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Baader Caspar · Nationalrat · 2013-12-12

Baader Caspar · Nationalrat · Basel-Landschaft · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2013-12-12

Wortprotokoll

Wie bereits vorgängig erwähnt wurde, ist das der zentrale Artikel dieser Revision. Mit diesem Artikel soll eine Amtsstelle des Bundes, nämlich die Eidgenössische Steuerverwaltung, die Kompetenz erhalten, gruppenweise Bankkundendaten an Drittländer herauszugeben, ohne dass die betroffenen Kunden vorgängig informiert werden. Das können, bezogen auf eine Anfrage, mehrere Hundert, ja Tausende Kundendaten aufs Mal sein! Unseres Erachtens dient dieser Artikel im Wesentlichen dazu, den ersuchenden Staaten "fishing expeditions" zu ermöglichen, obschon dies offiziell bestritten wird. Ausländische Staaten können ein Verhaltensmuster definieren und eine entsprechende Anfrage an die Schweiz stellen. Sie erhalten dann bei behaupteter Dringlichkeit oder Kollusionsgefahr die Daten sämtlicher Kunden aus ihren Ländern, die nach diesem Muster vorgegangen sind, bevor sich die Kunden wehren können. Das Risiko, dass dabei auch Daten von Kunden mitgeliefert werden, die keinerlei Steuerhinterziehung begangen haben, ist gross.

Das Störende daran ist, dass dieser Entscheid der Datenauslieferung ohne vorgängige Notifikation der Betroffenen nicht einmal von einem Gericht gefällt wird, sondern von einer Amtsstelle des Bundes, der Eidgenössischen Steuerverwaltung. Diese kann in eigener Kompetenz handeln und wird ihre Praxis selbstverständlich entsprechend dem internationalen Druck weiterentwickeln. Wo bleibt da der Schweizer Rechtsstaat, der im Ausland wegen seiner Rechtssicherheit jahrzehntelang geschätzt wurde? Wie sollen ausländische Kunden künftig einem solchen Bankenplatz vertrauen, wenn sie damit rechnen müssen, dass wir erpressbar sind, jedem ausländischen Druck nachgeben und unsere Gesetze und sogar unsere Praxis ändern? Wo bleiben unsere verfassungsmässig geschützten Persönlichkeitsrechte? Wo bleibt die Rechtsweggarantie, wenn sich betroffene Bankkunden erst nachträglich wehren können, der Schaden angerichtet ist und die Gerichte höchstens ex post noch feststellen können, ob die Eidgenössische Steuerverwaltung richtig oder falsch gehandelt hat? Nein, eine solche Entwicklung trägt die SVP nicht mit!

Wir bitten Sie daher, bei diesem Artikel meiner Minderheit II zu folgen.