Lexipedia

Müller Walter · Nationalrat · 2014-03-06

Müller Walter · Nationalrat · St. Gallen · FDP-Liberale Fraktion · 2014-03-06

Wortprotokoll

Die Sicherheitspolitische Kommission Ihres Rates hat die vom Ständerat am 26. September 2013 angenommene Motion 13.3662, "Benachteiligung der Schweizer Sicherheitsindustrie beseitigen", am 4. November 2013 beraten.

Mit der Motion wird der Bundesrat beauftragt, die Benachteiligung der Schweizer Sicherheits- und Wehrtechnikindustrie im Vergleich mit der internationalen Konkurrenz durch die Änderung von Artikel 5 Absatz 2 der Kriegsmaterialverordnung (KMV) wie folgt zu beseitigen: "Auslandgeschäfte und Abschlüsse von Verträgen nach Artikel 22 KMG werden nicht bewilligt, wenn:

a. das Bestimmungsland widerrechtlich an einem internationalen bewaffneten Konflikt beteiligt ist oder im Bestimmungsland ein interner bewaffneter Konflikt vorherrscht;

b. im Bestimmungsland widerrechtlich ein hohes Risiko besteht, dass das auszuführende Kriegsmaterial für die Begehung von schwerwiegenden Menschenrechtsverletzungen eingesetzt wird;

c. die Beschaffung des auszuführenden Kriegsmaterials die sozioökonomische Entwicklung des Bestimmungslands massgeblich beeinträchtigen könnte;

d. im Bestimmungsland ein hohes Risiko besteht, dass das auszuführende Kriegsmaterial unter Verletzung des humanitären Völkerrechts oder der Menschenrechte gegen die Zivilbevölkerung eingesetzt wird."

Buchstabe e bleibt unverändert; er hat folgenden Wortlaut: Auslandgeschäfte werden nicht bewilligt, wenn "im Bestimmungsland ein hohes Risiko besteht, dass die auszuführenden Waffen an einen unerwünschten Endempfänger weitergegeben werden".

Die Ausgangslage und die damit verbundene Begründung dieser Motion, zusammen mit der beantragten Änderung der Kriegsmaterialverordnung, finden wir im Bericht des Bundesrates in Erfüllung des Postulates Frick 10.3622, "Gleich lange Spiesse für die Schweizer Sicherheits- und Wehrtechnikindustrie im Vergleich mit der europäischen Konkurrenz", vom 18. Juni 2010. In Ziffer 7, "Schlussfolgerungen und mögliche Massnahmen", stellt der Bundesrat eine Benachteiligung der Schweizer Sicherheits- und Wehrtechnikindustrie gegenüber der europäischen Konkurrenz fest. Die Benachteiligung betrifft sowohl die Gesetzgebung, namentlich die restriktivere Formulierung von Bewilligungskriterien, als auch die Bewilligungspraxis für Rüstungsexporte. Der Bundesrat stellt insbesondere auch eine Benachteiligung gegenüber Staaten wie Österreich und Schweden fest, welche ähnliche völkerrechtliche und aussenpolitische Rahmenbedingungen wie die Schweiz aufweisen. Gegenüber weiteren EU-Staaten wie Deutschland, Italien, Frankreich, Belgien und den Niederlanden sind die Differenzen noch grösser.

In Ziffer 7.2 geht der Bundesrat auf die Bedeutung der schweizerischen Rüstungsindustrie für die Landesverteidigung ein. Das Volumen der Rüstungsbeschaffung der Schweizer Armee ist in den letzten Jahren stark zurückgegangen und dürfte in naher Zukunft kaum wieder wesentlich steigen. Damit die heimische Rüstungsindustrie bestehen kann, braucht sie zunehmend Aufträge aus dem Ausland.

Die Erhaltung der industriellen Kapazität wird im Kriegsmaterialgesetz ausdrücklich festgehalten, muss aber unter Wahrung der internationalen Verpflichtungen der Schweiz sowie der aussenpolitischen Grundsätze erfolgen. Das Weiterbestehen der schweizerischen Rüstungsindustrie ist für die Landesverteidigung zentral. Dazu braucht sie neue Absatzmärkte. Unter Ziffer 8 des Berichtes zieht der Bundesrat die Schlussfolgerung, dass eine blosse Anpassung bzw. Änderung der Bewilligungspraxis die Unterschiede zu den untersuchten Staaten in Europa nicht aufheben würde. Somit schliesst sich der Kreis zur heute vorliegenden Motion mit den notwendigen Anpassungen von Artikel 5 Absatz 2 der Kriegsmaterialverordnung.

