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Ritter Markus · Nationalrat · 2013-12-12

Ritter Markus · Nationalrat · St. Gallen · Fraktion CVP-EVP · 2013-12-12

Wortprotokoll

Die CVP/EVP-Fraktion wird bei Artikel 21a Absatz 1 die Mehrheit unterstützen und beide Minderheitsanträge ablehnen. Es handelt sich bei diesem Artikel unbestrittenermassen um das Herzstück dieser Revision. Darum machen wir diese auch. Wir wollen mit diesem Artikel die Notifikation regeln und insbesondere auch regeln, in welchen Fällen eben Amtshilfe ohne die vorgängige Information der Betroffenen gewährt werden kann. Insbesondere lehnen wir deshalb auch den Antrag der Minderheit II (Baader Caspar) ab.

Es ist aber unbestrittenermassen ein erheblicher Eingriff in das Vertrauensverhältnis zwischen einer Bank und ihren Kunden, wenn detaillierte Informationen über die Vermögensverhältnisse ohne eine vorgängige Information und ohne die Möglichkeit, sich dagegen wehren zu können, an die ersuchende ausländische Behörde weitergegeben werden. Dieses Vorgehen kann aber in Einzelfällen notwendig sein. Die Hürden für die Gutheissung eines solchen Vorgehens durch die Eidgenössische Steuerverwaltung müssen aber hoch sein. Deshalb will die Mehrheit Ihrer Kommission, dass nur, wenn der Zweck der Amtshilfe und der Erfolg der Untersuchung durch vorgängige Information vereitelt würden, einem entsprechenden Gesuch stattgegeben werden darf. Mit der vom Bundesrat vorgeschlagenen Oder-Formulierung müsste jeweils nur eines der beiden Kriterien erfüllt sein.

Die CVP/EVP-Fraktion wird deshalb bei Artikel 21a Absatz 1 der Mehrheit zustimmen und beide Minderheitsanträge ablehnen. Sie bittet Sie, dasselbe zu tun.

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