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preparatory:AB 148506

Diener Lenz Verena · Ständerat · Zürich · Grünliberale Fraktion · 2012-05-30

Wortprotokoll

Die vom Nationalrat hier beschlossene Ergänzung bezweckt letztlich einen effektiveren Kulturlandschutz. Aus dem verfassungsrechtlichen Grundsatz der haushälterischen Bodennutzung leitet sich das Prinzip ab, zusammenhängende Flächen einzuzonen. Bereits aus diesem fundamentalen Grundsatz der Raumplanung folgt zwangsläufig, dass die Einzonung nicht zu einem Flickenteppich und damit auch zu keiner Zerstückelung des Kulturlandes führen darf. Aus dieser Überlegung heraus wäre die vom Nationalrat beschlossene Ergänzung von Absatz 3 nicht unbedingt nötig. Aus politischen Gründen kann diese Verdeutlichung jedoch nützlich sein.

Ihre Kommission beantragt Ihnen daher, sich hier dem Nationalrat anzuschliessen und die Differenz so auszuräumen.