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Widmer-Schlumpf Eveline · Bundesrat · 2013-12-12

Widmer-Schlumpf Eveline · Bundesrat · Graubünden · 2013-12-12

Wortprotokoll

Ja, Herr Nationalrat Grin, es hat schon gewisse Anpassungen gegeben. Die Geschichte ist vielleicht etwas länger, als Sie es jetzt verkürzt dargestellt haben. Wir haben 2011 und Anfang 2012 mit zwei Vertretern von kantonalen Steuerverwaltungen - auch aus der Romandie - die Diskussionen mit der französischen Gegenseite geführt. Wir sind im Mai 2012 mit der ersten Fassung zum Vorstand der Finanzdirektorenkonferenz gegangen. Wir haben dann in der Plenarversammlung der Finanzdirektorenkonferenz die Fragen auch noch diskutiert. Sie kennen die Haltung der Finanzdirektorenkonferenz; sie hat diesem Vertrag zugestimmt. Die Schweizerische Steuerkonferenz (SSK) hat dies übrigens auch getan; sie sagt, es sei besser, eine Regelung zu haben, als keine Regelung zu haben, weil das sehr grosse Schwierigkeiten geben könne.

Nach dieser Diskussion im Juli 2012 - das betrifft jetzt Ihre Frage - haben wir auch nach der Vernehmlassung noch gewisse Anpassungen gemacht, nicht zuletzt mit Bezug auf die Besteuerung von Immobiliengesellschaften bzw. von Aktiengesellschaften, die Immobilien in Frankreich halten. Die Klausel 30/50 Prozent wurde nachher noch verifiziert und hineingebracht; die Regelung bezüglich der sechs bzw. acht Jahre Wohnsitz in Frankreich ist nachher dazugekommen. Den zwingenden Inkraftsetzungszeitpunkt 1. Januar 2014 haben wir eliminiert, weil wir gesagt haben, dass wir ein parlamentarisches Verfahren haben; verschiedene andere, technisch für uns wichtige Kriterien wurden noch festgelegt. Es hat im Positiven, aber nicht im Negativen noch Anpassungen gegeben.

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