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preparatory:AB 148136

Schneider-Ammann Johann N. · Bundesrat · Bern · 2011-04-14

Wortprotokoll

Ich kann mit einer Ausnahme alles bestätigen, was Herr Tschümperlin eben gesagt hat, nämlich dass Artikel 64a der Bundesverfassung den Auftrag erteilt, die Grundsätze für die Weiterbildung festzulegen. Ich kann bestätigen, dass mein Departement den Auftrag hat, bis Ende dieses Jahres einen Vernehmlassungsentwurf für ein Weiterbildungsgesetz ohne Fördertatbestände vorzulegen. Ich kann bestätigen, dass am Entwurf gearbeitet wird und dass die Expertenkommission eingesetzt ist. Der Entwurf wird sich vor allem auf die Grundsätze konzentrieren. Aber die Grundsätze beziehen sich dann natürlich auf die Spezialgesetze, die folgen müssen. Die Elternbildung ist ein konkreter Fördertatbestand. Die Kantone sind nicht ausser Acht zu lassen, die Kompetenzen sind vor allem dort. Wir sind also an der Arbeit. Die Diskussion wird starten können, wenn der Vernehmlassungsentwurf vorliegt, und so gesehen ist aus Sicht des Bundesrates die Motion nicht mehr nötig.

Im Unterschied zum Motionär beantrage ich, dieser nicht zuzustimmen.

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