Hassler Hansjörg · Nationalrat · 2014-03-06
Hassler Hansjörg · Nationalrat · Graubünden · Fraktion BD · 2014-03-06
Wortprotokoll
Die Motion Zanetti will die notwendigen Grundlagen schaffen, damit im Rahmen des Landwirtschaftskredites auch künftig Beiträge für die Förderung und an die Ausrichtung von Viehschauen geleistet werden können.
Mit der Revision der Tierzuchtverordnung sind die Beiträge für die Exterieurbeurteilung an lokalen und regionalen Viehschauen per Ende 2014 gestrichen worden. Anstelle der bisherigen Exterieurbeurteilung wird eine detaillierte Beurteilung unter dem Begriff "lineare Beschreibung" vorgenommen und durch die Tierzuchtverordnung gefördert. Die Exterieurbeurteilung war der Hauptgrund für die Auffuhr der Tiere an den Beständeschauen. Ohne Beurteilung und Rangierung der Tiere verliert die Viehschau an Attraktivität, und die Bauern sind kaum noch zur Teilnahme zu motivieren. Die Beständeschauen waren immer auch ein gesellschaftliches Ereignis und sind in verschiedenen Regionen der Schweiz auch zu einer touristischen Attraktion geworden. Wie der Motionär richtig aufzeigt, sind die Viehschauen wichtige Treffpunkte für Bauern und Konsumenten.
In der bisherigen Diskussion um die Motion Zanetti zeigte sich die Verwaltung offen, die Viehschauen im Rahmen der bisherigen Mittel - höchstens 300 000 Franken - statt durch die Tierzuchtverordnung über die Absatzförderung zu unterstützen. Der Absatzförderungsfonds umfasst rund 60 Millionen Franken. Das Parlament hat anlässlich der Debatte zur Agrarpolitik 2014-2017 länger über die Verwendung dieses Fonds diskutiert. Der Fonds kann für verschiedene Massnahmen verwendet werden, darunter ist auch die Absatzförderung im Sinn von Kommunikationsmassnahmen. Zu diesen gehören zweifelsohne auch Viehausstellungen.
Die Bundesmittel für die Durchführung von Viehschauen wären damit weiterhin verfügbar. Statt 20 Prozent müssen die Veranstalter aber 50 Prozent Eigenleistung erbringen, um die Förderung durch den Bund auszulösen.
Mit den Neuregelungen können Viehschauen wie bisher durchgeführt werden. Es sind aber auch andere Formen von Tierpräsentationen denkbar. Mit der Verschiebung der Beiträge zur Absatzförderung wird der Spielraum für die Organisatoren grösser. Die traditionelle Viehschau kann sich z. B. zu einer lokalen oder regionalen Leistungsschau oder zu einem Markt für Zuchttiere wandeln.
Die Verschiebung zur Absatzförderung hat ein neues, erweitertes Potenzial, das von den Ausstellern und Veranstaltern genutzt werden kann. Dazu gehört sicher der Einbezug des Tourismus. Tierpräsentationen können verstärkt auf die Bedürfnisse der nichtlandwirtschaftlichen Bevölkerung und der Touristen ausgerichtet werden. Das kann z. B. mit einer Vielfalt an Tieren, Tierrassen und Tierpräsentationen erreicht werden. Statt einer Viehschau im engeren Sinn können solche Anlässe zu einem Landwirtschaftserlebnis und zu einem Ort der Begegnung und des Austauschs zwischen der landwirtschaftlichen und der nichtlandwirtschaftlichen Bevölkerung erweitert werden.
Die Kommission spricht sich aus diesen Gründen mit 13 zu 11 Stimmen bei 1 Enthaltung für die Annahme der Motion Zanetti aus. Ich lade Sie darum im Namen der Kommissionsmehrheit ein, das Gleiche zu tun.