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Widmer-Schlumpf Eveline · Bundesrat · 2013-12-12

Widmer-Schlumpf Eveline · Bundesrat · Graubünden · 2013-12-12

Wortprotokoll

Es ist so, wie es gesagt worden ist: Wir haben ein Steueramtshilfegesetz, das am 1. Februar dieses Jahres in Kraft getreten ist. Und dennoch sind wir schon wieder dabei, eine Teilrevision zu machen. Es ist aber auch so, dass wir immer darauf hingewiesen haben, dass in diesem Bereich die Welt nicht stehenbleiben wird und die Entwicklung im Rahmen von Regulierungen, die internationalen Standards entsprechen, eben weitergeht.

Wir haben im Peer-Review-Bericht vom 1. Juni 2011 Empfehlungen erhalten, die wir umsetzen sollen. Wir haben uns dazu verpflichtet, sind wir doch OECD-Staat und Mitglied des Global Forum; wir haben uns verpflichtet, das umzusetzen. Um in die Phase 2 des Peer Review zu kommen, fehlen drei Voraussetzungen, das wurde gesagt:

1. Wir haben zum einen noch keine Transparenz bei Inhaberaktien. Das Thema werden wir Ihnen im Zusammenhang mit der Gafi-Botschaft, mit den Empfehlungen der Gafi-Gruppe zu dieser Offenlegung, zu diesen Fragen der Transparenz vorlegen; das wird demnächst hier dem Rat übermittelt.

2. Dann haben wir die Frage der hinreichenden Mehrheit von Amtshilfeklauseln nach OECD-Standard. Dazu ist heute gesagt worden, dass wir viele Abkommen haben, die solche enthalten. Doch im Vergleich zur Zahl der Abkommen, die wir insgesamt haben, ist es eben noch keine hinreichende Mehrheit von Amtshilfeklauseln, die wir angepasst haben.

3. Es fehlen dann noch die Amtshilfeverfahren mit oder ohne vorgängige Notifikation; das ist das Thema, das uns heute beschäftigt.

Wir haben verschiedene Anpassungen gemacht. Wir sind - ich habe es gesagt - auch unterwegs und versuchen, die anderen zwei Kriterien zu erfüllen. Doch bei diesem [PAGE 2184] Kriterium der Notifikation ist es sehr wichtig, dass wir überhaupt in die Phase 2 des Peer Review kommen können. Eine andere Frage ist dann, ob wir diese Phase 2 bestehen werden; da werden dann noch andere Fragen geprüft, nämlich zur tatsächlichen Praxis und zu den bisherigen Massnahmen.

In diesem Zusammenhang und auch wieder mit Bezug auf die Notifikation möchte ich Ihnen einfach sagen, wie dann ein Bericht über die bisherige Praxis der Schweiz aussehen wird. Wir haben in den letzten drei Jahren insgesamt rund 3000 Amtshilfegesuche erhalten. Wir haben etwas mehr als 600 nicht beantworten, nicht behandeln können, weil wir zum einen keine Amtshilfe gestützt auf gestohlene Daten leisten, auch dann nicht, wenn die gestohlenen Daten bei Dritten sind; zum andern auch, weil wir immer notifizieren und die Ausnahme von der Notifikation bis heute nicht kennen. Darum ist es wichtig, dass man in streng begrenzten Fällen - Herr Nationalrat Pelli hat bereits darauf hingewiesen, dass man hier dann wirklich einen Rahmen setzen muss - auf diese Notifikation vorgängig verzichtet und sie dann im Nachhinein macht.

Jetzt noch eine Bemerkung zu Herrn Nationalrat Kaufmann - wir können ja alle diese Fragen dann in der Detailberatung noch einmal aufnehmen -: Sie haben gesagt, ich hätte Sie schon verschiedentlich in die Irre geführt. Ich habe nie gesagt, Herr Nationalrat Kaufmann, dass man für immer und ewig alle Probleme gelöst habe, wenn man ein Problem mit der OECD löst. Sie müssen mir zeigen, wo ich das gesagt haben soll. Ich denke, das ist auch ein bisschen Ausdruck der Machtlosigkeit gegenüber dieser Entwicklung, die wir ja alle empfinden. Das kenne ich auch, nur sage ich Ihnen: Es hilft uns nicht weiter, die Empörung noch und noch zu bewirtschaften, sondern es ist Zeit, dass wir versuchen, Lösungen zu finden. Dieser Vorschlag des Bundesrates ist eine pragmatische Lösung.

Ich möchte Sie bitten, auf die Vorlage einzutreten und im Sinne des Bundesrates zu entscheiden.