AB 148504
Diener Lenz Verena · Ständerat · Zürich · Grünliberale Fraktion · 2012-05-30
Wortprotokoll
Zu dieser Bestimmung würde ich gerne etwas sagen, weil sie doch zu einigen Diskussionen im Nationalrat wie auch im Ständerat geführt hat.
Der Nationalrat hat in Artikel 18a Absatz 1 den Begriff "sorgfältig integrierte" durch "genügend angepasste" Solaranlagen ersetzt. Dabei ging es ihm allein darum, terminologische Widersprüche zur Energieverordnung im Zusammenhang mit der kostendeckenden Einspeisevergütung zu vermeiden. Gemäss Energieverordnung gelten Anlagen dann als sorgfältig integriert, wenn sie wirklich in die Baute integriert sind und eine Doppelfunktion wahrnehmen - so etwa, wenn Fotovoltaikmodule anstelle von Ziegeln oder Fassadenelementen verwendet werden oder wenn die Module in Schallschutzwände integriert sind. Als "sorgfältig integriert" im Sinne von Artikel 18a sollen Solaranlagen aber auch dann gelten, wenn sie die Dachfläche in der Höhe um höchstens 20 Zentimeter überragen und wenn sie diese seitlich sowie unten und oben nicht überragen. Aus diesem Grund darf in der Tat nicht ein bereits belegter Begriff, nämlich "sorgfältig integriert", verwendet werden. [PAGE 309]
Das ist der Grund, warum Ihnen Ihre Kommission beantragt, sich hier dem Nationalrat anzuschliessen.