Fetz Anita · Ständerat · 2012-06-07
Fetz Anita · Ständerat · Basel-Stadt · Sozialdemokratische Fraktion · 2012-06-07
Wortprotokoll
Zuerst möchte ich dem Bundesrat danken, dass er das Postulat annimmt, und Ihnen kurz darstellen, was die Absicht des Postulates ist, das ja von einem Kollegen bestritten wird.
Wie Sie wissen, ist die Schuldenbremse nächstes Jahr zehn Jahre alt. Sie ist sozusagen unser Exportschlager geworden. Sie hat sich bewährt, und der Bundesrat wird einen entsprechenden Bericht machen. Ich möchte, dass er in diesem Bericht auch Varianten aufzeigt, wie das Ausgleichskonto allenfalls weiterentwickelt werden könnte. Auf dem Ausgleichskonto sind, Stand letztes Jahr, etwas über 15 Milliarden Franken zwischendeponiert. Sie wissen ja, unsere Schuldenbremse ist zwar gut, aber auch radikal; das werden Sie dann auch bei der Staatsrechnung sehen. Ich nenne das eine "Sudden death"-Schuldenbremse: Kaum gibt es einen Überschuss, egal, ob er geplant ist oder ungeplant, wird er unkommentiert in den Schuldenabbau transportiert, ohne dass das Parlament darüber diskutiert hätte. Ursprünglich [PAGE 493] war die Idee des Bundesrates, dass die Schuldenbremse so aussieht, dass das Parlament darüber entscheiden kann, was mit dem Überschuss passiert, ob er für den Schuldenabbau, für Infrastrukturmassnahmen oder für die Steuersenkung verwendet wird. Meiner Meinung nach wäre es gut, wenn es wieder einmal eine Auslegeordnung gäbe und letztendlich auch das Parlament - falls es dann die Modelle kennt, die der Bundesrat vorlegen würde - wieder etwas mehr Mitgestaltung darüber erhalten würde, ob es das so will oder nicht.
Ich bin dann gespannt, was Kollege Fournier, der das Postulat ablehnt, vorbringt. Denn es gibt immerhin einen Bericht zur Schuldenbremse, basierend auf dem Postulat Graber Jean-Pierre 10.4022, und es ist doch wahrlich nicht verboten, die Grundlagen für eine Weiterentwicklung der Schuldenbremse mindestens mal erarbeiten zu lassen. Ob das nachher Auswirkungen haben soll, werden Sie selbstverständlich erst auf der Basis dieses Berichtes entscheiden können.
Deshalb bitte ich Sie, dem Auftrag zu dieser Auslegeordnung zuzustimmen.