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Schneider-Schneiter Elisabeth · Nationalrat · 2012-06-04

Schneider-Schneiter Elisabeth · Nationalrat · Basel-Landschaft · Fraktion CVP-EVP · 2012-06-04

Wortprotokoll

Sie haben es gehört: Bei Artikel 12 geht es darum, dass Ratsmitglieder, welche vom Bundesrat zu bilateralen Besuchen und Konferenzen im Inland oder Ausland eingeladen werden, ein Taggeld erhalten sollen. Die bisherige Praxis ist in der Regel so, dass der Bundesrat in diesen Fällen lediglich die anfallenden Kosten für die Reise und Unterbringung übernimmt, das Parlamentsmitglied aber kein Taggeld erhält. Eine Minderheit der Kommission ist der Meinung, dass der Bundesrat diese Kosten zu tragen habe. Eine Mehrheit der Kommission meint, dass derartige Delegationen auch im Interesse des Parlamentes seien und gerade damit die Wirksamkeit der internationalen Tätigkeit verbessert werden könne. Es könne ja nicht sein, dass die Leute der Verwaltung, welche den Bundesrat an derartige Anlässe begleiten, entschädigt würden und ein Parlamentsmitglied keine Entschädigung erhalte.

Ich bitte Sie im Namen der Kommission, der Mehrheit zu folgen.

Zu Artikel 13: Dieser Artikel betrifft die finanzielle Unterstützung der parlamentarischen Freundschaftsgruppen, welche Beziehungen zu anderen Staaten pflegen. Der Ständerat hat einen Passus eingefügt, welcher diesen Gruppen die Möglichkeit gibt, der Koordinationskonferenz begründete Gesuche um finanzielle Beiträge zu unterbreiten. Es geht einerseits um Aktivitäten unserer Freundschaftsgruppen im Ausland, andererseits aber auch um finanzielle Beiträge an den Aufenthalt von Freundschaftsgruppen aus dem Ausland in der Schweiz. Die Mehrheit der Kommission vertritt die Meinung, dass die Zahl der parlamentarischen Freundschaftsgruppen zu gross sei und die Tätigkeiten zu vielfältig seien. Der Aufwand lasse sich nur sehr schwer beziffern. Zudem müsse für eine finanzielle Unterstützung dieser Gruppierungen zuerst eine gesetzliche Grundlage im Parlamentsgesetz geschaffen werden. Das heisst, die gesetzliche Grundlage für den Minderheitsantrag fehlt; man müsste zuerst eine Motion einreichen, welche diese gesetzliche Grundlage schafft. Die Mehrheit war erstaunt, dass der Ständerat eine Bestimmung in diese Verordnung aufgenommen hat, welche keine gesetzliche Grundlage hat. Eine Minderheit meint, dass insbesondere für Empfänge von Parlamentariergruppen aus dem Ausland finanzielle Beiträge bereitgestellt werden müssten.

Ich bitte Sie, auch diesen Minderheitsantrag abzulehnen - insbesondere deshalb, weil die gesetzliche Grundlage fehlt - und der Mehrheit der Kommission zu folgen.