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Schneider-Ammann Johann N. · Bundesrat · 2012-05-30

Schneider-Ammann Johann N. · Bundesrat · Bern · 2012-05-30

Wortprotokoll

Frau Ständerätin Häberli-Koller will die Bemessung der Höhe der Busse bei einem Verstoss an die Höhe der Auftragssumme knüpfen. Die kantonalen Behörden, welche diese Bussen verfügen, sind ans Verhältnismässigkeitsprinzip gebunden. Bei der Bemessung der Busse tragen die kantonalen Behörden der Schwere des Vergehens Rechnung - und nicht dem Auftragsvolumen. Die Verhältnismässigkeit der Busse kann nicht an das Auftragsvolumen geknüpft werden. Diese beiden Faktoren stehen in keinem Zusammenhang. Es könnte ja sein, dass ein Auftragsvolumen von 50 000 Franken zur Diskussion steht, dass für die Erledigung des Auftrags drei Arbeitnehmer eingesetzt wurden und dass eine ganz minime Unterschreitung des Mindestlohns - im ganz bescheidenen Frankenbereich - festgestellt würde. In einem solchen Fall eine Busse in der Grössenordnung von 5000 Franken auszusprechen wäre wohl unverhältnismässig.

Deshalb bitte ich Sie, den Antrag Häberli-Koller abzulehnen.

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