Schelbert Louis · Nationalrat · 2013-12-12
Schelbert Louis · Nationalrat · Luzern · Grüne Fraktion · 2013-12-12
Wortprotokoll
Namens der Kommissionsminderheit beantrage ich, auf die Vorlage einzutreten.
Inhaltlich geht es um Folgendes: Frankreich wollte mit der Schweiz das Doppelbesteuerungsabkommen zu Erbschaftssteuern neu verhandeln. Da andernfalls die Kündigung drohte, liess sich die Schweiz darauf ein. Neu wird für Erbschaften die sogenannte Anrechnungsmethode eingeführt. Die im einen Staat erhobenen Steuern werden im anderen Staat angerechnet. Frankreich könnte neu Erbanteile von Liegenschaften in der Schweiz besteuern. Beteiligungsrechte an Immobiliengesellschaften von mehr als 50 Prozent würden aus Transparenzgründen wie Immobilienbesitz besteuert. Materiell ergäbe dies Mehrerträge für den französischen Fiskus. Die am stärksten betroffenen Kantone befürchten deshalb Abwanderungen.
Die Grundfrage stellt sich unseres Erachtens so: Es gibt dieses Abkommen - und keine Nachverhandlungen. Dieser Auffassung sind auch der Bundesrat und die Mehrheit der Kantone. In der Finanzdirektorenkonferenz gehen die Meinungen zwar auseinander, aber der Vorstand zieht das Abkommen einem vertragslosen Zustand vor. Zur Mehrheit der Kantone zählen zum Beispiel auch die Grenzkantone Basel-Stadt und Baselland.
Öffentlich und in der Kommission wurde vieles behauptet. So hiess es, die Anrechnungsmethode widerspreche den Steuerregeln der OECD. Das ist nicht so. Zwar kennt die Schweiz landesintern mit der interkantonalen Steuerausscheidung eine andere Lösung, nämlich mit dem Grundsatz "Besteuerung am Ort der gelegenen Sache". Das heisst, eine Liegenschaft wird in dem Kanton besteuert, in dem sie sich befindet, verbunden mit einer sogenannten Steuerausscheidung. Doch es ist klar: Die Anrechnungsmethode ist internationaler Standard und entspricht den OECD-Regeln. Zudem ist die Methode im Doppelbesteuerungsabkommen zwischen Frankreich und der Schweiz von 1997 bereits verankert, in dem es um die Besteuerung von Einkommen und Vermögen geht.
Widerstand erwächst im Weiteren der verlangten Transparenz der Besteuerung indirekt gehaltener Immobilien. Doch auch das ist nicht neu, auch Steuertransparenz ist im Doppelbesteuerungsabkommen von 1997 schon vorgesehen.
Die Gegnerschaft ist in der Westschweiz am stärksten. Sie befürchtet wegen des erneuerten Abkommens gewisse Abwanderungen und damit den Verlust bisheriger Vorteile. Diese Möglichkeiten lassen sich grundsätzlich nicht bestreiten. Das Problem ist nur: Wenn es kein Abkommen gibt, ändert sich am französischen Steuerrecht nichts, die Abwanderungen drohen so oder so. Hingegen enthält ein vertragsloser Zustand das Risiko von Doppelbesteuerungen. Die Anrechnung wäre nicht vertraglich gewährleistet, und Betroffene in der Schweiz würden der einseitigen Änderung des französischen Rechts unterstehen.
Die Schweiz kann Frankreich nicht vorschreiben, ob und wie es Erbschaften besteuern will oder muss. Das Gleiche gilt umgekehrt; jedes Land kann nach seinem Steuerrecht verfahren. Es gibt eine Ausnahme: Es darf nicht zu "doppelten Nichtbesteuerungen" kommen. Wenn die Schweiz Erbschaften nicht besteuert, können Erben deswegen der Erbschaftsbesteuerung in Frankreich nicht entrinnen. Es fliesst in diesem Fall der gesamte Steuerertrag nach Frankreich. So oder so verbessert sich daher die Ausgangslage für die Volksinitiative zur Einführung einer eidgenössischen Erbschaftssteuer, und möglicherweise ist ein guter Teil des Widerstands gegen dieses Abkommen genau darauf zurückzuführen.
Die Kommissionsminderheit lehnt auch den Eventualantrag der Mehrheit auf Rückweisung ab. Dieser verlangt Bestimmungen, wie sie das Abkommen mit Deutschland enthält. Die vorberatende Kommission hat zu diesem und anderen Punkten Experten angehört. Professor Robert Waldburger bewertete den Inhalt so: Es gebe, so sagte er, im Abkommen mit Deutschland im Vergleich zwei bessere, aber auch zwei schlechtere Punkte. Tatsache ist: Die Aussicht auf ein Abkommen, das für die Schweiz nur Vorteile hat, ist eine Illusion.
Wie auch immer: Alles deutet darauf hin, dass es kein anderes, kein besseres Abkommen mit Frankreich gibt. In den Augen der Minderheit lohnt sich daher ein Hosenlupf nicht.
Bitte treten Sie auf die Vorlage ein.