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Leuthard Doris · Bundesrat · 2012-05-30

Leuthard Doris · Bundesrat · Aargau · 2012-05-30

Wortprotokoll

Ich kann nur bestätigen, was der Kommissionspräsident gesagt hat. Es sind in den letzten drei Jahren zwölf Vorstösse zu diesen Fonds eingereicht worden; es ist ein permanentes Thema.

Die Rechte und Pflichten, Frau Ständerätin, sind im Kernenergiegesetz geregelt. Die Verantwortung liegt hier also beim Parlament. In der Verordnung präzisieren wir gewisse Modalitäten für den Stilllegungs- und den Entsorgungsfonds. Jetzt, wo mit dem absehbaren Rückbau von Kernkraftwerken auch die Ausgangslage eine andere ist, werden wir gewisse Bereiche der Verordnung einer Prüfung unterziehen: einerseits, wie Sie es in Ihrem Text auch verlangen, bezüglich Kostenteuerung und Anlagerendite, andererseits aber auch bezüglich Beobachtungsphase für geologische Tiefenlager, sofern wir auch dort irgendwann mal zu einem Entscheid kommen; diese Lager sind ja in vielen Regionen auch wieder umstritten. Solange man in der Entsorgungsfrage nicht weiterkommt, ist es halt eben auch sehr schwierig, die Kosten zu schätzen, zumal hier nach wie vor grosse Opposition und damit viele Unwägbarkeiten bestehen. Wir werden selbstverständlich die Kommission konsultieren, wenn wir dermaleinst einen Entwurf zu allfälligen Anpassungen der Verordnung haben.

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