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Fehr Hans-Jürg · Nationalrat · 2011-04-14

Fehr Hans-Jürg · Nationalrat · Schaffhausen · Sozialdemokratische Fraktion · 2011-04-14

Wortprotokoll

Walter Müller hat wahrscheinlich die Ausgangsüberlegungen, die hinter Freihandelsabkommen dieser Art stecken, am besten zusammengefasst. Er geht nämlich von der Behauptung oder stillschweigend von der These aus, dass Freihandel a priori für beide an einem Vertrag beteiligten Länder oder Volkswirtschaften positiv sei, weil er Wachstum auslöse. Sie haben das fast wörtlich so gesagt, Herr Müller. Aber Wachstum ist nicht gleichbedeutend mit Entwicklung. Wachstum betrifft sehr oft nur die herrschenden Klassen, ist sehr oft nur gleichbedeutend mit Bereicherung der Oberschichten bei gleichzeitiger Verarmung der Völker, beim gleichzeitigen Verharren dieser Bevölkerungen in Ausbeutung, Ausgrenzung und Rechtlosigkeit. Wir erleben das doch gerade jetzt in Nordafrika, Herr Müller. Das sind alles Länder - oder viele davon, Ägypten, Tunesien -, die ein Netz von bilateralen Freihandelsabkommen haben, die in den letzten Jahren Wachstum nachgewiesen haben, und die breiten Massen der Bevölkerungen sind auf dem miserablen Lebensstandard sitzengeblieben, den sie schon immer hatten.

Handel löst nicht von vornherein positive Entwicklungen aus, aber er kann es. Damit es aber wirklich zu mehr Lebensqualität für die Bevölkerungen führt, muss man dem Handel Ziele vorgeben. Damit die positiven Effekte auch unten ankommen und nicht oben in der Gesellschaft klebenbleiben, muss man dem Handel Ziele vorgeben - zum Beispiel in einem Freihandelsabkommen.

Herr Müller, wenn Sie "neokolonialistisch" sagen - Sie haben zwar "neokommunistisch" gesagt, aber wahrscheinlich wollten Sie "neokolonialistisch" sagen -, wenn Sie also sagen, wir würden diesen Ländern vom Westen aus quasi arrogant unsere Massstäbe aufdrücken, vergessen Sie, dass wir hier von Völkerrecht reden. Die Menschenrechte stehen in der Grunderklärung der Vereinten Nationen, sie sind von allen Nationen unterschrieben, mit denen wir Freihandelsabkommen abschliessen. Die Kernarbeitsnormen der Internationalen Arbeitsorganisation sind Völkerrecht und von allen Ländern unterschrieben, mit denen wir bilaterale Abkommen abschliessen. Und das gilt auch für die ökologischen Mindeststandards, von denen wir reden - Kyoto-Protokoll oder [PAGE 749] was auch immer. Das ist alles völkerrechtlich gesichert und auch von den Ländern des Südens so akzeptiert worden.

Es kommt Folgendes dazu, das vergessen Sie immer: Wenn wir die Integration von sozialen, menschenrechtlichen oder ökologischen Standards in Freihandelsabkommen fordern, verlangen wir nichts anderes als die Umsetzung unserer Bundesverfassung. In der Bundesverfassung ist klar festgelegt, welche Ziele die Aussenpolitik der Schweiz verfolgen soll: die Armut auf der Welt bekämpfen, der Demokratie zum Durchbruch verhelfen, der Nachhaltigkeit zum Durchbruch verhelfen, dem Frieden zum Durchbruch verhelfen. Das sind unsere Verfassungsziele. Dem, Herr Müller, muss sich auch die Wirtschaft unterordnen. Wirtschaft ist kein Selbstzweck. Wirtschaft muss anderen, höheren Zwecken dienen, muss den Menschen dienen, muss die Lebensqualität der Bevölkerung verbessern.

Wir haben in diesem Saal vor ein paar Wochen ein Abkommen verabschiedet, das ein positives Beispiel darstellt, ein Abkommen, dem wir zustimmen konnten. Ich meine das Internationale Kakao-Übereinkommen mit Brasilien und der Elfenbeinküste, also ein Abkommen mit genau jenen Ländern, von denen man immer sagt, sie würden sich gegenüber solchen Nachhaltigkeitsbestimmungen verschliessen. Dort steht das aber drin, perfekt. So möchten wir es haben. So möchten wir es eben auch in den bilateralen Handelsabkommen haben.

Bei diesem speziellen Fall, Herr Bundesrat Schneider-Ammann, kommt hinzu, dass Peru ein Schwerpunktland der Entwicklungszusammenarbeit Ihres Departementes ist. Peru ist ein Schwerpunktland des Seco. Wir sind daher der Meinung, dass wir in Peru Entwicklungszusammenarbeit leisten müssen, um dort den Fortschritt zu beschleunigen. Umso mehr müssen wir doch flankierend die Handelspolitik - und auch die Steuerpolitik - in den Dienst dieser Entwicklungszusammenarbeit stellen. Wir dürfen nicht das Risiko eingehen, dass wir mit Freihandel das Gegenteil von dem bewirken, was wir mit der Entwicklungszusammenarbeit anstreben. Das könnte nämlich der Fall sein.

Das sind die Gründe, warum wir das Geschäft zurückweisen müssen. Wir müssen das machen, was wir gestern bei den Doppelbesteuerungsabkommen gemacht haben: Die Sache an den Absender zurückgeben, nachverhandeln lassen und das in die Verhandlungen hineinbringen, was unbedingt hineingehört.