die Unternehmung würden dazu neigen, die Händlerorganisationen zum Beispiel aufzukaufen und sie zu integrieren, wodurch viele KMU ihre Selbstständigkeit verlieren würden.

Der vom Ständerat eingebrachte Artikel 7a ist sicher gut gemeint. Es ist tatsächlich ärgerlich, dass vor allem bei Importprodukten eine Kaufkraftabschöpfung durch die Importeure erfolgt. Die Abschöpfung ist sehr unterschiedlich, aber bei einem guten Teil der Importprodukte ist die Marge zwischen den Kosten und dem Verkaufspreis in der Schweiz enorm hoch. Das ist unschön, aber schwierig zu bekämpfen.

Der Hauptgrund dafür, dass wir Artikel 7a nicht unterstützen können, ist die Tatsache, dass Artikel 7a im Ausland kaum umgesetzt werden könnte. Eine Sanktionierung aufgrund dieses Artikels wäre kaum durchsetzbar. Artikel 7a schlägt eine Lieferverpflichtung für ausländische Anbieter zu festgelegten Bedingungen vor. Solche Verstösse sollen gleich scharf sanktioniert werden wie harte Kartellabreden. Die Bestimmung gemäss dem Beschluss des Ständerates ist letztlich eine planwirtschaftliche Massnahme. Kein anderes Land kennt eine solche Lieferverpflichtung. Das wäre ein Alleingang der Schweiz, der gegenüber dem Ausland nicht durchgesetzt werden könnte. Von dieser Bestimmung könnten auch Unternehmen im Inland betroffen sein, welche sich an die gleichen Lieferverpflichtungen zu halten hätten. Das wäre aus unserer Sicht unerwünscht.

Zu den weiteren Revisionsvorschlägen des Kartellgesetzes möchten wir Folgendes festhalten: Eine grundlegende Institutionenreform erachten wir als nicht erforderlich. Die Grösse der Weko mit zwölf Mitgliedern kann tatsächlich hinterfragt werden, weil mit diesem grossen Gremium eine professionelle Beurteilung der Fälle nicht immer gegeben scheint. Bei den zuständigen Institutionen und Gremien könnten wir uns die Lösung des Ständerates vorstellen. Die weiteren vorgeschlagenen Revisionspunkte fallen nicht so sehr ins Gewicht und rechtfertigen unserer Meinung nach eine Revision nicht.

Weil unsere Fraktion vor allem gegen die Revision des Schlüsselartikels 5 und gegen die Aufnahme von Artikel 7a ist, werden wir gegen das Eintreten auf die Vorlage stimmen.