preparatory:AB 147962
Schneider-Ammann Johann N. · Bundesrat · Bern · 2014-03-06
Wortprotokoll
Der Bundesrat sieht keine Grundlage zur finanziellen Unterstützung von Viehschauen im Rahmen der Tierzuchtverordnung. Denn die an den traditionellen Viehschauen durchgeführten Exterieurbeurteilungen können züchterisch nicht ausgewertet und entsprechend keiner nach international und wissenschaftlich anerkannten Kriterien durchgeführten Leistungsprüfung unterzogen werden. [PAGE 137]
Der Bundesrat anerkennt hingegen den Wert der traditionellen Viehschauen, die den Konsumentinnen und Konsumenten das landwirtschaftliche Wirken näherbringen und im ländlichen Raum eine positive Wirkung haben. Deshalb habe ich beschlossen, die traditionellen Viehschauen auch nach dem 1. Januar 2015 weiter zu unterstützen. Die finanziellen Beiträge werden gestützt auf die landwirtschaftliche Absatzförderungsverordnung ausgerichtet werden. Die entsprechenden Voraussetzungen der landwirtschaftlichen Absatzförderungsverordnung sind einzuhalten. Insbesondere müssen 50 Prozent der anrechenbaren Kosten durch finanzielle Mittel der Branche getragen werden. Im Maximum wird für die Unterstützung der traditionellen Viehschauen ein Betrag von 300 000 Franken pro Jahr zur Verfügung stehen. Diese Mittel gehen nicht auf Kosten der exportorientierten, sondern auf Kosten der inlandorientierten Absatzförderungsmassnahmen.
Ich gehe davon aus, dass damit das Anliegen der Motion Zanetti 13.3657, "Finanzielle Beiträge an die Ausrichtung von Viehschauen", erfüllt ist. Mit diesen Aussagen bitte ich Sie, die Motion nicht anzunehmen. Wir haben bereits eine Lösung gefunden.