Bruderer Wyss Pascale · Ständerat · 2012-05-30
Bruderer Wyss Pascale · Ständerat · Aargau · Sozialdemokratische Fraktion · 2012-05-30
Wortprotokoll
Zunächst möchte ich mich für die Beantwortung meiner Fragen bedanken. Ich bin nur teilweise befriedigt. Ich möchte aber ausdrücklich betonen, dass ich angesichts des Weiterzuges des Entscheides des Bundesverwaltungsgerichtes ans Bundesgericht Verständnis dafür habe, dass gewisse meiner Fragen schlicht und einfach zu früh kommen für eine verbindliche offizielle Beantwortung vonseiten des Bundesrates. Doch unabhängig von einem rechtskräftigen Entscheid halte ich es für zentral, dass die Aufgaben- und Kompetenzverteilung zwischen UVEK, Ensi und KNS überprüft wird. Ich rufe dazu auch den Bericht der IAEA-Experten vom 11. März dieses Jahres in Erinnerung, den ich in der Interpellation erwähnt habe. Mit einer gewissen Befriedigung nehme ich denn auch zur Kenntnis, dass diese Überprüfung der Aufgaben- und Kompetenzverteilung vorgenommen werden wird, unter anderem aufgrund des Berichtes der IRRS-Mission der IAEA, wie ich es in der Antwort des Bundesrates auf meine Interpellation lesen kann.
Eine zusätzliche Bemerkung: Es ist klar und offensichtlich, dass sich in dieser Sache auch die Frage der Planungssicherheit für die Betreiber akzentuiert stellt. Ich frage mich schon, auch als Vertreterin eines Standortkantons, ob eine Befristung nicht zu einer deutlichen Verbesserung der Planungssicherheit und auch der Rechtssicherheit führen könnte. Dabei müsste eine Befristung keineswegs absolut starr sein. Denkbar wären andere Lösungen, flexible Lösungen wie beispielsweise vierzig Jahre unbegrenzt, anschliessend in bestimmten zeitlichen Rahmen vertiefte Überprüfungen, befristet, z. B. nach fünf oder nach zweimal fünf oder nach zehn Jahren usw.
Wie auch immer, diese Diskussion kann jetzt nicht hier geführt werden. Sie wird aber durch den Entscheid des Bundesgerichtes, der gestern publik wurde, nicht weniger aktuell. Das Bundesgericht hat bekanntlich die aufschiebende Wirkung der Beschwerde der BKW verweigert. Der BKW ging es mit dem Begehren ja auch darum, Sicherheit zu gewinnen, Sicherheit für die Investitionsplanung zu erhalten. Das ist doch gerade der Punkt - und für mich der Schlusspunkt -: Ökonomisch betrachtet verhelfen natürlich verbindliche Zeitrahmen erheblich zu Planungs- und Rechtssicherheit. Ich denke, dieser Sache müssen wir uns zum geeigneten Zeitpunkt vertieft annehmen.