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Birrer-Heimo Prisca · Nationalrat · 2014-03-06

Birrer-Heimo Prisca · Nationalrat · Luzern · Sozialdemokratische Fraktion · 2014-03-06

Wortprotokoll

Zu einer modernen Wirtschaftspolitik gehört ein wirksames Kartellrecht, um gegen wettbewerbsschädigende Praktiken vorgehen zu können und den Wettbewerb zu schützen. Aber die Politik tut sich schwer mit einem griffigen Wettbewerbsrecht und lässt die Konsumentinnen und Konsumenten, aber auch viele KMU und die öffentliche Hand seit dem Sommer 2011 warten und warten und warten. Damals war das Hoch der Frankenstärke, der Euro/Franken-Kurs war fast 1 zu 1, aber von Währungsvorteilen bei importierten Produkten merkten wir praktisch nichts. Die Konsumenten ärgerten sich und ärgern sich noch heute, wenn sie zum Beispiel eine im Ausland hergestellte Zeitschrift kaufen, beispielsweise "GEO" für Fr. 18.60, die im EU-Raum 9 Euro kostet. Alle, die rechnen können, wissen, dass dies eine massive Überteuerung eines identischen Produktes ist; und das hat nichts mit Schweizer Löhnen zu tun.

An einem runden Tisch wurde zwar beteuert, auch von Bundesrat Schneider-Ammann, man wolle etwas gegen die Hochpreisinsel tun, doch viel hat sich nicht getan. Im kleinen Rahmen wurden teilweise Währungsvorteile weitergegeben, aber insgesamt ist die Hochpreisinsel Schweiz unangetastet [PAGE 125] geblieben. Weshalb ist das so? Weil eben nicht die Ursachen bekämpft werden: Marktabschottung, gezielte Kaufkraftabschöpfung oder einfach der Preiszuschlag Schweiz. Diesen Preiszuschlag gibt es seit vielen Jahren, er hat sich mit der Frankenstärke einfach akzentuiert. Die Kaufkraftabschöpfung durch ausländische Lieferanten, internationale Konzerne, wird auf mindestens 15 Milliarden Franken pro Jahr geschätzt.

Diese Zahl müssen Sie sich einfach ein bisschen vor Augen führen! Die Schweiz hatte 2012 ein Importvolumen von rund 180 Milliarden Franken - ich spreche nur von den Waren, nicht von den Dienstleistungen -, wovon rund die Hälfte Investitionsgüter, Halbfabrikate und Rohstoffe und die andere Hälfte Konsumgüter waren. Diese Produkte sind, vorsichtig geschätzt, an der Grenze rund 15 Milliarden Franken teurer. Diese Preise beinhalten also weder die Vertriebskosten in der Schweiz noch die Vertriebsmargen. Dieser Betrag ist das, was die Unternehmen - auch diejenigen, die Halbfabrikate benötigen, Betriebsmittel, die Detailhändler mit ihren Produkten -, die KMU, aber auch die öffentliche Hand bei den Beschaffungskosten mehr bezahlen müssen.

Deshalb ist auch die Befürchtung der Gewerkschaften hier nicht richtig. Es wird klar, dass es hier nicht um Löhne geht - wir sind uns alle einig, dass diese fair sein müssen -, sondern es geht um sehr hohe Beschaffungskosten.

International agierende Grosskonzerne missbrauchen ihre Marktmacht für Absprachen und Monopole, für Preis- und Lieferbindungen. Direktimporte werden verhindert, und so werden Detailhändler, KMU, aber auch die öffentliche Hand gezwungen, ihre Produkte bei einer Schweizer Filiale zu beziehen, und zwar teurer. Die "NZZ" nennt diesen Teuerungszuschlag in der Schweiz zu Recht "die andere Abzockerei". Auch wenn ich gewisse Äusserungen - zum Beispiel jene der grünliberalen Sprecherin vorhin - nachvollziehen kann, muss ich hier sagen: Das ist volkswirtschaftlich schädlich und hat überhaupt nichts mit irgendwelchem vernünftigem Verhalten zu tun.

