preparatory:AB 148573
Schneider-Ammann Johann N. · Bundesrat · Bern · 2012-05-30
Wortprotokoll
Der Bundesrat kann mit der Formulierung gemäss Kommissionsmehrheit leben, also mit der Präzisierung, dass die Nachfrist maximal zwei Tage beträgt. Wir gehen davon aus, dass die Kontrollorgane so oder so eine ganz kurze Frist ansetzen. Die Papiere lassen sich auch in ganz kurzer Zeit beibringen, elektronisch sowieso. Ich teile die Ansicht von Herrn Föhn, dass es natürlich nicht zu Arbeitsunterbrüchen kommen darf.
Wie gesagt: Der Bundesrat kann sich auch mit der präzisierenden Formulierung gemäss Kommissionsmehrheit anfreunden.