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Maier Thomas · Nationalrat · 2013-12-12

Maier Thomas · Nationalrat · Zürich · Grünliberale Fraktion · 2013-12-12

Wortprotokoll

Bei diesem Artikel möchte eine Minderheit die Kompetenz für den erforderlichen Inhalt von Gruppenanfragen dem Parlament belassen; die Begründungen dazu haben Sie gehört.

Wir haben diesen Punkt in der Kommission intensiv diskutiert. Selbstverständlich ist es klar, dass die eidgenössischen Räte so viel wie möglich und klar legiferieren wollen und sollen. Auf der anderen Seite geht es nach Meinung der Mehrheit Ihrer Kommission auch ganz klar um die rasche Umsetzung sehr praktischer Aspekte - die zweite Revision dieses Gesetzes quasi innerhalb Jahresfrist ist der beste Beweis dafür. Nach Meinung der Mehrheit würden wir hier drin uns ohne die notwendige vertiefte Kenntnis der Materie in diversen Details verlieren, wenn wir exakt definieren müssten, wie eine Gruppenanfrage daherkommen sollte. Es ist hier vor allem aus praktischen Gründen angebracht, dem Bundesrat das Vertrauen zu schenken, damit er an dieser Stelle erstens eine klare, möglichst eng gelegte Definition findet und zweitens auch rasch auf sich weiter verändernde internationale Rahmenbedingungen reagieren kann.

Die Minderheit argumentiert damit, dass es hier um eine Festsetzung der Voraussetzungen für Eingriffe in die Privatsphäre und die Persönlichkeitsrechte von verdächtigen Personen gehe und diese Voraussetzungen vom Parlament definiert werden sollten.

Die Mehrheit hält dem entgegen, dass dies eine typische Vollzugsaufgabe der Exekutive sei, weil sich diese Voraussetzungen inhaltlich ständig ändern werden. Es hat keinen Sinn, dass das Parlament eine relativ komplizierte Regel festlegt. Das soll der Bundesrat machen. Die Frage, ob künftig der Bundesrat auslegen können soll, was eben Gruppenanfragen sind, ist auch eine Frage der Geschwindigkeit der Prozesse. Wir müssen uns in diesem Rahmen zu oft mit dringenden Fragen befassen. Der Bundesrat will deshalb dort, wo die Entwicklung im Rahmen des bereits Bestimmten liegt, selber anpassen können. Das ist gemäss der Mehrheit Ihrer Kommission ein pragmatischer Weg, der im Sinne einer Beschleunigung und Vereinfachung Ihrer Arbeit gerechtfertigt ist.

In diesem Sinn empfiehlt die Kommission mit 17 zu 7 Stimmen, hier der Version des Bundesrates zuzustimmen.

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