Amstutz Adrian · Nationalrat · 2013-12-12
Amstutz Adrian · Nationalrat · Bern · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2013-12-12
Wortprotokoll
Im Jahre 2012 wurden von Ärzten bei Zwangsausschaffungen dreimal gegen den Willen der Auszuschaffenden Beruhigungsmittel verabreicht; so äusserte sich gemäss Zeitungsbericht jedenfalls die Sprecherin des Bundesamtes für Migration. Das hat bei der Asylbetreuungsindustrie die üblichen Empörungsreaktionen ausgelöst. Ich muss zugeben, dass sich die gesetzlichen Grundlagen in diesem Bereich nicht als klar erweisen. Das hat die SVP denn auch zum Handeln veranlasst. Wir sind der Meinung, dass Arzneimittel bei Zwangsausschaffungen verwendet werden dürfen, wenn sie als Ultima Ratio zur Durchsetzung der Zwangsmassnahme notwendig sind.
Sie wissen, dass heute der ungenügende, ja unglaubwürdige Vollzug im Asylbereich ein wesentlicher Grund für die hohen Gesuchszahlen ist. Die Schlepper und gewisse Hilfswerkvertreter instruieren die Auszuschaffenden und sagen ihnen, dass sie bei genügend Widerstand in unserem Land bleiben können. Das spricht sich natürlich schnell herum. Es ist unabdingbar, dass die nach einem rechtsstaatlich sauberen und sehr langwierigen Asylverfahren abgewiesenen Asylbewerber das Land verlassen, notfalls auch durch eine Zwangsausschaffung.
Es darf doch nicht weiterhin so sein, dass Begleitpersonen, insbesondere Polizisten, die ihre Aufgabe im Auftrag des Staates erfüllen, von den Auszuschaffenden angespuckt, beschimpft, gebissen und geschlagen werden und das letztlich noch mit dem Erfolg gekrönt wird, dass diese dableiben können. Wir sind überzeugt, dass schon durch das Wissen der Auszuschaffenden darum, dass als Ultima Ratio auch Arzneimittel eingesetzt werden könnten, die Bereitschaft zur Kooperation wesentlich verbessert werden kann.
Ein negativer Asylentscheid steht am Ende eines rechtsstaatlichen Verfahrens, während dem die Asylbewerber Rechtsbeistand bekommen haben und von Anwälten, Übersetzern, Hilfsorganisationen und Menschenrechtlern unterstützt worden sind. Justizministerin Sommaruga selber sagte einst, die Schweiz müsse zu Zwangsausschaffungen als letzter Möglichkeit stehen, wenn nötig auch dazu, dass Auszuschaffende an Händen und Füssen gefesselt und an einen Rollstuhl gebunden in ein Flugzeug gebracht werden müssten. Dass Zwangsfesselung, Helm und Spuckschutz weniger schlimm sind als ein Beruhigungsmittel, möchte ich persönlich doch bezweifeln.
Ich bitte Sie deshalb, der parlamentarischen Initiative Folge zu geben.