Lexipedia

preparatory:AB 148569

Schneider-Ammann Johann N. · Bundesrat · Bern · 2012-05-30

Wortprotokoll

Mit der Ausgestaltung und vor allem mit der Durchsetzung der flankierenden Massnahmen steht und fällt die Akzeptanz der Personenfreizügigkeit; das wissen wir. Mit der Personenfreizügigkeit steht und fällt letztlich unser bilaterales Vertragsverhältnis mit der Europäischen Union. Ich mache in diesem Rat einmal mehr auf die Wichtigkeit unseres Verhältnisses zur der Europäischen Union aufmerksam. Ich erinnere Sie daran, dass 60 Prozent unserer Exporte in die EU gehen und 80 Prozent unserer Importe aus der EU kommen, dass wir jeden dritten Franken mit der EU verdienen und dass damit auch jeder dritte Franken vom Verhältnis zur der EU abhängt. Das allein muss uns die Ernsthaftigkeit der bilateralen Verträge, der Personenfreizügigkeit und damit auch der flankierenden Massnahmen in Erinnerung rufen.

Die flankierenden Massnahmen sollen aber nicht nur wirken, sie müssen vor allem auch EU-tauglich sein. Mit der Vorlage des Bundesrates verstärken wir deren Wirkung und bleiben dennoch EU-kompatibel im Sinne des Bilateralismus. Die Schweizer Unternehmen müssen sich genauso wie ausländische Unternehmen an die Vorschriften halten; ich habe das gestern im Nationalrat betont, und ich wiederhole es in diesem Rat. Es gibt eine sogenannte Meistbegünstigung; es gibt also keine Marktverzerrung, und es gibt keine Diskriminierung. In unserem Land ist das in der Regel kein Thema; es ist aber das Thema, wenn man in der europäischen Umgebung auf die Personenfreizügigkeit und die flankierenden Massnahmen angesprochen wird.

Weil es Missstände gibt - sie sind nicht zu übersehen -, werden die flankierenden Massnahmen jetzt verstärkt. Wir tun dies dringlich, ohne dass wir es überstürzen. Wir regeln die Scheinselbstständigkeit - ich führe das im Moment nicht weiter aus -, und wir regeln die Mindestlöhne in den Normalarbeitsverträgen. Wir brauchen auch die Möglichkeit, Sanktionen gegenüber Arbeitgebern auszusprechen, die sich nicht an die erleichtert allgemeinverbindlich erklärten Gesamtarbeitsverträge halten. Es geht auch um die Dienstleistungssperren.

Die Pièce de Résistance sind sicherlich die Fragen betreffend die Solidarhaftung und die Subunternehmerketten. Sie wissen, der Nationalrat hat gestern zugunsten des geltenden Rechts entschieden. Ihre vorberatende Kommission empfiehlt Ihnen, die Vorlage zu trennen und die Solidarhaftung, die Frage der solidarischen Haftung bei Subunternehmerverhältnissen, in einer zweiten Vorlage zu beraten.

Ihre Kommission hat einen Bericht in Auftrag gegeben. Ich habe diesen Auftrag entgegengenommen. Ich habe schon in der Kommission gesagt, dass dieser Bericht rechtzeitig für die Sitzungen der WAK im August 2012 zur Verfügung stehen wird, damit wir die parlamentarische Diskussion in der kommenden Herbstsession führen können.

Es gibt Handlungsbedarf. Für mich geht es also weniger um die Frage, ob wir die Frage der Solidarhaftung behandeln wollen, sondern vielmehr um die Frage, wie wir das tun sollen. Wir werden Ihnen Vorschläge unterbreiten, die von einer Minimalvariante über Zwischenvarianten bis zu einer Maximalvariante reichen werden. Ich verhehle nicht, dass mir die Formulierung der WAK-NR viel zu weit ging. Das wäre eine sehr strenge Form gewesen, denn die ganze Subunternehmerkette ist betroffen. Wir wollen in der Zeit, die zur Verfügung steht, noch einmal der Frage nachgehen: Braucht es das wirklich? Und weil der Erstunternehmer gemäss der nationalrätlichen Formulierung keine Möglichkeit hat, die Erfüllung seiner gesetzlichen Pflicht nachzuweisen, damit er sich entlasten kann, muss auch diese Frage abgeklärt werden.

Ein weiteres Element, das in diesem Kontext einer sehr sorgfältigen Prüfung bedarf, ist die Frage des finanziellen Risikos für den Erstunternehmer. Dies wurde heute Morgen hier in der Eintretensdebatte auch angesprochen, und es gab gestern im Nationalrat darüber eine gewichtige Diskussion. Wenn Sie als Erstunternehmer für alle Ihre Subunternehmer geradestehen müssen und deren Leistungsfähigkeit und Verhältnisse vielleicht nicht bis auf das letzte Jota kennen, laden Sie sich ein gewisses Risiko auf. Und damit müssen Sie umgehen können, denn dies könnte dann auch Kosten verursachen und zur Konsequenz haben, dass vielleicht auch Finanzierungszusagen nicht mehr zu ausreichend attraktiven Konditionen gemacht werden.

Es gibt also eine grosse Vielfalt von Fragen, die geprüft werden müssen und denen wir nachgehen. Wir haben mit der Arbeit begonnen; das Seco ist daran, den Bericht zu erstellen. Für diesen Bericht nehmen wir Ihre Aussagen aus der Kommission mit, auch Ihre Aussagen aus der heutigen Debatte und die Wortmeldungen aus der gestrigen Debatte im Nationalrat sowie jene aus der nationalrätlichen Kommission. Ich sage Ihnen zu, dass Sie einen sorgfältig erarbeiteten Bericht bekommen werden. So können wir auf fundierten Grundlagen miteinander die Diskussion führen. Dieser Bericht wird nicht einfach nur im Seco bearbeitet, er wird auch von einer Arbeitsgruppe begleitet, in welcher die Kantone und die Sozialpartner vertreten sind. Wir werden auch Konsultationen durchführen, und wir werden die rechtlichen Fragen klären, sodass wir die Diskussion auch diesbezüglich auf gesicherter Grundlage weiterführen können. Dies in aller Kürze.

Ich lade Sie ein, auf die Vorlage einzutreten; ich lade Sie ein, dem bundesrätlichen Entwurf zu folgen. Ich lade Sie auch ein, den kleinen Präzisierungen zuzustimmen - ich meine damit die Zwei-Tage-Regel für den Nachweis, und ich meine damit die Meldung der Löhne im Rahmen des Meldeverfahrens; wir kommen darauf in der Detailberatung zu sprechen -, und ich lade Sie ein, bei Artikel 5 des Entsendegesetzes und in Analogie dazu natürlich auch bei Artikel 8 des Bundesgesetzes über das öffentliche Beschaffungswesen im Moment beim bestehenden Recht zu bleiben.

So viel meinerseits zum Eintreten.