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Walter Hansjörg · Nationalrat · 2011-04-14

Walter Hansjörg · Nationalrat · Thurgau · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2011-04-14

Wortprotokoll

Es trifft zu, dass im Dezember 2005 die WTO-Ministerkonferenz in Hongkong den Ausstieg aus den Exportsubventionen bis 2013 empfohlen hat. Und wir wissen jetzt alle, dass die Doha-Runde stockt, nicht weitergeht und möglicherweise abgebrochen wird, weil sie überaltert ist. Die Beratungen dauern nun schon zehn Jahre, die Welt hat heute andere Probleme als die, worüber 2001 in Doha verhandelt wurde. Weder die EU noch die USA haben die Agrargesetzgebung im Hinblick auf Exportsubventionen bis heute angepasst, die Schweiz mit der AP 2011 schon.

Der Schweizerische Bauernverband unterstützt den Ausstieg aus den Exportsubventionen, sofern das überall gemacht wird. Die Verwaltung hat es aber unterlassen, zu diesem Ausstieg Alternativen zu bieten, und das hat uns natürlich schon enttäuscht. Wir haben in der Schweiz einen hohen administrativen Aufwand für den Export: tierärztliche Kosten, Quarantänekosten. Die entsprechenden Handelsorganisationen müssen das volle Delkredererisiko übernehmen. Wir haben keine Exportrisikogarantie für den Viehexport, und es trifft also nicht zu, dass diese Viehhandelsorganisationen, die dieses Geschäft betreiben, entsprechend vergoldet werden. Hier ist eine Leistung dahinter. Das müssen wir zur Kenntnis nehmen.

Was hat das für Auswirkungen gehabt? Vor der BSE-Krise hat die Schweiz zwischen 12 000 und 15 000 Rinder exportiert, und 2009 immerhin noch 5900, 2010 waren es noch 555, bei gleichen Marktverhältnissen. Das kann es wohl nicht sein. Deshalb schlagen wir mit der parlamentarischen Initiative Bigger vor, nun - um die Märkte nicht zu verlieren - wieder Exportsubventionen zu sprechen, und zwar einen Pauschalbetrag nicht von 1000, sondern von etwa 600 Franken pro Stück Vieh. Das entspricht den administrativen Exportkosten, die entstehen.

Sollte in einer späteren Phase wirklich auf diese Exportsubventionen verzichtet werden müssen, dann gäbe es Alternativen. Es könnten zum Beispiel, wie in der EU, auch Transportentschädigungen bezahlt werden; es könnten Delkredererisiken à la Exportrisikogarantie übernommen werden, Tierarztkosten könnten direkt vergütet werden - was dann wieder WTO-konform wäre. Wir dürfen jetzt die Märkte nicht verlieren. Die Bauern profitieren davon - Herr Aebi hat in seiner Frage darauf hingewiesen -; es gibt einen höheren Preis. Der Viehexport ist wirklich etwas Sinnvolles. Man überlastet damit die Märkte nicht. Wenn die Tiere von den Alpen kommen - das ist praktisch nur im Herbst der Fall, wenn der Winter kommt -, wenn die Tiere wieder eingestallt werden müssen, kommt es immer wieder zu einem Marktzusammenbruch im Fleischbereich.

Ich bitte Sie also höflich, einzutreten, hier zuzustimmen und damit diese Massnahme zu unterstützen. Die Finanzierung erfolgt innerhalb des Zahlungsrahmens für die Landwirtschaft.

Wenn wir jetzt noch einen Ausblick auf die Agrarpolitik 2014-2017 machen, so ist gerade das wieder ein klares Beispiel für ein Ziel: Wir wollen den Export von Schweizer Vieh ins Ausland fördern, vor allem auch in den Osten, für den unser robustes Bergvieh geeignet ist; es kann dort unter schwierigen Verhältnissen in Produktion gehen. Wir haben hier mit diesen Beiträgen eine solche Massnahme, wie auch immer man diese Beiträge bezeichnet. Wir machen damit Exportförderung - das wäre der korrekte Begriff - und sprechen nicht Subventionen oder Exportsubventionen.

Ich danke Ihnen für Ihr Verständnis.