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Widmer-Schlumpf Eveline · Bundesrat · 2013-12-12

Widmer-Schlumpf Eveline · Bundesrat · Graubünden · 2013-12-12

Wortprotokoll

In Artikel 3 dieses Gesetzes definieren wir, was unter dem Titel "fishing expeditions" nicht gemacht werden kann. Dieser Artikel gilt für das ganze Gesetz. Wir müssen nicht in jeder einzelnen Bestimmung noch einmal darauf hinweisen, dass wir "fishing expeditions" nicht akzeptieren. Wir haben auch klar gesagt, dass wir Gruppenersuchen in einem ganz klar beschränkten Rahmen akzeptieren. Auch das ist festgelegt, auch das gilt.

Jetzt ist die Frage: Wie legt man den erforderlichen Inhalt der Gruppenersuchen in diesem vom Gesetz klar gesteckten Rahmen fest? Warum soll das der Bundesrat machen und nicht das Parlament? Ich denke, das ist richtig so, dass es der Bundesrat macht. Wir sind als Schweiz Teil der OECD. Ich möchte hier vielleicht auch einmal sagen: Wir sagen immer, die OECD bestimme über uns, aber wir sind in der OECD dabei, wir sind Teil von ihr, wir stimmen mit. Wir gehören zu dieser Gruppe. Das ist wie im Parlament, da ist man auch Teil des Parlamentes, und wenn ein Entscheid gefällt wird, ist das der Parlamentsentscheid, ob man das gerne hat oder nicht. Manchmal ist man bei der Mehrheit, manchmal ist man nicht bei der Mehrheit.

Der Bundesrat macht hier nichts materiell Neues. Wir sagen im gesetzten Rahmen, was der erforderliche Inhalt eines Gruppenersuchens ist. Und selbstverständlich ist es so: Wenn materiell etwas geändert würde, kämen wir damit ins Parlament. Das ist ganz klar.

Und mit Bezug auf die Verordnung kann ich Ihnen hier auch sagen - und ich sage das gerne -: Natürlich werden wir Sie konsultieren, damit Sie wissen, was der Inhalt der Verordnung ist. Das gehört zur gemeinsamen Tätigkeit von Bundesrat und Parlament. Wir werden das also auch hier tun.

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