Schelbert Louis · Nationalrat · 2011-04-14
Schelbert Louis · Nationalrat · Luzern · Grüne Fraktion · 2011-04-14
Wortprotokoll
Die Fraktion der Grünen beantragt Ihnen, nicht auf den Entwurf gemäss parlamentarischer Initiative "Erhalt des Viehexportes aus der Schweiz" einzutreten. Die Initiative steht quer zur beschlossenen Landwirtschaftspolitik: Sie will eine Subventionsart wiedereinführen, die erst auf Anfang 2010 abgeschafft worden ist. Leider ist auch eine Mehrheit der Kommission für Wirtschaft und Abgaben der Meinung, dass die Subventionierung des Viehexportes keine zwei Jahre nach ihrer Abschaffung wieder zum Instrumentarium der Landwirtschaftspolitik gehören solle.
Die aktuelle Landwirtschaftspolitik baut Marktstützungsmassnahmen Schritt für Schritt ab und setzt stattdessen verstärkt auf Direktzahlungen. Das halten wir Grünen im Grundsatz für richtig, deshalb unterstützen wir die entsprechenden Bestrebungen des Bundesrates. Nach unserem Dafürhalten müssen in Zukunft aber die leistungsbezogenen Direktzahlungen noch stärker zum Zug kommen. Die pauschalen Direktzahlungen führen nicht wirklich zum Ziel, sie sind nicht effizient genug. Für entscheidend halten wir, dass die Mittel für das Erbringen von gemeinwirtschaftlichen Leistungen eingesetzt werden; die Direktzahlungen sind an konkrete Leistungen zu knüpfen. Das bäuerliche Einkommen würde damit nicht geschmälert, die Landwirtschaft aber besser, zielgerichteter steuerbar.
Von dieser Zielsetzung weicht die vorliegende Initiative komplett ab, und wir halten das für ebenso komplett falsch. Wie verkehrt es ist, zeigt sich am klarsten daran, dass die Mittel für die Exportsubventionen von den Direktzahlungen stammen würden: Die Kredite würden bei den Beiträgen für die Haltung von raufutterverzehrenden Nutztieren abgezwackt. Dabei ist zweifelhaft, dass tatsächlich die Viehverkäufer, die Bauern, als grösste Nutzniesser aus dem Ganzen hervorgehen würden. Zu befürchten ist vielmehr, dass einige wenige Viehhändler ein gutes Geschäft machen würden.
Wir Grünen halten dafür, dass Viehhaltung und Viehzucht gezielt unterstützt werden sollen. Das ist auch mit dem geltenden Recht möglich, auch und gerade im Berggebiet; das geht wie gesagt mit Direktzahlungen. Dieser Weg ist im Übrigen - im Unterschied zu den jetzt zur Diskussion stehenden Exportsubventionen - mit dem internationalen Recht vereinbar.
Aus den dargelegten Gründen bitten wir Sie, den Antrag der Kommissionsmehrheit abzulehnen, der Minderheit zu folgen und nicht auf die Vorlage einzutreten.