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Graf Maya · Nationalrat · 2011-04-14

Graf Maya · Nationalrat · Basel-Landschaft · Grüne Fraktion · 2011-04-14

Wortprotokoll

Alle sechs vorliegenden Standesinitiativen entsprechen dem Kernanliegen der parlamentarischen Initiative Marty Kälin 07.417, "Grenzkontrollen und Tiertransporte". Dieses Geschäft ist aber erledigt, da der Ständerat zweimal Nichteintreten auf den von der WBK-NR ausgearbeiteten Gesetzentwurf beschlossen hatte, das letzte Mal am 14. Dezember 2010 mit Stichentscheid des Ständeratspräsidenten.

Die vorliegenden sechs Standesinitiativen fordern den Bundesrat auf, die Durchfuhr von lebenden Schlachttieren durch die Schweiz zu verbieten. Die Begründung war und ist, dass das bisher in der Tierschutzverordnung geregelte Strassentransitverbot von Rindern, Schafen, Ziegen und Schweinen im Rahmen des neuen Landwirtschaftsabkommens mit der EU unter Druck geraten könne. Daher brauche es eine Regelung auf Gesetzesstufe.

Den drei vorliegenden Standesinitiativen der Kantone Bern, St. Gallen und Freiburg hatten sowohl die nationalrätliche wie die ständerätliche Kommission für Wissenschaft, Bildung und Kultur Folge gegeben. Die WBK des Ständerates beschloss jedoch, auf die Ausarbeitung eines Erlassentwurfes zu verzichten, und beantragte in der Folge die Abschreibung dieser ersten drei Kantonsinitiativen. Der Ständerat stimmte dieser Abschreibung am 29. September 2010 zu. Die WBK-NR hingegen beschloss an ihrer Sitzung vom 1. April 2011, diese drei Standesinitiativen Bern, St. Gallen und Freiburg nicht abzuschreiben. Ebenso entschied sie gleichentags, den drei weiteren Standesinitiativen Zürich, Luzern und Basel-Landschaft Folge zu geben, obwohl hier der Ständerat am 29. September 2010 beschlossen hatte, keine Folge zu geben.

Warum beantragt Ihnen die WBK-NR nun, ganz im Gegensatz zum Ständerat, sowohl die ersten drei Standesinitiativen nicht abzuschreiben als auch den drei folgenden Standesinitiativen Folge zu geben? Die Kommission begrüsst zwar, dass der Bundesrat auf den 1. April 2011 die Bestimmungen in der Tierschutzverordnung für die Schlachttiertransite durch die Schweiz nun von den Schweinen, Schafen, Rindern und Ziegen auch auf Pferde und Geflügel ausgedehnt hat.

Sie anerkennt den Einsatz des Bundesrates im Rahmen der Verhandlungen mit der EU. Für die Schweiz ist dieser Bereich wichtig, möchte sie doch angesichts der aus Tierschutz- und tierseuchenpolizeilichen Gründen unhaltbaren Zustände bei den EU-Tiertransporten nicht zur Drehscheibe werden. Damit sie das auch in Zukunft nicht wird, muss ein explizites Transitverbot für lebende Schlachttiere - davon ist die Mehrheit der Kommission überzeugt - im Tierschutzgesetz verankert werden. Die Kommission vertritt die Ansicht, dass nur eine Regelung auf Gesetzesstufe ein längerfristiges Bestehen der heutigen Regelung garantiert und dem Bundesrat in den Verhandlungen mit der EU den Rücken stärkt. Die vorliegenden sechs Kantonsinitiativen verlangen vom Bund denn auch ganz ausdrücklich eine solche Regelung. Die WBK war der Ansicht, es könne nicht einfach über das berechtigte Anliegen der sechs Kantonsparlamente hinweggegangen werden.

Die WBK beantragt Ihnen aufgrund dieser Überlegungen mit 19 zu 3 Stimmen bei 2 Enthaltungen, die drei Standesinitiativen Bern, St. Gallen und Freiburg nicht abzuschreiben, und mit 20 zu 3 Stimmen bei 2 Enthaltungen, den drei Standesinitiativen Zürich, Luzern und Basel-Landschaft Folge zu geben.

Ich bitte Sie, der Kommission zu folgen. Die ständerätliche Kommission müsste sich dann erneut mit den Forderungen der sechs Kantone befassen.

[VS]