Seit Jahren versuchen daher Unternehmen, parallel zu importieren. Das gelingt manchmal, aber oft sichern sich Markenartikelhersteller und grosse Konzerne ihre satten Gewinne. Eine Klammer: L'Oréal ist ein Hersteller von solchen stark überteuerten Produkten. Liliane Bettencourt hat ein Vermögen von 30 Milliarden Franken - nur damit man ein bisschen die Dimensionen erkennt und auch sieht, wohin die Mittel aus der Abschöpfung der Kaufkraft abfliessen. Diese Firmen machen alternative Kanäle zu. Will zum Beispiel der Garagist seine Betriebsmittel direkt beim Lieferanten im Ausland bestellen, weil er auf eine günstige Beschaffung angewiesen ist, so wird ihm das verweigert, und er wird an den teuren Schweizer Vertrieb verwiesen.

Sie haben übrigens dieses Phänomen wahrscheinlich schon im Online-Handel bemerkt. Wenn Sie auf einer bestimmten Seite sind, können Sie nicht bestellen, sondern es erfolgt eine Umleitung auf eine Schweizer Seite, mit Angeboten zu Schweizer Preisen, die höher sind. Das hat auch hier nichts mit Löhnen zu tun. Dieses Phänomen erleben Druckereien bei der Papierbeschaffung, Modefachgeschäfte bei den Kleidern, Detailhändler bei den Markenartikeln, Unternehmer bei der Software, aber auch die öffentliche Hand. Universitäten bezahlen zum Teil massiv mehr, zum Beispiel für Labormaterialien; Spitäler bezahlen mehr für medizinische Produkte oder Verbrauchsmaterialien.

Konsumentinnen und Konsumenten haben darauf reagiert. Der Einkaufstourismus hat massiv zugenommen. Er ist inzwischen bei einem Umfang von 9 bis 10 Milliarden Franken angelangt. Der Hauptgrund für dieses Phänomen ist der Preis. Die Geprellten sind diejenigen, die das nicht machen können, die nicht dort einkaufen können, wo sie möchten.

Mit der vorliegenden Kartellgesetzrevision haben wir die Möglichkeit, solche wettbewerbsschädigenden Praktiken zu sanktionieren. Es ist im Interesse unserer Volkswirtschaft, dass wir die Wertschöpfung im Land haben, dass hier konsumiert wird. Damit schaffen oder erhalten wir Arbeitsplätze. Es ist auch ökologisch sinnvoller, und es stärkt die Kaufkraft der Leute, wenn sie die Produkte in der Schweiz zu fairen Preisen erhalten.

Faire Preise sind besonders auch für Leute mit kleinem Einkommen sehr wichtig. Die seit Jahren praktizierte Kaufkraftabschöpfung ist volkswirtschaftlich schädlich und muss mit einem griffigen Kartellgesetz bekämpft werden. Das könnten wir. Der Ständerat hat uns eine gute Vorlage übergeben. Jetzt geht es darum, diese Vorlage zu debattieren.

Artikel 5 bringt eine Vereinfachung und Verbesserung der Verfahren. Entgegen allen gehörten Behauptungen sind nach wie vor Abreden aus Gründen der wirtschaftlichen Effizienz möglich und ganz klar auch Arbeitsgemeinschaften, wie sie oft im Bausektor gebildet werden. Mit dem Einzelantrag Pelli wird dem nochmals Rechnung getragen. Aber Artikel 5 ist nicht wirksam, wenn man Abreden nicht nachweisen kann. Und der aktuelle Artikel 7 greift nicht, wenn die Marktbeherrschung so eng ausgelegt wird, wie das die Weko heute macht. Deshalb braucht es Artikel 7a. Entgegen den Behauptungen wird bereits heute das Kartellgesetz auf Sachverhalte angewendet, die im Ausland passieren, wenn sie sich in der Schweiz auswirken. Das Urteil zu Gaba/Elmex ist an die Firma in Österreich gegangen.

Ich bitte Sie im Namen einer Mehrheit der SP-Fraktion, auf dieses Kartellgesetz einzutreten. Wir haben es in der WAK am Schluss abgelehnt, weil das Resultat nicht befriedigt hat. Aber wir wollen hier die Debatte mit Ihnen führen. Wir kämpfen für ein griffiges Kartellgesetz. Wir wollen Arbeitsplätze und Konsum in der Schweiz behalten und nicht via Einkaufstourismus tatenlos ins Ausland abfliessen lassen, und wir wollen nicht den Konzernen Milliarden von Franken geben, die sie für ihre Gewinne verwenden.

Treten Sie ein, tun Sie etwas! Es geht halt wirklich auch um die Hochpreisinsel.