Leuthard Doris · Bundesrat · 2012-05-30
Leuthard Doris · Bundesrat · Aargau · 2012-05-30
Wortprotokoll
Der Bundesrat beantragt ja die Annahme der Motion, dies im Bewusstsein, dass sich hier gewisse Umsetzungsfragen bei diesem virtuell importierten Biogas stellen. Wir haben uns bereits im Rahmen des Postulates de Buman 11.3441, "Import von Biogas. Weg mit den administrativen und steuerlichen Hürden", und anderer, bereits angenommener Vorstösse mit dem Bereich des virtuell importierten Biogases beschäftigt. Das hat sich dann aber meistens auf die Mehrwertsteuer- und die Mineralölsteuersituation bezogen. Das hier mit der CO2-Abgabe-Befreiung ist jetzt eigentlich noch die Ergänzung zu diesem Paket.
Es gibt tatsächlich - ich kann Ihnen dann nachher vielleicht noch eine Information dazu geben - gerade in der Ostschweiz entsprechende Möglichkeiten oder Versuche bzw. bereits erfolgte Importe von Biogas und damit auch von virtuell importiertem Biogas. Die Problematik stellt sich so oder so. Natürlich muss man das irgendwo mit vernünftigem Aufwand mit der Zollbehörde und dem heute gültigen CO2-Gesetz abwickeln können. Weil wir ohnehin mit diesem Biogasprojekt befasst sind, ist das für uns nur noch ein Seitenelement, das wir auch unterstützen.
Wir meinen, gemäss dem Kyoto-Protokoll ist das auch sinnvoll. Das virtuell importierte Biogas führt nicht zu einer Einflussnahme auf die Schweizer CO2-Bilanz, da das physisch in der Schweiz verwendete Erdgas ausgewiesen werden muss und nicht das virtuell importierte Biogas. Insofern ist auch die klimapolitische Seite aus unserer Sicht unproblematisch. Mit der Verpflichtung zur Unterstellung der Akteure unter das CO2-Gesetz kann man sich das virtuell importierte Biogas als Reduktionsleistung anrechnen lassen. Das [PAGE 321] ist wahrscheinlich der wirtschaftliche Mehrwert. Wir werden das deshalb mit vernünftigem Aufwand umsetzen können.