Zur Beratung in der Sicherheitspolitischen Kommission: Vorgängig der Beratung hat Ihre Sicherheitspolitische Kommission Vertretungen von Swissmem und Swisspeace angehört, und sie liess sich eingehend über die aktuelle Situation und über die gewünschten Änderungen bzw. über Befürchtungen über die Auswirkung der vorgeschlagenen Änderungen der Kriegsmaterialverordnung orientieren.

Der Vertreter von Swissmem stellte fest, dass völlig unbestrittene und unproblematische Exporte durch die verschärfte Verordnung verboten werden. Als Beispiel nannte er das Fliegerabwehrsystem der Rheinmetall Air Defence AG, das man nach Saudi-Arabien ausführen wollte. Solche Systeme dienen eindeutig nur der Selbstverteidigung eines Landes und sind für Menschenrechtsverletzungen völlig ungeeignet. Weil auch solche Geschäfte nicht zustande kommen, kommt es zu einem Auftragsrückgang, der zu Kurzarbeit, Entlassungen und zu Einschränkungen der sicherheitsrelevanten Technologie- und Industriebasis der Schweiz führt. Ein aktuelles Beispiel der fortlaufenden Abwanderung in der Rüstungsindustrie ist der Entscheid der Konzernzentrale von General Dynamics in den USA, künftig den Markt Saudi-Arabien aus einer Niederlassung in Nordamerika zu bedienen, obwohl Mowag in Kreuzlingen die besten Chancen gehabt hätte, den Wettbewerb für den Ersatz der von ihr gelieferten Piranha-Flotte zu gewinnen.

Der Vertreter von Swisspeace signalisierte zwar Verständnis für die wirtschaftliche Situation. Er sieht aber einen Konflikt zwischen den aussenpolitischen Zielen der Schweiz und den wirtschaftlichen Interessen der Rüstungsbranche. Insbesondere erwähnte er die Ziele der Friedensförderung und der Stärkung der Menschenrechte.

In der anschliessenden Beurteilung durch die Kommission kommt die Mehrheit zum Schluss, dass eine Benachteiligung der schweizerischen Rüstungsindustrie zur internationalen Konkurrenz bestehe und dass sie diese beseitigen möchte. Sie ist der Ansicht, dass aufgrund der gefährdeten Exporte Handlungsbedarf bestehe, um das Überleben der eigenen Rüstungsbranche zu sichern und um das technische Wissen in der Schweiz zu bewahren. So verlangt Artikel 1 des Kriegsmaterialgesetzes den Erhalt einer sicherheitsrelevanten Technologie- und Industriebasis in der Schweiz, um die Verteidigungsfähigkeit des Landes zu sichern. Betroffen seien, so die Mehrheit der Kommission, nebst den Arbeitsplätzen in der Rüstungsbranche auch die Zulieferer und weiter Exportgeschäfte in Länder, die mit einem generellen Exportverbot für Rüstungsgüter belegt sind.

Die Mehrheit will mit der von der Motion verlangten Verordnungsänderung gleich lange Spiesse gegenüber den vergleichbaren europäischen Ländern schaffen. Der Bundesrat könne, so hiess es, somit im Einzelfall entscheiden und habe den dringend notwendigen Handlungsspielraum. Sie legt aber Wert auf die Feststellung, dass damit kein Automatismus geschaffen werde. Die aussenpolitischen Zielsetzungen würden weiterhin eine wichtige Rolle spielen.

Die Minderheit der Kommission möchte an der bisherigen Formulierung der Kriegsmaterialverordnung festhalten. Sie ist der Ansicht, dass die ethisch-moralischen Aspekte mehr Gewicht haben sollten als die wirtschaftlichen Interessen. Die Lage im Nahen Osten sei weiterhin instabil und die Rüstungsexporte dorthin würden ein grosses Risiko für die schweizerische Aussen- und Menschenrechtspolitik beinhalten. Sie sieht ebenfalls einen Konflikt mit den Zielsetzungen der Entwicklungshilfe.

Die Kommission hat nach ausführlicher Debatte mit 13 zu 9 Stimmen bei 2 Enthaltungen entschieden, dem Nationalrat die Annahme der vorliegenden Motion zu beantragen und damit dem Ständerat zu folgen. Dieser hat die Motion am 26. September 2013 beraten und sie mit 26 zu 14 Stimmen angenommen. [PAGE 132]

Ich beantrage Ihnen im Namen der Mehrheit der Kommission, die Motion anzunehmen und damit die Benachteiligung der schweizerischen Rüstungsbranche aufzuheben.