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Leuthard Doris · Bundesrat · 2012-05-30

Leuthard Doris · Bundesrat · Aargau · 2012-05-30

Wortprotokoll

Es ist richtig, was Herr Ständerat Bischof sagt: Wir haben diverse Reklamationen der Kantone über die ENHK und deren Tätigkeit. Das hat dann einerseits zu diesem Vorstoss geführt, und dann gibt es andererseits auch die Motionen 12.3069 der FDP-Liberalen Fraktion und 12.3251 der BDP-Fraktion mit der Thematik ENHK und BLN-Gebiete auch im Lichte der Energiestrategie.

Ich möchte zwei Ergänzungen zu den Ausführungen machen. Die ENHK ist eine sehr wichtige Kommission, die in einem Zeitpunkt installiert wurde, als die Kantone im Umweltschutzrecht noch keine eigenen Behörden und Kompetenzen hatten, sodass das damals erst aufgebaut werden musste. Heute verfügen die Kantone über sehr professionelle Umweltschutzbehörden, die zum Teil eine zur Tätigkeit der ENHK auf Bundesebene analoge Beratungstätigkeit auf Ebene der Kantone vorsehen. Das führt zu gewissen Empfindlichkeiten. Erstens erachten die Kantone die ENHK quasi als überflüssig oder als Gremium, das dieselben Fragen beurteilt wie die kantonalen Umweltschutzbehörden. Zweitens haben wir ein Ressourcenproblem. Es gibt zum Teil sehr langwierige Verfahren, bis dann die Gutachten der ENHK da sind. Hier sind wir aktuell daran, die Unterstützung des Sekretariates zu verbessern, weil die ENHK-Mitglieder auch Milizpersönlichkeiten sind, und das scheint einen gewissen Einfluss zu haben angesichts der zahlreichen Fälle, die diese Kommission zu beurteilen hat, der Komplexität derselben und der Ressourcensituation. Ich denke, hier finden wir eine Lösung. Drittens gibt es den Konflikt, der auch in diesem Vorstoss aufgegriffen wird, hinsichtlich der geschützten Inventare und der Eingriffsmöglichkeiten in dieselben respektive der Lockerungsmöglichkeiten bezüglich der BLN-Gebiete.

Hier möchte ich den Ball nochmals an das Parlament zurückspielen. Die GPK ermahnt zwar den Bundesrat, den Empfehlungen aus dem Bericht 2003 zu folgen, die eine strikte Umsetzung des Natur- und Heimatschutzgesetzes und des BLN-Inventars von uns verlangen. Doch die aktuellen Vorstösse sprechen eine ganz andere Sprache. Das ist, [PAGE 325] so denke ich, ein politischer Prozess, ein Konflikt, den wir lösen müssen. Wir lösen ihn wahrscheinlich im Rahmen der Energiestrategie, wo man sich halt auch entscheiden muss. Wenn die Priorität weiterhin beim Natur- und Landschaftsschutz liegt und die Energiegewinnung diesem untergeordnet ist, haben wir ein Problem. Wenn es auf gleicher Ebene behandelt wird, weil all dies wichtige Ziele der Bundespolitik sind, finden wir eine Lösung, und das streben wir an.

Bei den BLN-Gebieten hat die ENHK einen Ermessensspielraum, wenn etwas von nationalem Interesse ist. Das ist wahrscheinlich der Lösungsansatz. Wir sind mit dem EJPD und dem ENHK in einer Diskussion zur Frage, wie man mit dem heutigen Gesetzgebungsauftrag das Kriterium des nationalen Interesses verfeinern und konkret umsetzen könnte. Ich glaube, so finden wir einen guten Vorschlag, um den Auftrag des Natur- und Landschaftsschutzes mit den möglichen Eingriffen für die Energiegewinnung vereinbaren zu können. Mit dieser optimierten Auslegung kann auch die ENHK ihre Tätigkeit fortsetzen. Aber sie muss sich heute natürlich auch an die strikten Vorgaben des Gesetzes halten.